mietvertrag - abrechnung

  • hallo ihr lieben, ich habe mal eine Frage,

    ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen, die erste für diese Wohnung, ich finde es wahnsinn was die hier an nebenkosten haben wollen.

    Nachdem ich den mietvertrag unterschieben habe, rechnete ich am ende des jahres geld zurück zu bekommen, die paar positionen kosten ja nicht so viel... falsch gedacht sie wollen eine nachzahlung von 135 euro aber nun zumeigentlichen.

    In meinem mietervertrag steht folgendes:

    kaltmiete 400E

    mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt, soweit sich nciht aus Ziffer 2 etwas anderes ergibt.

    so unter punkt 2 steht:

    2. Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter

    b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (weitere betriebskosten hier eintragen)

    da steht nichts

    also müsste ich nur für diese 3 positionen bezahlen????

    unter §4 verteilung und abrechnung der heiz und betriebskosten steht noch mal ein unterpunkt:

    4. andere Betriebskosten werden verbrauchsabhängig oder verursachungsabhängig abgerechnet, soweit sie entsprechend erfasst werden. andernfalls erfolgt die abrechnung über die betriebskosten nach dem anteil der wohnfläche.

    Heisst das das dies gilt für die versicherungen hausmeister und so weiter??? oder eben nur für die heizkosten, die ich ja sowieso nicht zahle, weil ich keine heizung habe. bzw. selbst zahle nachtspeicher???

    und eine letzte frage habe ich noch:

    mir wurde gartenpflege berechnet, aber in meinem vertrag steht die pflege des gartens übernimmt der vermieter, gartengeräte und material zur pflege des gartens hat der vermieter auf seine kosten bereitzustellen. ... Heisst das das ich die gartenpflege nciht zu zahlen habe?

    ich habe den hausmeister darauf angesprochen er meinte nee das ist im gesetz generell so geregelt
    oder ich hätte nen falschen mietervertrag... fühle mich ehrlich veräppelt...

    dürfen sie mir komplette kosten umlegen?


    vielen lieben dank ich hoffe auf antworten

    Amina

  • Bezahlen Sie nur die Kosten (Wasser/Abwasser, Müllabfuhr), den Rest streichen Sie raus und teilen Sie dem Vermieter mit, warum Sie die Rechnung gekürzt haben.

  • vielen dank für die schnelle antwort
    kann ich den vermieter einfach eine neue aufstellung geben und von der nächsten miete den ausstehen betrag abziehen oder muss ich erst zu einem anwalt? kann ich auch die nebenkosten halbieren? da ich ja die hälfte der nk zurückbekomme?

    liebe grüsse

  • also ich muss vom vermieter dann etwas zurück bekommen, ganze 450 €uro. nur ich denke wäre es blödsinn wenn ich ihn anschreibe und ihn bitte es mir zurück zu überweisen, da kann ich es doch von der miete abziehen oder?

    kann ich die nebenkostenvorauszahlung auch halbieren für die zukunft?

    für das nächste jahr wäre es ja dann eine rückzahlung von ca. 1000€ diese 450 sind gerade mal für 4 monate.

    lieben dank

  • Und dann sollten Sie bitte zuerst einmal abwarten, was Ihr Vermieter zu den im Mietvertrag genannten Nebenkosten und deren Interpretation zu sagen hat. Möglicherweise erwächst daraus ja ein Streit, weil er das Ganze anders sieht.