Schönheitsreparaturen etc.

  • Hallöchen,

    Es geht darum das wir in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind und Tapeten Farbe, Laminat etc. alles selber machen mussten. Wohnten dort grad mal ein Jahr und 8 Monate. Sind aufgrund wegen Schimmel und Holzwürmer im Treppenhaus ausgezogen.

    Man sagte uns bei der Wohnungsvorabgabe das die Tapeten auch ab müssten, sowie Boden etc... Mein Mann hatte dann nachdem wir ausgezogen waren, angefangen die Tapeten zu entfernen und hatte dann endeckt das sich im Kinderzimmer unter den Tapeten sich Schimmel befindet.. genauso wie Wohnzimmer u.s.w..und hatte nicht mehr weiter gemacht weil der Schimmel ja Gesundheitsgefärsent ist.

    Wir gingen dann zum Verbraucherschutz und hatten dort einen Termin mit einen Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert war, um uns zu informieren, ob wir da die Tapeten trotz Schimmel weiter entfernen müssten. Der sagte uns laut BGB Paragraf sowieso diesen Jahres beschlossen worden, das wir generell nicht mehr in der Pflicht stehen diese Schönheitsarbeiten zu machen.

    Am 04.05.war dann die Abgabe und mein Mann hatte dem Herrn das mitgeteilt. Paar Tage später erhielten wir einen Brief, von der Gesellschaft, mit Fotos, das wir bis zum 20. 5 zeit hätten alle Tapeten zu entfernen...und trotz Schlüsselabgabe müssen wir für evtl. auftretende Schäden aufkommen. Den Schlüssel sollen wir uns dann selbst abholen. Kation bekommen wir auch eerst wieder wenn das erledigt ist.

    So gut, so schön ..

    Seit dem 13.5 wurden von Freunden und Bekannten beobachtet, das sich dort ein Handwerker in der Wohnung aufhält. Mein Mann ist am 16.5 dann zur alten Wohnung gefahren und hat einfach mal nachgefragt was er denn dort macht. Er sei Maler und er wurde von der Gesellschaft beauftragt die Wohnung zu machen, und zeigte mein Mann die Wohnung...

    Alle Tapeten waren entfernt... er hat alles neu verspachtelt, neuen Laminat gelegt, Decken gestrichen sowie Heizkörper.

    Jetzt ist die Feage warum setzten die uns eine Frist zum 20.05.15 und lassen vor der sogenannten Frist einen Handwerker kommen der das alles macht?

    Wir haben jetzt vor Montag anzurufen wegn dem Schlüssel, um den abzuholen, Fotos zu machen und Dienstag zum Verbraucjerschutz zu gehen...

    Ich würde mich über Hilfreiche Tipps freuen, weil wir so micht weiter wissen und ob es der richtige Weg ist. ..

    Danke im voraus

  • Hallo Nadja Noel,

    "Es geht darum das wir in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind und Tapeten Farbe, Laminat etc. alles selber machen mussten."
    - Wieso mussten? Was sagt der Mietvertrag bzw. das Übergabeprotokoll?

    "Man sagte uns bei der Wohnungsvorabgabe das die Tapeten auch ab müssten, sowie Boden etc..."
    - Welche Rechtsgrundlage?

    "Wir gingen dann zum Verbraucherschutz und hatten dort einen Termin mit einen Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert war"
    "Wir haben jetzt vor Montag anzurufen wegn dem Schlüssel, um den abzuholen, Fotos zu machen und Dienstag zum Verbraucjerschutz zu gehen..."
    "Ich würde mich über Hilfreiche Tipps freuen, weil wir so micht weiter wissen und ob es der richtige Weg ist. .."
    - Macht das und berichtet anschliessend hier darüber.

  • Ja mach ich.

  • Ich würde mich über Hilfreiche Tipps freuen, weil wir so micht weiter wissen und ob es der richtige Weg ist. ..

    Hallo,

    du kannst die Wohnung nicht mit halbabgerissenen Tapeten hinterlassen. Da ist es sicher nicht der richtige Weg, die Renovierung der Wohnung abzulehnen und sich dann zu wundern, wenn der Vermieter es von sich aus durchführen läßt. Der Vermieter ist ja auch zur Schadenminimierung verpflichtet und er muss die Wohnung schließlich wieder vermieten.

    Ihr hattet bis zum 20.05. Zeit die Tapete zu entfernen und habt scheinbar bis zum 13.05. nicht einmal den Schlüssel abgeholt. Das und eure vorherige kategorische Weigerung kann einen gesetzten Termin durchaus hinfällig werden lassen. Jetzt also darauf zu pochen, dass ihr bis zum 20.05. Zeit gehabt hättet, wird wahrscheinlich nichts nützen.

    Da die Herkunft des Schimmels nicht abschließend geklärt ist, kann da noch einiges auf euch zukommen. Passt bloss mit dem Verbraucherschutz auf, die wissen auch nicht alles. Wenn ich schon höre "laut BGB Paragraf sowieso diesen Jahres beschlossen worden, das wir generell nicht mehr in der Pflicht stehen diese Schönheitsarbeiten zu machen." habe ich erhebliche Zweifel.

    Was will denn jetzt die Verwaltung?
    Kaution einbehalten oder noch Schlimmeres?

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


  • Wir gingen dann zum Verbraucherschutz und hatten dort einen Termin mit einen Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert war, um uns zu informieren, ob wir da die Tapeten trotz Schimmel weiter entfernen müssten. Der sagte uns laut BGB Paragraf sowieso diesen Jahres beschlossen worden, das wir generell nicht mehr in der Pflicht stehen diese Schönheitsarbeiten zu machen.

    Den habt Ihr falsch verstanden: Seit wenigen Wochen gibt es ein BGH-Urteil, das Schönheitsreparaturklauseln für ungültig erklärt, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, oder der Mieter keine entsprechende Entschädigung bekommen hat, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde (z. B. Mietnachlass).
    Wenn die Wohnung also unrenoviert war und Ihr keinen Gegenwert für Eure Renovierungsarbeiten bekommen habt, wäre Eure Schönheitsreparaturklausel unwirksam gewesen und Ihr hättet besenrein übergeben können.

    ABER: davon ausgenommen sind "Sachbeschädigungen". Diese MUSS der Mieter dennoch beheben. Dazu zählt:
    - teilweise abgerissene Tapeten
    - unüblich starke Abnutzung über das normale Maß der Nutzung hinaus
    - unübliche Farbgebung (rot, schwarz, Kackbraun, blau) - der Vermieter muss nur neutrale Farben akzeptieren
    - Mietereinbauten
    - Muster an Wänden (das berühmte rote Quadrat um das Bett herum, der schicke modische Streifen auf 1,20 meter Höhe, die schon fast überall anzutreffende 2/3-Bemalung einer Wand, wo die unteren 2/3 eine andere Farbe haben als die oberen 1/3, etc.)
    - Wandarschgeweihe... was auch immer die Leute an diese komischen schwarzen Drehungen und Windungen finden, die sich die Wände hochranken...

    Für den Schaden - teileise abgerissene Tapete - seid Ihr verantwortlich. Da hättet Ihr Euch besser VORHER schlau gemacht, was da zu tun ist. Wenn sich ein Mieter weigert, einen Schaden zu beheben, darf der Vermieter diesen beheben.
    Ob in der Tatsache, dass Ihr den Schlüssel abgegeben habt und nicht erneut geholt habt, eine Weigerung begründet liegt, da die Frist ja noch nicht um war, ist eine andere Frage. Das vermag ich nicht zu beantworten. Könnte aber so gewertet werden, da Ihr ja offenbar beim Vermieter nicht erneut nach dem Schlüssel gefragt habt.

    Eventuell seid Ihr für den Schaden tatsächlich haftbar zu machen.


  • Hallo,

    Wir waren beim Anwalt und er sagte uns wir müssen da nix weiter machen wegen dem Schimmel da es Gesundheitsgefährdend ist. Der Schimmel kommt daher dass das Regenfallrohr kaputt gegangen ist, haben sie zwar reperiert aber die Wand nicht trocken gelegt. Alles dokumentiert, und da kommt der Schimmel her. Der Anwalt hatte uns halt generell gesagt das wir da eigentlich nichts hätten machen brauchen, außer Beserein hinterlassen.


