Gasheizung defekt - Öl-Ersatzheizung - Mehrkosten umlegbar?

  • Hallo ans Forum und alle Mitglieder die das hier lesen.
    Ich habe mich wegen einer aktuellen Frage hier angemeldet:

    Aktuell bin ich mit der Hausverwaltung im Gespräch wegen der Nebenkostenabrechnung 2013. Diese enthielt einige Mängel, die nun mittlerweile korrigiert wurden, ein großer Posten ist allerdings noch offen.

    Wir wohnen in einem Gebäude mit 35 Mietparteien und mehreren gewerblichen Flächen.
    Im Januar 2013 ist der Heizkessel der Gasheizung ausgefallen - 18 Tage ohne Heizung, wofür natürlich die Miete gekürzt wurde.
    Nach 18 Tagen wurde ein mobiler Öl-Heizungs-Container im Hof aufgestellt, der die Warmwasserversorgung für die Heizung übernommen hat. Da ich mir schon dachte, dass Öl deutlich teurer sein dürfte als Gas habe ich die Hausverwaltung kontaktiert und eine schriftliche Zusage bekommen "Die Mehrkosten durch die Ölheizung wird NICHT auf die Mieter umgelegt". Bis zur finalen Reparatur der Gasheizung sind weitere 3 Monate vergangen und es wurde an jedem zweiten Tag Heizöl angeliefert.

    Einem Gespräch mit dem Hausmeister war sinngemäß zu entnehmen "Wir wussten dass der Kessel es nicht mehr lange macht aber wir haben gehofft, dass er diesen Winter noch übersteht" was in meinen Augen das ganze Thema noch etwas verschärft. Leider gehe ich nicht davon aus, dass sich der Hausmeister an diese Worte erinnern wird, wenn es nochmal zur Sprache kommt.

    In der Zwischenzeit ist die alte Hausverwaltungsgesellschaft im Konkurs und eine neue Hausverwaltung wurde durch die Insolvenzverwaltung eingesetzt. Dieser neuen Hausverwaltung lag das Schreiben offensichtlich nicht vor und somit wurden die Rechnungen der Öl-Heizung über die ISTA abgerechnet. So kommt es für den gesamten Komplex zu etwa 95.000 Euro Gesamtheizkosten statt wie in den Vorjahren zwischen 45-50.000.

    In der Abrechnung der ISTA werden alle Kosten miteinander aufgerechnet und am Ende ein KW-Preis aus den Gesamtkosten errechnet und mit dem abgelesenen Stand pro Mietpartei multipliziert (Wir haben Fußbodenheizung und an der Steuerung ist ein Ablesegerät). Nach 6,1ct (2011) und 6,3ct(2012) liegt der KW-Preis für das Jahr 2013 bei 10,3ct.

    Nachdem ich der neuen Hausverwaltung die damalige schriftliche Zusicherung habe zukommen lassen war man mir dort offensichtlich erstmal dankbar für die Information. Aber schon am nächsten Tag wurde mir mitgeteilt, dass man da nichts machen kann und die Buchhaltung nicht mal wüsste, wie man die Kosten jetzt richtig berechnen soll.


    Nun endlich, nach der ganzen Vorgeschichte, meine Fragen:
    1.) Kann man nachvollziehen was ich hier geschrieben habe?
    2.) Kann die Hausverwaltung die Mehrkosten durch die Öl-Ersatzheizung wirklich auf die Mieter umlegen?
    3.) Muss ich, wie die neue HV mir sagte, die entsprechend "zu viel" abgerechneten Kosten von der alten HV einfordern, die wie gesagt inzwischen insolvent ist?


    Ich hoffe jemand blickt bei diesem doch sehr speziellen Fall durch und kann mir einen Hinweis geben, wie ich weiter verfahren soll.

    Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße aus Frankfurt.

  • Hallo ActiveO2,

    ein wahrlich nicht leichtes Thema...
    Gibt es Vergleiche zu möglichst vielen früheren HK-Abrechnungen?
    Wann hast Du die Betriebskostenabrechnung für 2013 bekommen?
    Wer ist lt. Mietvertrag Dein Vermieter?

    "Kann man nachvollziehen was ich hier geschrieben habe?"
    - Ja, das Verhalten der HV halte ich für kritikwürdig.

    "Kann die Hausverwaltung die Mehrkosten durch die Öl-Ersatzheizung wirklich auf die Mieter umlegen?"
    - Nein!

    "Muss ich, wie die neue HV mir sagte, die entsprechend "zu viel" abgerechneten Kosten von der alten HV einfordern, die wie gesagt inzwischen insolvent ist?"
    - Daher meine Frage nach Deinem MV-Partner...

    "Ich hoffe jemand blickt bei diesem doch sehr speziellen Fall durch und kann mir einen Hinweis geben, wie ich weiter verfahren soll."
    - "Soll" wäre (verbotene) Rechtsberatung... - aber Meinungen und Vorschläge kostenlos.