Lärm durch neue Fenster mit "Zwangsbelüftung" / Minderung wg 3 Monaten Badrenovierung

  • Hallo erstmal an alle, ich bin hier auf diese Seite gestoßen da bei uns in einem 10 Parteien-Mietshaus jetzt umfangreiche Instandhaltungs bzw. Modernisierungsarbeiten angefangen haben.

    Es wurde jetzt damit begonnen, dass die 40 Jahre alten Alu-Fenster, welche im Winter täglich am Rahmen und Fensterscheibe durchgehend nass durch Kondenswasserbildung waren, durch neue Fenster zu ersetzen. Um Schimmelbildung vorzubeugen, sind die neuen Fenster mit einer Zwangsbelüftung versehen, d.h. oben im Fensterrahmen sind Lüftungsschlitze eingebaut. Alles soweit ja erstmal in Ordnung. Was jedoch anscheinend vergessen wurde ist, dass es durch diese Lüftungsschlitze jetzt deutlich lauter im Wohnraum geworden ist.

    Es sind nur Lüftungsschlitze ohne Schalldämmung verbaut worden, d.h. von Aussen sind die Schlitze offen und führen auf geradem Weg durch den Rahmen nach innen. Der einzige "Lärmschutz" ist eine kleine 2mm dünne Klappe, die diese Schlitze von innen verschließt und die man Zwecks Belüftung eben öffnen kann.

    Um es kurz zu machen, die Aussengeräusche sind in etwa so laut wahrnehmbar als wenn man ein Fenster auf Kippstellung offen hat. Da wir in der Stadt wohnen ist es auch so das es nicht gerade ruhig um einen rum ist. Man hört Windgeräusche, Vogelgezwitscher, Autos, Personen die sich unterhalten ect. sehr deutlich.

    Zudem verläuft auf einer Seite des Hauses eine Bahnstrecke auf der reger Personen- und Güterverkehr herscht. Auf dieser Seite liegen auch die zwei Kinderzimmer und hier ist es jetzt natürlich auch deutlich lauter geworden. Vorher waren die Züge kaum bzw. gar nicht wahrzunehmen.

    Jetzt zu meiner Frage, weiss jemand wie hier die Chancen einer Mitminderung stehen, sollte der Vermiter sich weigern etwas gegen diese Lärmbelästigung zu tun?


    Meine zweite Frage: Es werden ebenfalls Bad, Gästetoilette sowie der Küchenablaufstrang erneuert bzw. saniert. Diese arbeiten werden paralell in den jeweils ubereinnanderliegenden Wohnungen durchgeführt, weshalb diese Arbeiten ca 10-12 Wochen andauern sollen. D.h. 6-8 Wochen ohne Badezimmer, 3-4 Wochen Gästetoilettensanierung und nochmal 1-2 Wochen für den Küchenstrang. In dieser gesamten Zeit haben wir permanent Arbeiter/Schmutz/Lärm in der Wohnung.

    Wie kann/sollte ich hier zwecks Mietminderung vorgehen? Bzw. habe ich ein Anrecht darauf?


    puh, das war es erstmal. Enstschuldigung für den langen Text und dafür das ich hier so reinplatze aber so langsam vor allem wegen dem Lärm sind meine Nerven doch ein wenig angekratzt. Ich bin sehr dankbar für jede Hilfe die ihr mir geben könnt!!!

  • Zitat


    Wie kann/sollte ich hier zwecks Mietminderung vorgehen? Bzw. habe ich ein Anrecht darauf?

    Da der Umfang der Maßnahme aus der Ferne nicht beurteilt werden kann, ist es nur schwer, hier eine Aussage zu treffen. Hier hilft ein Anwalt.

    Zitat

    Jetzt zu meiner Frage, weiss jemand wie hier die Chancen einer Mitminderung stehen, sollte der Vermiter sich weigern etwas gegen diese Lärmbelästigung zu tun?

    Keine Chance! (Umwelt-)Lärm, der mit einer Innenstadtlage verbunden ist, stellt keinen Mangel der Wohnung dar (Vgl. LG Hannover, Urteil vom 15.04.1994 - 9 S 211/93, WM 1994)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ernsthaft (bzgl. Lärm)? Kann doch nicht sein, das ich akzeptieren muss, jedes Gräusch von der Straße zu hören bzw. das ich akzeptieren muss da mir der Vermieter Löcher in die Fenster macht. Hier fährt gerade die Müllabfuhr vorbei, das ist als wenn die durch mein Wohnzimmer fahren...

    Das ich gegen Innenstadtlärm nichts machen kann bzw. der nunmal vorhanden ist, ist ja eine Sache. Aber gerade in so einer Lage hat man doch dafür Sorge zu tragen das die Lärm keine solchen Außmaße annimmt. Zumal es vorher bei den alten Fenstern nicht so war und es genau deswegen auch diese Zwangsbelüftung mit Lärmschutzdämmung gibt, es also technisch locker machbar ist.

