Winterdienst

  • Hallo, unser Vermieter hat uns angeschrieben und uns folgenden Vorschlag unterbreitet: Wir sollten uns in Zukunft den Winterdienst unter den Mietern einteilen, da er es für günstiger hält, wenn kein externer Dienstanbieter für diese Arbeit weiter aufkommt. Wenn wir das ablehnen, kann er uns kündigen oder werden die Nebenkosten explodieren? Was sollen wir tun?

  • Guten Tag Cora,
    Nein, kündigen kann er euch nicht, nur weil ihr euch weigert, den Winterdienst zu ersetzen. Allerdings solltest du in deinem Mietvertrag nach schauen, ob dort dem Thema entsprechend etwas verzeichnet ist. Des weiteren könnt ihr seinen Vorschlag ja auch mal überdenken, vielleicht kann man den Dienst ja wirklich aufteilen, und so ein Stückchen der Nebenkosten einsparen. Solltet ihr seinen Vorschlag annehmen, müsst ihr darauf achten, dass ihr aber keine Gewähr oder Verantwortung eines möglichen Schadensfalls übernehmt. Das sollte wenn möglich schriftlich mit dem Vermieter vereinbart werden. Im Zusatz müsst ihr und der Vermieter beim Bürgersteig darauf achten, welche Auflagen dort erfüllt werden müssen und zur Sicherheit in der Stadtordnung die Regelungen nachschlagen.
    MfG, Köpi

  • Hallo,
    hier noch zwei Tipps:
    1. Der Vermieter sollte auch auf dem Gelände darauf hinweisen, dass dort kein Winterdienst durchgeführt wird und das Betreten bei Eis- und Schneeglätte auf eigene Gefahr geschieht.
    2. Sollte bei der nächsten Nebenkostenabrechnung darauf geachtet werden, dass der Winterdienst auch wirklich nicht mehr abgerechnet wurde.