Zugesagte Zähler für Wasser, Strom und Heizung fehlen!

  • Hallo, ich bin neu hier und benötige dringend eure Hilfe!
    Wir haben vor drei Jahren einen Pachtvertrag für ein Autohaus abgeschlossen. Der Verpächter wohnt über dem Autohaus.
    Laut Pachtvertrag wird bestätigt, dass Wasser und Strom getrennt sind. Leider mussten wir feststellen, dass wir das gesamte Wasser des Verpächters bezahlen. Ebenso den Allgemeinstrom, wie Heizung.
    Heizöl wird ebenfalls von uns bezahlt, obwohl die Wohnung des Verpächters mitbeheizt wird.
    Nachdem wir dem Verpächter auf die Schliche gekommen sind, dass er gar keine Wasseruhren und separate Stromzähler für die Heizung hat, hat er nach und nach einige Wasseruhren und Stromzähler setzten lassen. Da er bis heute keine Heizkostenzähler installiert hat, will er einfach nach cbm Heizkosten abrechnen. Wir heizen aber nur an 5 Arbeitstagen und auch nicht so warm wie in einer Wohnung. Die Werkstatt wird z.B. nur stundenweise auf max. 15 Grad beheizt.
    Wir finanzieren jetzt seit 3 Jahren seine Umlagen vor.
    Jetzt will er von uns auch noch die Kosten für den Einbau der Zähler ersetzt haben obwohl laut Pachtvertrag ja schon alles getrennt ist.Die Kosten für die Heizungszähler die noch installiert werden müssen sollen wir dann auch noch bezahlen.
    In den drei Jahren sind ca. 12.000 Euro Umlagen für den Verpächter angefallen die er nicht zahlen will, weil er der Meinung ist, wir hätten auf den Einbau der Messeinrichtungen bestanden und müssten dann auch die Kosten dafür tragen.

    Tut mir Leid, wenn's so lange geworden ist aber das ist leider nur die Spitze des Eisberges.

    Kann es sein, dass der Verpächter mit sowas durchkommt?
    Muss er sich nicht an die Gesetze halten und z.B. nach der Heizkostenverordnung abrechnen. Schliesslich wäre alles kein Problem, wenn die notwendigen Messeinrichtungen von ihm auch vorhanden wären.

    Bin ganz verzeifelt, weil jetzt muss ich schon wieder 10.000 Liter Heizöl tanken und der Verpächter sitzt im warmen und will nichts zahlen.

    Bitte dringend um Hilfe, wie ich mich da zur Wehr setzen kann.

    LG Hope

  • Im gewerblichen Bereich gilt eine größere Vertragsfreiheit als bei Wohnraummietverträgen. Hier sind also in erster Linie die Vereinbarungen im Pachtvertrag maßgebend.

    Sicherlich können Sie nicht verpflichtet werden, die Verbrauchskosten Ihres Verpächters mit zu tragen. Allerdings kann ich Ihnen in diesem konkreten Fall nur raten die Hilfe eines Fachmanns - sprich Anwalts in Anspruch zu nehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (26. Oktober 2010 um 16:08)

  • Danke für die Antwort!
    Im Pachtvertrag steht, dass privat und geschäft schon immer getrennt sind, was ja nicht stimmt.( Da kann man ja wohl annehmen, dass bereits Zähler in allen Bereichen installiert sind).
    Der Pächter hat erst nachdem wir seine betrügerische Absicht durchschaut haben Wasser- und Stromzähler setzen lassen.
    Hätten wir nichts bemerkt, würde er wohl immer noch behauptet, dass die vorhandenen Hauptwasseruhr und Stromzähler nur für's Geschäft sind.
    Es kann ja wohl nicht rechtens sein, dass ich 1. die ganzen Abgaben vorfinanziere und nur weil ich seine Machenschaften durchschaut habe 2. jetzt auch noch die Kosten des nachträglichen Zählereinbaues tragen soll. Muss noch dazu sagen, dass immer noch nicht der gesamte Wasserverbrauch z.B. im Verpächterkeller durch Zähler erfasst wird. Er hat immer nur die Zähler setzen lassen die wir beim ablesen vermisst bzw bemängelt haben haben.
    LG Hope

  • Da er nicht nach der Heizkostenverordnung abrechnen kann wären wir ja mit einer Abrechnung nach qm abzügl. 15% einverstanden aber der Verpächter rechnet die Kosten für die Installation und Instandhaltung dagegen und ist der Meinung er bekäme noch Geld von uns. Deshalb will er auch künftig keine Vorauszahlung für Heizöl an uns zahlen, weil er der Meinung ist er kriegt noch was raus.
    Er hat übrigens eine Gesamtwohnfläche von knapp 400 qm und einen großen Pool im Garten.
    LG hope

  • Hier sehe ich in Ihrem Fall die größte Problematik. Es ist eigentlich schon unüblich, dass der Mieter für die Versorgung des Mietobjekts mit Heizenergie zuständig ist. Da nicht nur die Ölbestellungen von Ihnen veranlaßt wurden, haben sie jetzt die Schwierigkeit die von Ihnen verauslagten Verbrauchskosten vom Vermieter zurück fordern zu müssen. Wenn der Vermieter sich aber, wie in Ihrem Fall stur stellt, bleibt nur der Weg einer Mietkürzung bzw. einer Klage. Und hier kann Ihnen wirklich nur ein Anwalt weiter helfen.

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