sind Schönheitsreparaturen ohne Rechnung zu zahlen?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin vor einiger Zeit aus meiner Wohnung ausgezogen und habe dort, wie im Mietvertrag vereinbart, Schönheitsreparaturen vorgenommen. Es wurden dabei alle Wände weiß gestrichen, nur leider die Decken nicht.

    Nun wurde also ein Kostenvorschlag einer Malerfirma gemacht und mir anteilig in Rechnung gestellt. (ich bin vor der Frist der anfälligen Schönheitsreparaturen ausgezogen)

    Leider wurde mir keine Rechnung zugesendet, sondern nur das Angebot.

    Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, da ich gerne eine Rechnung als Nachweis bekommen würde, welchen der Vermieter mit folgender Begründung zurückwies:

    "Ihren Widerspruch weisen wir zurück, weil für die Abrechnung der Ihnen auferlegten Kosten nicht zwingend die Rechnung vorliegen muss. Hier ist gemäß mietvertraglicher Vereinbarung das Kostenangebot maßgebend.
    Vergleichen Sie hier bitte §14 Punkt 4, Abs. 4."

    Nun meine Frage:
    Bin ich ohne Rechnung verpflichtet die Schönheitsreparaturen anteilig zu zahlen, auch wenn mir kein Nachweis vorliegt, dass diese auch gemacht wurden?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen!