Keine Nebenkostenabrechnung seit 2010

  • Der Vermieter meiner Schwiegermutter hat seitdem sie in der Wohnung wohnt Apr.2010 noch NIE! eine Abrechnung erstellt.
    Seit 2013 haben wir nun von Zurückhalterecht gebrauch gemacht. Mit Ankündigung natürlich.
    Er hatte geantwortet, das die Sache geklärt wird. Es hat sich aber bis heute nichts getan?
    Wie ist das mit der Verjährung und was ist mir den Jahren 2010 - 2012? Kann man davon die Nebenkosten zurückfordern, wenn keine Abrechnung erstellt wird?

    Einmal editiert, zuletzt von Sylli64 (24. April 2015 um 17:57)


  • Wie ist das mit der Verjährung und was ist mir den Jahren 2010 - 2012? Kann man davon die Nebenkosten zurückfordern, wenn keine Abrechnung erstellt wird?

    Das kann man nur nach Ende des Mietverhältnisses wenn der Vermieter trotz Aufforderung keine Abrechnung erstellt. Und das nur für Abrechnungszeiträume die noch nicht verjährt sind.

    Davon abgesehen, sind denn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart?

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (24. April 2015 um 18:01)

  • Natürlich! Also ich denke mal, denn die Nebenkosten stehen ja im Mietvertrag.

    Denken ist nicht wissen.

    Und das Nebenkosten im Vertrag stehen heißt nicht monatliche Vorauszahlungen.

    Nur wenn diese vereinbart sind muß der Vermieter abrechnen.

    Also Vertrag ansehen.

  • Und was wenn es drin steht und er macht es dennoch nicht?

    Klär doch zuerst, was im Mietvertrag vereinbart ist. Und wenn du dazu nicht in der Lage bist (es scheint jedenfalls so), dann scanne diesen Teil des Vertrages ein und lade ihn hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Sorry, aber ich hab den Mietvertrag gerade nicht zur Hand. Der ist bei meiner Schwiegermutter.
    Man kann doch durchaus auch eventuelle Fragen stellen und dann Antworten bekommen.Oder ist das hier nicht erwünscht? Dann bin ich wohl falsch hier. Danke schön!

    Einmal editiert, zuletzt von Sylli64 (24. April 2015 um 19:15)

  • Sorry, aber ich hab den Mietvertrag gerade nicht zur Hand. Der ist bei meiner Schwiegermutter.
    Man kann doch durchaus auch eventuelle Fragen stellen und dann Antworten bekommen.Oder ist das hier nicht erwünscht? Dann bin ich wohl falsch hier. Danke schön!


    Was wäre wenn er nicht bei Deiner Schwiegermutter ist??

  • Huh?? Also jetzt versteh ich nur noch Bahnhof!

    Wo sollte er denn sonst
    sein?
    Ihr stellt hier Fragen über Fragen, ich dachte ich bekomme hier eine Antwort!

    Also geht doch einfach mal davon aus, dass es drin steht mit der monatliche Vorauszahlungen, was musst ich dann tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Sylli64 (24. April 2015 um 19:29)

  • Warum? Kann man nicht dennoch eine Antwort auf meine Frage bekommen?

    Was ist das hier für ein merkwürdiges Gebaren?

    Also ich sag jetzt ich hab nach gelesen und es steht die monatliche Vorauszahlungen drin.

    Und nun?

  • Warum? Kann man nicht dennoch eine Antwort auf meine Frage bekommen?
    Was ist das hier für ein merkwürdiges Gebaren?
    Also ich sag jetzt ich hab nach gelesen und es steht die monatliche Vorauszahlungen drin.
    Und nun?


    Also ich sage jetzt mal, dass Du hier keine zielführendere Auskunft bekommen wirst, wenn Du nicht endlich Deinen Ar... bewegst.
    Wir "warten" auf die wortwörtliche Widergabe des MV-Textes bzgl der Betriebskosten.

  • liebe sylli64,

    ich würde das ganze erst mal auf Plausibilität prüfen.

    lustige geschichte:
    wir haben im Januar 2015 Wohnung gekauft.
    Mieter übernommen.

    dieser hat sich zunächst mal ausgeheult, daß er nie eine Abrechnung (seit 2009) bekommen hat.

    vor dem kauf haben wir Abrechnungen von der Hausverwaltung zu Plausibilität, zur Ansicht bekommen.

    siehe da:
    in ersten und 2 jahr hätte der Mieter eine Rückerstattung von zusammen 80 euro bekommen.
    im dritten jahr eine nachzahlung von 260.-
    im 4 jahr nachzahlung von 540.-
    für 2014 eine nachzahlung von 780.-, welche eigentlich noch aussteht.

    ich habe vor paar tagen, ihm den Wirtschaftsplan für 2015 zukommen lassen.
    in diesem stehen auch die Vorjahreszahlen drin.

    da das ganze jetzt abgewickelt ist, gehe ich davon aus, daß der Vorbesitzer nichts mehr macht.

    welch ein glück dieser Mieter hat.....

    bin gespannt ob er die Vorauszahlungen anpassen wird.

    laut plausibilätsprüfung, durch die zahlen von DMB hätte er es merken müssen, daß er zu wenig bezahlt.
    Hauptsache die Zeitung vom DMB lag bei jeder besichtigung auf dem tisch....


    prüf es bitte erst.
    stell es rein und user können dir gewisse Plausibilität erklären.

  • Zitat aus dem Mietvertrag

    4. Die Miete und die vereinbarten Nebenkostenvorauszahlung sind monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats porto- und spesenfrei an den Vermieter oder an die von ihm zur Entgegennahme ermächtigten Person oder Stelle zu zahlen.

    So! und nun bin ich mal gespannt.


  • Danke für den Tipp. Nur stellt sich mir hier die Frage wie ich an die Kosten kommen soll? Ich hab überhaupt keine Ahnung wie ich bei dieser Plausibilitätprüfung vor gehen soll????

    Einmal editiert, zuletzt von Sylli64 (24. April 2015 um 21:30)

  • Danke für den Tipp. Nur stellt sich mir hier die Frage wie ich an die Kosten kommen soll? Ich hab überhaupt keine Ahnung wie ich bei dieser Plausibilitätprüfung vor gehen soll????

    zunächst grösse der Wohnung.
    2 höhe der Vorauszahlungen.

    seit wann und wann war Erhöhung.

    dann sehen wir weiter

  • zunächst grösse der Wohnung.
    2 höhe der Vorauszahlungen.

    seit wann und wann war Erhöhung.

    dann sehen wir weiter

    Größe Der Wohnung: 52m² // 130 euro Nebenkostenvorauszahlung

    Und es gabt keine Erhöhung oder sonstiges, es wurde einfach seit Einzug nich NIE einen Abrechnung erstellt.