Nebenkostenerhöhung Gartenabfälle

  • Hallo,

    ich wohne seit 6 Jahren in einem Reihenhaus, bei dem die meisten Mieter jeweils auch einen kleinen eigenen Garten haben. Der Mietvertrag bestimmt, dass sich der Mieter verpflichet, den Gartenanteil in gepflegtem Zustand zu halten.

    Da das Grundstück von vielen Laubbäumen (Kastanien, Eichen, Ahorn) bewachsen ist, kommt hier im Herbst eine enorme Menge an Laub zusammen.
    Als wir eingezogen sind, gab es auf dem Grundstück der Anlage schon seit mindestens 6 Jahren eine Fläche, auf der die Gartenabfälle und das Laub der Anlage und der Einzelgärten gesammelt und einmal jährlich entsorgt wurde. Die Kosten dafür wurden problemlos auf die Mieteinheiten umgelegt.

    Der Vermieter möchte jetzt die Fläche nicht mehr dafür zur Verfügung stellen und sagt, die Mieter haben die jeweiligen eigenen Garten- und Laubabfälle auf eigene Kosten zu entsorgen, was bei der Laubmenge sehr teuer wird (geschätzt jeweils >150,-/Jahr). Eine Kostenübernahme dafür wurde nicht angeboten, ebenfalls keine Ankündigung der Reduzierung der Nebenkosten (Gartenabfälle) in entsprechender Höhe.

    Meine Fragen:
    a) besteht bei der bisherigen Nutzung der Laub-Sammmelstelle über die vielen (>12) Jahre hinweg nicht ein Gewohnheitsrecht der Mieter, das der Vermieter nicht einfach brechen kann?

    b) Kommt das plötzliche "Aufdrücken" der Entsorgungskosten je Mieteinheit einer versteckten Nebenkostenerhöhung gleich?

    c) Wenn ja, welche Rechte hat man als Mieter? (Ohne diese bisherige Sammelstelle, hätten wir uns damals hier nie eingemietet, da die Laubmenge wirklich enorm ist)


    Vielen Dank für Eure/Ihre Antworten und viele Grüße


  • a) besteht bei der bisherigen Nutzung der Laub-Sammmelstelle über die vielen (>12) Jahre hinweg nicht ein Gewohnheitsrecht der Mieter, das der Vermieter nicht einfach brechen kann?

    b) Kommt das plötzliche "Aufdrücken" der Entsorgungskosten je Mieteinheit einer versteckten Nebenkostenerhöhung gleich?

    c) Wenn ja, welche Rechte hat man als Mieter? (Ohne diese bisherige Sammelstelle, hätten wir uns damals hier nie eingemietet, da die Laubmenge wirklich enorm ist)

    a) Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

    b) Nein, die Kosten der Gartenpflege übernehmen Sie nun selbst. In den Betriebskosten, dürfen nur die tasächlichen Kosten berechnet werden. Diese werden jetzt direkt von Ihnen übernommen.

    c) Wenn die Sammelstelle nun nicht mehr zur Verfügung steht, dann kündigen Sie fristgerecht.

  • Zitat

    a) besteht bei der bisherigen Nutzung der Laub-Sammmelstelle über die vielen (>12) Jahre hinweg nicht ein Gewohnheitsrecht der Mieter

    Nein

    Zitat

    b) Kommt das plötzliche "Aufdrücken" der Entsorgungskosten je Mieteinheit einer versteckten Nebenkostenerhöhung gleich?

    Er versteckt sie doch nicht.

    Schon mal an die Kompostierung gedacht?

  • CaLo:

    "Der Mietvertrag bestimmt, dass sich der Mieter verpflichet, den Gartenanteil in gepflegtem Zustand zu halten."
    - Habt Ihr einen Gartenanteil mitgemietet?

    "... einmal jährlich entsorgt wurde. Die Kosten dafür wurden problemlos auf die Mieteinheiten umgelegt."
    - Im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung?

    "... ebenfalls keine Ankündigung der Reduzierung der Nebenkosten (Gartenabfälle) in entsprechender Höhe."
    Sind die Kosten der Gartenpflege im Mietvertrag als von Euch zu übernehmen vereinbart?