    Hat der Vermieter nicht die Pflicht, zumindest den Ursprungszustand der Fenster bzgl. Lärmschutz wieder herzustellen?

    Vorallem geht es ja nicht um den Lärm ansich, sondern das dieser jetzt ungefiltert in die Wohnung kann.

    Einmal editiert, zuletzt von JJ_77 (5. Mai 2015 um 12:15)

  • Bevor man in einem Forum aufschlägt sollte man mit dem Vermieter über das Lärmproblem reden und ihm die Möglichkeit geben, etwas gagegen zu unternehmen.
    Erst wenn das erfolglos ist, sollte man weitere Schritte in Angriff nehmen. Und dann ist der Weg zu einem Mietrechtsanwalt der einzig vernünftige.

  • Der übliche Schrei nach einer Mietminderung, juhuuuu *gähn*

    Manche Mieter finden immer Gründe zu motzen und nach einer MM zu schreien, sind die Fenster alt - wir gemotzt, wird es feucht - wird gemotzt, ersetzt der VM die Fenster - wird gemotzt.

    Leute, dann kauft euch doch selbst eine Wohnung und ihr könnt einiges mehr selbst entscheiden oder zieht aufs Land da ist es auch ruhiger.

  • Zitat

    Das ich gegen Innenstadtlärm nichts machen kann bzw. der nunmal vorhanden ist, ist ja eine Sache. Aber gerade in so einer Lage hat man doch dafür Sorge zu tragen das die Lärm keine solchen Außmaße annimmt

    Ich schließe mich dem Vorredner da indirekt an. Was ist denn angenehmer? Schimmel oder Lärm? Wenn die Zwangsbelüftung entfernt wird, wird der Schimmel sprießen, wenn die Belüftung bleibt, kommt der Lärm.
    Was ist nun besser?

    Selbst wenn eine Mietminderung möglich ist, verschwindet davon der Lärm nicht.

    Es steht Dir allerdings frei, hiergegen rechtlich vorzugehen, wenn der Vermieter gar nichts unternimmt. Vielleicht entscheidet ein Richter zu Euren Gunsten.

    Zitat

    und es genau deswegen auch diese Zwangsbelüftung mit Lärmschutzdämmung gibt, es also technisch locker machbar ist.

    Dann sprich doch erst einmal darüber mit dem Vermieter. Grundsätzlich wird es aber auch mit gedämmten Belüftungen nicht so, wie vorher. Sonst wäre eine derartige Zwangsbelüftung nutzlos.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Tja, der Schrei nach Mietminderung kommt wohl sehr oft daher, dass dies der einzige Weg ist den Vermieter dazu zu bringen, Mängel zu beseitigen. Mir zumindest geht es mir nicht darum Geld zu sparen. Und wir haben unseren Lebensmittelpunkt jetzt schon seit 15 Jahren hier, meine Kinder gehen hier zur Schule, also ich habe nicht vor "aufs Land zu ziehen". Das mir mit Mietminderung sollte sich der Vermieter dann immer noch nicht zu bewegen sein etwas gegen den Lärm zu tun nicht auf Dauer geholfen ist, ist wohl klar. Dann bleibt wohl nichts anderes übrig als in eine andere Wohnung zu ziehen. Für uns wäre das aber nicht wirklich toll, es soll ja Menschen geben die tatsächlich liebgewonnene Nachbarn und Freunde in unmittelbarer Nähe haben.

    Ich kann ja nachvollziehen, dass sich einige von Euch nicht in meine Lage hineinversetzen können/wollen. Ich glaube aber kaum dass jemand von Euch Lust hätte an einer vielbefahrenen Bahnstrecke/Straße mit geöffnetem Fenster zu wohnen. Von daher verstehe ich einige sehr unsachliche Kommentare hier nicht so wirklich. Aber ich glaube das muss ich auch nicht.

    Und ich dachte ein Forum wäre dazu da, Erfahrungen auszutauschen, sich Anregungen holen bzw. auch um nach Rat fragen zu können. Dafür brauche ich nicht sofort zum Anwalt zu rennen. Das werde ich dann schon im Fall des Falles tun. NOCH ist ja nicht klar was der Vermieter dazu sagt. Aber da eine Lärmdämmung mit Sicherheit nicht einfach nachzurüsten sein wird, gehe ich schon mal davon aus das sich der Vermieter erstmal querstellt. Deshalb wollte ich hier vorab mal Fragen, wie es wohl damit aussehen könnte. Ich dachte u.a. für solche Dinnge ist dieses Forum da...

