Hallo,
ich wohne seit 6 Jahren in einem Reihenhaus, bei dem die meisten Mieter jeweils auch einen kleinen eigenen Garten haben. Der Mietvertrag bestimmt, dass sich der Mieter verpflichet, den Gartenanteil in gepflegtem Zustand zu halten.
Da das Grundstück von vielen Laubbäumen (Kastanien, Eichen, Ahorn) bewachsen ist, kommt hier im Herbst eine enorme Menge an Laub zusammen.
Als wir eingezogen sind, gab es auf dem Grundstück der Anlage schon seit mindestens 6 Jahren eine Fläche, auf der die Gartenabfälle und das Laub der Anlage und der Einzelgärten gesammelt und einmal jährlich entsorgt wurde. Die Kosten dafür wurden problemlos auf die Mieteinheiten umgelegt.
Der Vermieter möchte jetzt die Fläche nicht mehr dafür zur Verfügung stellen und sagt, die Mieter haben die jeweiligen eigenen Garten- und Laubabfälle auf eigene Kosten zu entsorgen, was bei der Laubmenge sehr teuer wird (geschätzt jeweils >150,-/Jahr). Eine Kostenübernahme dafür wurde nicht angeboten, ebenfalls keine Ankündigung der Reduzierung der Nebenkosten (Gartenabfälle) in entsprechender Höhe.
Meine Fragen:
a) besteht bei der bisherigen Nutzung der Laub-Sammmelstelle über die vielen (>12) Jahre hinweg nicht ein Gewohnheitsrecht der Mieter, das der Vermieter nicht einfach brechen kann?
b) Kommt das plötzliche "Aufdrücken" der Entsorgungskosten je Mieteinheit einer versteckten Nebenkostenerhöhung gleich?
c) Wenn ja, welche Rechte hat man als Mieter? (Ohne diese bisherige Sammelstelle, hätten wir uns damals hier nie eingemietet, da die Laubmenge wirklich enorm ist)
Vielen Dank für Eure/Ihre Antworten und viele Grüße