    "besteht bei der bisherigen Nutzung der Laub-Sammmelstelle über die vielen (>12) Jahre hinweg nicht ein Gewohnheitsrecht der Mieter"
    - Wie bereits geschrieben: Nein.

    "Kommt das plötzliche "Aufdrücken" der Entsorgungskosten je Mieteinheit einer versteckten Nebenkostenerhöhung gleich?"
    - Das kann ich ohne die Antworten zu wissen noch nicht sagen.

    "Wenn ja, welche Rechte hat man als Mieter? (Ohne diese bisherige Sammelstelle, hätten wir uns damals hier nie eingemietet, da die Laubmenge wirklich enorm ist)"
    - Antwort wie vor.


  • Der Vermieter möchte jetzt die Fläche nicht mehr dafür zur Verfügung stellen und sagt, die Mieter haben die jeweiligen eigenen Garten- und Laubabfälle auf eigene Kosten zu entsorgen, was bei der Laubmenge sehr teuer wird (geschätzt jeweils >150,-/Jahr).

    Entsorgungskosten für Laub in Höhe von 150€/Jahr pro Mieter. Das wage ich zu bezweifeln.
    Wo wohnt ihr denn, in Tschernobyl?
    Oder lasst ihr das Laub mit dem Taxi zum Recyclinghof bringen?

    Du kannst es drehen und wenden wie du willst. Ihr wohnt auf dem Grundstück, damit habt ihr die Kosten für die Entsorgung der Gartenabfälle zu tragen. Du kannst da nicht erwarten, dass der Vermieter dafür auf ewig eine nicht mit vermietete Gartenfläche zur Verfügung stellt.

    Es ist für mich immer interessant, wie einige Leute jahrelang kostenlose Vorteile nutzen, ohne eine gewisse Wertschätzung dafür zu entwicklen. Statt dessen wird der Vorteil als selbstverständlich hingenommen und wenn er irgendwann entfällt ist man nich dankbar fpr die Vergangenen Jahre, sondern es wird sofort "Gewohnheitsrecht" geschrien.

    Du hast aber Glück. Niemand zwingt dich dort wohnen zu bleiben. Wenn es für dich also so furchtbar ist, deine Gartenabfälle selbst zu entsorgen, zieh aus!

    Gruss
    H H


  • Es ist für mich immer interessant, wie einige Leute jahrelang kostenlose Vorteile nutzen, ohne eine gewisse Wertschätzung dafür zu entwicklen. Statt dessen wird der Vorteil als selbstverständlich hingenommen und wenn er irgendwann entfällt ist man nich dankbar fpr die Vergangenen Jahre, sondern es wird sofort "Gewohnheitsrecht" geschrien.

    Sowas hören aber die Sozialfaschisten garnicht gern.

  • Hallo Berny,
    - Gartenteil ist mitgemietet.
    - BK-Abrechnung enthielt Kosten für Entsorgung der Mietergartenabfälle plus Anlagengartenabfälle
    - Im Mietvertrag ist vereinbart: "Mieter verpflichtet sich, Garten in gepflegtem Zustand zu halten." Mündlich: Wir haben hier eine Ablagefläche für die Gartenabfälle, die wird im Herbst geleert. Kosten sind in NK mit drin."

    Danke für Deine weiteren Antworten.
    Gruß, CaLo

  • Hallo Berny,
    - Gartenteil ist mitgemietet.
    - BK-Abrechnung enthielt Kosten für Entsorgung der Mietergartenabfälle plus Anlagengartenabfälle
    - Im Mietvertrag ist vereinbart: "Mieter verpflichtet sich, Garten in gepflegtem Zustand zu halten." Mündlich: Wir haben hier eine Ablagefläche für die Gartenabfälle, die wird im Herbst geleert. Kosten sind in NK mit drin."

    Danke für Deine weiteren Antworten.
    Gruß, CaLo

    Mündliche Abreden können vergessen werden. Die kann man kaum beweisen. Es gilt das schriftliche Wort.