Rote Küche weiß streichen

  • Hallo Forummitglieder,
    ich stehe vor einem vergleichbar kleinen, aber nervigem Problem.

    Ich bin im Nov 2013 in eine Zweizimmerwohnung mit einer rot gestrichenen Küche gezogen. Bei der Übergabe war eine Maklerin und der Vormieter anwesend. Das Übergabeprotokoll wurde 10 Minuten später im Büro bei der Wohnungsverwalterin angefertigt.

    - Auszug und Kündigung zum 31.03.2015, Übergabe Schlüssel eine Woche später.
    - In besagtem Protokoll taucht die Küche mit dem Passus "Wände: weiß, i. O." auf. Ich habe diese Angabe aus heute unwichtigen Gründen mit meiner Unterschrift auch unterzeichnet. Die Einbauküche der Wohnung wird nur als vorhanden aufgeführt, ihr Zustand u d Umfang sind nicht beschrieben und laut Mietvertrag unterliegt die Pflege dem Mieter.
    - Beim Wohnzimmer steht ebenfalls "Wände: weiß, i.O."

    Die damalige Verwalterin existiert nicht mehr und die neue verlangt nun, dass ich die Wohnung komplett streiche. Im Falle des Wohnzimmers existieren zugespachtelte Bohrlöcher und deutliche Spuren von rotem Backsteinstaub der nach Bohrarbeiten in die Tapete gedrückt wurde und nicht mehr entfernt werden kann. Zusätzlich hat mein Sofa durch Reibung circa einen Quadratmeter leicht geschwärzt.
    Muss ich nun Wohnzimmer und Küche nach 17 Monaten streichen?

    Ich hab gestern das freundliche Angebot bekommen, auf 650 Euro meiner Kaution zu verzichten um die gesamte Wohnung samt Decken streichen zu lassen. Bis Dienstag muss eine Antwort erfolgen. Wenn nötig würde ich lieber selber den Pinsel schwingen.

    Ich bin über jede Antwort dankbar, solange Aussagen mit Gesetzen oder Urteilen belegt werden, damit ich die Stichhaltigkeit einschätzen kann.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo cagevn,

    "Auszug und Kündigung zum 31.03.2015, Übergabe Schlüssel eine Woche später.
    - In besagtem Protokoll taucht die Küche mit dem Passus "Wände: weiß, i. O." auf. Ich habe diese Angabe aus heute unwichtigen Gründen mit meiner Unterschrift auch unterzeichnet. Die Einbauküche der Wohnung wird nur als vorhanden aufgeführt, ihr Zustand u d Umfang sind nicht beschrieben und laut Mietvertrag unterliegt die Pflege dem Mieter.
    - Beim Wohnzimmer steht ebenfalls "Wände: weiß, i.O.""
    - Wie schön für Dich.

    "die neue verlangt nun, dass ich die Wohnung komplett streiche."
    - Mit welcher Begründung bzw. Rechtsgrundlage?

    "Im Falle des Wohnzimmers existieren zugespachtelte Bohrlöcher und deutliche Spuren von rotem Backsteinstaub der nach Bohrarbeiten in die Tapete gedrückt wurde und nicht mehr entfernt werden kann. Zusätzlich hat mein Sofa durch Reibung circa einen Quadratmeter leicht geschwärzt.
    Muss ich nun Wohnzimmer und Küche nach 17 Monaten streichen?"
    - Nöö, da ja die Wände weiß und i.O. sind.

  • Wenn die Wohnung laut Protokoll in neutralen Farben - z. B. weiß - gestrichen war, so hast Du es ja unterzeichnet, musst Du die Wohnung auch in neutralen Farben zurück geben.
    "Krasse Farben", sowas wie Rot, Muster wie Vierecke, Striche, Kästen oder Wandtatoos muss der Vermieter nicht zurück nehmen. Die Wände müssen einheitlich gestrichen sein.

    Also zumindest die Küche mit den roten Wänden musst Du streichen.

    Bei Deinem Wohnzimmer bin ich mir nicht sicher, weil ich den Zustand nur aus Deiner Beschreibung kenne.
    Wenn die Wände durch Bohrstaub verschmutzt sind, kann auch dies als "Sachbeschädigung" gelten, die vom Mieter zu ersetzen ist. Beim Bohren von Löchern hält man normalerweise einen Staubsauger unter die Bohrmaschine, so dass der Bohrstaub sofort rausgesaugt wird und nicht erst die Wand beschmutzt.
    Also auch hier KÖNNTE eine Pflicht zur Behebung der Mängel durch den Mieter bestehen.

  • Wenn Sie das Protokoll unterschrieben haben, gilt das!

    Zum "Bohrstaub" an der Wand ist mir leider eine Antwort zu blöd, da es sich hier um Krümelkackerei handelt.