    Leipziger82
    erstmal danke, ich will dich jetzt nicht angreifen, aber woher weisst du wie gut so eine Lärmdämmung funktioniert bzw. das es automatisch lauter wie vorher ist? Aus dem Bauch heraus oder kennst du dich da genauer aus?

    Und grundsätzlich freue ich mich über jede weitere Hilfe/Anregung von Euch. Danke erstmal!

  • Und ich dachte ein Forum wäre dazu da, Erfahrungen auszutauschen, sich Anregungen holen bzw. auch um nach Rat fragen zu können.


    OMG, dann klebe doch die Schlitze aussen und innen mit Tesafilm zu; wirst nicht gleich verschimmeln...!:rolleyes:

  • OMG, dann klebe doch die Schlitze aussen und innen mit Tesafilm zu; wirst nicht gleich verschimmeln...!

    Ich würde die Schlitze ebenfalls verschließen; man muß auch mal an den Winter denken.
    Die Schlitze sind für das Lüften nicht unbedingt notwendig. Das geht auch über ausreichend lange geöffneten Fenstern.

  • Zitat

    Aus dem Bauch heraus oder kennst du dich da genauer aus?

    Aus Erfahrung und aus der Logik heraus.
    Was meinst Du denn, was passiert, wenn eine Wohnung zwanghaft belüftet wird, wie es der Begriff schon sagt? Das heißt nichts anderes, als das eine dauerhafte Belüftung der Räume stattfindet. Wenn nun diese Belüftung komplett schalldicht abgedichtet wird, kann auch nichts mehr belüftet werden.

    Mir selbst ist das aus der Einflugschneise des Leipziger Flughafens bekannt. Dort konnten die Bewohner Nachts nicht mehr die Fenster öffnen, da der Fluglärm gestört hat. Man hat dort schalldämmende Zwangsbelüftungen eingebaut, was zur Folge hatte, dass die Anwohner nun auch tagsüber den Lärm gespürt haben.

    Unabhängig davon halte ich von Zwangsbelüftungen selbst überhaupt nichts. Man kann auch einfach vernünftig über die geöffneten Fenster lüften.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • also ich habe einen beteiigten Architekten heute mal auf das Thema angesprochen. Er gibt das Ganze weiter, war selber bei der Planung der Fenster nicht involviert. Ich sag dann gerne mal bescheid, wenn es etwas neues geben sollte.

    Leipziger82

    ich habe jetzt mal auf die schnelle z.B. diese Schalldämmlüfter gefunden:

    Fensterlüftung Invisivent Evo AKD Max
    Fensterlüfter Invisivent Evo AKD

    Modell mit erhöhter Schalldämmung
    Außen- und Innenteil: AlMgSi 0.5 (gemäß EN 12020-2 und EN AW-6063)
    Oberfläche: silberfarbig (E6/EV1) eloxiert (20 micron) oder pulverbeschichtet nach RAL-Farbtönen (60-70 micron) (Zweifarbbeschichtung möglich, Voreloxierung möglich)
    Thermische Trennung: stranggepresste Kunststoff-Profile (gemäß DIN 16941)
    Endkappen aus ASA Copolymer Typ Luran S (farbecht, Wetter- und UV-beständig)
    Oberfläche Endkappen: lieferbar in grau, schwarz oder weiß, andere Farben (Naßlack) auf Anfrage
    Schalldämmmaterial: lärmabsorbierender Kunststoff-Schaum
    Luftdurchlass q (10pa): 13.5
    Luftdurchlass q (2pa): 6
    Schalldämmung offen: 47 (-1,-4)
    Schalldämmung geschlossen: 63 (-1,-4)
    Selbsregelnd: P3
    Technische Zeichnung

    Eine Schalldämmung von 50 dB enspricht wohl einer 30cm dicken Wand. Ich würde mal vermuten, dass es mit diesen eher leiser als mit den alten Alufenstern wäre, da diese auch nicht wirklich Schalldicht waren.
    Jetzt haben wir bei geschlossener Belüftung eine Schalldämmung gefühlt =0, bei dem Modell oben selbst geöffnet noch 47dB.

    Von daher wenn man den Angaben der Hersteller einigermaßen vertrauen kann, denke ich schon das diese Schalldämmung einiges im Vergleich zum jetzigen Zustand bringen würde.

    Aber der Gedanke mit einem etwas modifizierten Tesafilm ist mir dann auch schon gekommen. Ist aber nicht wirklich Sinn der Sache. Zumal wenn es dann wirklich unbemerkt zu starkem Schimmelbefall kommen sollte (auch bei normalem Lüftungsverhalten). Von daher wäre es schon erstrebenswert, wenn es eine vernünftige Lösung geben würde.

    2 Mal editiert, zuletzt von JJ_77 (6. Mai 2015 um 22:27)