Hallo liebe Community,
gestern habe ich eine Benachrichtigung über eine Erhöhung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete erhalten.
Daher habe ich mich mit den Merkmalen für mögliche Zu- und Abschläge beim Mietspiegel befasst. Mir ist aufgefallen, dass einAbschlagsmerkmal im Mietspiegel München 2013 noch explizit erwähnt wurde, im Mietspiegel München 2015 jedoch leider nicht mehr auftaucht. Da es für meine Mietberechnung relvant wäre, hier die Frage: Kann ich dieses nun dennoch unter dem Punkt "Zusätzliche Begründungen" aufführen und wenn ja, kann ich die Abschlägen aus 2013 als Referenzwert angeben und damit auch rechnen?
Konkret wäre das der folgende Punkt:
"Sanitäbereich:....
- Nicht modernisiertes Badezimmer: Das Badezimmer wurde inklusive eventuell vorhandener separater Toilette nach 1995 nicht komplett modernisiert. Zudem wurde das Gebäudevor 1995 fertiggestellt. Die Abschläge sind nur möglich, wenn keine besondere Zusatzausstattung im Badezimmer oder kein zweites Badezimmer vorhanden ist.
a) Nicht modernisierte Badezimmer nach obiger Definition, die an allen Wänden bis ca. Türhöhe gefliest sind.-0,14
b) Nicht modernisierte Badezimmer nach obiger Definition, die nicht an allen Wänden bis ca. Türhöhe gefliest sind. -0,67"(Auszug aus dem Mietspiegel München 2013)
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Liebe Grüße, Isa