Wie lange nach Kündigung kann der Vermieter Schönheitsreparaturen verlangen

  • Hallo,


    wir haben unsere Wohnung zum 31.12.2014 gekündigt.


    Mitte Dezember war die Wohnungsabnahme. Der Vermieter kam alleine ich war mit meinem Mann dort. Der Vermieter hat die Heizungen und Strom abgelesen.


    Er verweigerte uns aber ein Abnahmeprotokoll ohne Begründung.


    Dies haben wir einen Tag später nachweislich schriftlich angefordert. Bis heute kam keine Reaktion darauf.


    Kann er jetzt noch Schönheitsreparaturen verlangen oder eine Auszugsrenovierung? Ich weiss das er ein halbes Jahr Zeit hat Sachen die man auf dem ersten Blick nicht sieht zu bemängeln, gilt das auch für Schönheitsreparaturen oder Mängel die sofort ersichtlich sind? Oder muss er uns da zeitnah mitteilen das wir das zu machen haben? Ich denke er wird eine Firma beauftragt haben und uns die Rechnung schicken.


    Gruss wuseline

  • Wenn eine Renovierung nötig war hätte der VM sie unverzüglich fordern müssen. So was ist ja nun mal nicht zu übersehen.


    Die Zählerstände hättet Ihr auch selbst, separat für Euch, notieren können.


    Sollte der VM eine Rechnung für irgend welche Arbeiten, z. B. Renovierung, schicken dürft Ihr diese getrost ignorieren.


    Denn er hätte Euch, eh er derartige Arbeiten in Auftrag gibt, die Gelegenheit geben müssen dies selbst zu machen bzw. machen zu lassen.

  • Der Mieter, der seiner Renovierungspflicht nicht nachkommt, macht sich u.U. schadenersatzpflichtig. Verlässt der Mieter die Wohnung ohne renoviert zu haben, obwohl er rechtlich hierzu verpflichtet war, sollte der Vermieter aber nicht einfach die Arbeiten für seinen ehemaligen Mieter vornehmen und ihm die Kosten in Rechnung stellen. In aller Regel muss er den Mieter unter angemessener Fristsetzung nach Beendigung des Mietverhältnisses erst einmal auffordern, seiner vertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Hierbei sind die vorzunehmenden Arbeiten möglichst genau zu beschreiben. Beachtet der Vermieter dieses Procedere nicht, verliert er unter Umständen seine Ansprüche. Dies wird von Vermietern häufig übersehen.


    Ein sofortiger Schadensersatzanspruch gegen den Mieter ist also die Ausnahme und kommt erst dann in Betracht, wenn der Mieter die Durchführung der Arbeiten endgültig verweigert hat. Insoweit gelten jedoch hohe Anforderungen. Der Auszug des Mieters allein stellt in der Regel noch keine endgültige Erfüllungsverweigerung dar.


    Ebenfalls wichtig für Vermieter und Mieter: Der Anspruch auf Durchführung der Schönheitsreparaturen verjährt gemäß § 548 BGB in sechs Monaten nach Rückgabe der Wohnung. Gibt der Mieter die Wohnung vor Ablauf der Mietzeit zurück, beginnt die Frist mit der Rückgabe. Verhandeln die Parteien über die Durchführung der Schönheitsreparaturen, so hemmt dies die Verjährung.



    Sch

  • Guten Morgen indi,


    eine Quelle aus dem Jahre 2010 zu nutzen ist angesichts der sich laufend ändernden Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen schon sehr gewagt.


    Im übrigen kann der Vermieter lediglich verdeckte Mängel bis 6 Monate nach Mietende geltend machen.


    Renovierungsbedarf ist ja wohl kein verdeckter Mangel.

  • Hallo,


    heute kam ein Mahnbescheid für mich und ein Mahnbescheid für meinen Mann mit jeweils einer angebliche Rechnung von 2318 zuzüglich ein Mietrückstand von 317 Euro (was nicht stimmt, es steht keine Miete aus sondern höchstens streitige Nebenkostenabrechnungen) zuzüglich Anwaltskosten also gesamt ca 3000 Euro. Wir legen jetzt natürlich sofort Widerspruch ein.

  • heute kam ein Mahnbescheid für mich und ein Mahnbescheid für meinen Mann mit jeweils einer angebliche Rechnung von 2318 zuzüglich ein Mietrückstand von 317 Euro (was nicht stimmt, es steht keine Miete aus sondern höchstens streitige Nebenkostenabrechnungen) zuzüglich Anwaltskosten also gesamt ca 3000 Euro. Wir legen jetzt natürlich sofort Widerspruch ein.


    Der gute Mann ist ja fix dabei... Zeit, ihm zu zeigen, wo Barthel den Most holt.
    Da die Angelegenheit schon mal rechtshängig ist, würde ich einen Fach-Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen und, wenn die Angelegenheit zu meinen/Euren gunsten ausgegangen ist, mir überlegen, ob ich nicht gegen den Ex-VM Betrugsanzeige erstatte.
    Haltet uns hier bitte auf dem Laufenden, viel Glück!

  • Hallo,
    gestern kam die Klage ins Haus. Der legt es wirklich drauf an. Darin enthalten ein Abnahmeprotokoll, was wir verweigert haben sollen zu unterschreiben und eine Rechnung von Vermieter, was er angeblich an eine Malerfirma überwiesen hat. Noch nicht mal die Rechnung der Malerfirma, die wir jetzt von der Firma angefordert haben. Angeblich haben wir die Wände total verkommen lassen und die Türrahmen seien total vergilbt vom Nikotin. Wir haben überall wie im Mietvertrag vereinbart die Tapeten runter geholt und wir sind ein Nichtraucherhaushalt.
    Mittwoch haben wir einen Termin beim Anwalt. Ich hoffe der Vermieter kommt damit nicht durch, weil das ist schon unverschämt.


    Gruss wuseline

  • Ist zwar schon ein bisschen her aber wir haben sowas von gewonnen. Wir brauchten nichts mehr zu bezahlen. Ganz im Gegenteil die mussten uns noch über 200 Euro überweisen aus Nebenkostenabrechnungen die wir beanstandet haben. Also kämpfen lohnt sich.


    Gruss wuseline