Hallo,
wir haben unsere Wohnung zum 31.12.2014 gekündigt.
Mitte Dezember war die Wohnungsabnahme. Der Vermieter kam alleine ich war mit meinem Mann dort. Der Vermieter hat die Heizungen und Strom abgelesen.
Er verweigerte uns aber ein Abnahmeprotokoll ohne Begründung.
Dies haben wir einen Tag später nachweislich schriftlich angefordert. Bis heute kam keine Reaktion darauf.
Kann er jetzt noch Schönheitsreparaturen verlangen oder eine Auszugsrenovierung? Ich weiss das er ein halbes Jahr Zeit hat Sachen die man auf dem ersten Blick nicht sieht zu bemängeln, gilt das auch für Schönheitsreparaturen oder Mängel die sofort ersichtlich sind? Oder muss er uns da zeitnah mitteilen das wir das zu machen haben? Ich denke er wird eine Firma beauftragt haben und uns die Rechnung schicken.
Gruss wuseline