Hallo Forummitglieder,
ich stehe vor einem vergleichbar kleinen, aber nervigem Problem.
Ich bin im Nov 2013 in eine Zweizimmerwohnung mit einer rot gestrichenen Küche gezogen. Bei der Übergabe war eine Maklerin und der Vormieter anwesend. Das Übergabeprotokoll wurde 10 Minuten später im Büro bei der Wohnungsverwalterin angefertigt.
- Auszug und Kündigung zum 31.03.2015, Übergabe Schlüssel eine Woche später.
- In besagtem Protokoll taucht die Küche mit dem Passus "Wände: weiß, i. O." auf. Ich habe diese Angabe aus heute unwichtigen Gründen mit meiner Unterschrift auch unterzeichnet. Die Einbauküche der Wohnung wird nur als vorhanden aufgeführt, ihr Zustand u d Umfang sind nicht beschrieben und laut Mietvertrag unterliegt die Pflege dem Mieter.
- Beim Wohnzimmer steht ebenfalls "Wände: weiß, i.O."
Die damalige Verwalterin existiert nicht mehr und die neue verlangt nun, dass ich die Wohnung komplett streiche. Im Falle des Wohnzimmers existieren zugespachtelte Bohrlöcher und deutliche Spuren von rotem Backsteinstaub der nach Bohrarbeiten in die Tapete gedrückt wurde und nicht mehr entfernt werden kann. Zusätzlich hat mein Sofa durch Reibung circa einen Quadratmeter leicht geschwärzt.
Muss ich nun Wohnzimmer und Küche nach 17 Monaten streichen?
Ich hab gestern das freundliche Angebot bekommen, auf 650 Euro meiner Kaution zu verzichten um die gesamte Wohnung samt Decken streichen zu lassen. Bis Dienstag muss eine Antwort erfolgen. Wenn nötig würde ich lieber selber den Pinsel schwingen.
Ich bin über jede Antwort dankbar, solange Aussagen mit Gesetzen oder Urteilen belegt werden, damit ich die Stichhaltigkeit einschätzen kann.
Vielen Dank im Voraus!