    Naja ich glaube ich kläre das doch dann lieber mit dem Anwalt der wird schon wissen was Rechtens ist und was nicht.

  • Ja, Ihr hättet nichts machen müssen... aber ihr habt die Tapeten schon angefangen abzureissen, und somit habt ihr die Wohnung mit Eurem Handeln schon verschlechtert. Entweder ganz oder gar nicht. Alles dazwischen ist Sachbeschädigung.

  • Ja, Ihr hättet nichts machen müssen... aber ihr habt die Tapeten schon angefangen abzureissen, und somit habt ihr die Wohnung mit Eurem Handeln schon verschlechtert. Entweder ganz oder gar nicht. Alles dazwischen ist Sachbeschädigung.


    Der Anwalt hat uns gesagt WIR MÜSSEN DA NICHT WEITER MACHEN WEGEN DEM SCHIMMEL.

    Ja wir hatten angefangen die Tapeten abzumachen, dann haben wir den Schimmel endeckt, und sind dann zum Anwalt, der hat uns gesagt aufgrund Gesundheitsgefährdendung müssen wir da nicht weiter machen.i h habe es vergesse dazu zu schreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Nadja Noel (18. Mai 2015 um 12:16)

  • Ja, wenn der Anwalt das gesagt hat............

    Haftet er sicher auch. Oder?

    Da das über den Verbraucherschutz läuft, verwette ich meinen Hintern, dass es hier auch einen Haftungsausschluss gibt.

    Ich würde mir an Stelle des Fragestellers überlegen, ob ich nicht gleich einen richtigen Fachanwalt aufsuche.

    Etwas finde ich noch äußerst interessant: Der Anwalt kann von seinem Schreibtisch aus beurteilen, dass der Schimmel gesundheitsgefährdend ist? Respekt!
    Ich frage mich, warum es dann Gutachter gibt?

    Zitat

    Naja ich glaube ich kläre das doch dann lieber mit dem Anwalt der wird schon wissen was Rechtens ist und was nicht.

    Man sollte vielleicht nicht alles glauben, was Anwälte erzählen? Die Aussage klingt schon sehr naiv. Ohne entsprechendes Gutachten kann niemand wissen, ob hier eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (18. Mai 2015 um 12:49)

  • Beim Baumarkt gibts Mundschutzmasken für ein paar Cent... Sich diese Masken zu besorgen und die Tapeten komplett abzureissen wäre die klügere Entscheidung gewesen. Der Anwalt irrt hier gewaltig. Aber das ist ihm auch egal, denn sein Geld bekommt er, ob er gewinnt oder verliert. IHR dagegen könnt nur auf einen äußerst Mieterfreundlichen gnädigen Richter hoffen.

  • Da das über den Verbraucherschutz läuft, verwette ich meinen Hintern, dass es hier auch einen Haftungsausschluss gibt.

    Ich würde mir an Stelle des Fragestellers überlegen, ob ich nicht gleich einen richtigen Fachanwalt aufsuche.

    Etwas finde ich noch äußerst interessant: Der Anwalt kann von seinem Schreibtisch aus beurteilen, dass der Schimmel gesundheitsgefährdend ist? Respekt!
    Ich frage mich, warum es dann Gutachter gibt?


    Man sollte vielleicht nicht alles glauben, was Anwälte erzählen? Die Aussage klingt schon sehr naiv. Ohne entsprechendes Gutachten kann niemand wissen, ob hier eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt.

    Vor Allem scheint das eine neue Art Schimmel zu sein. Bisher noch nicht dagewesen: Brutaler Schlagschimmel... Sobald man die Wohnung betritt haut es Dich aus dem Schuhen und Du fällst Tot um...

  • Vor Allem scheint das eine neue Art Schimmel zu sein. Bisher noch nicht dagewesen: Brutaler Schlagschimmel

    Bleibt zu hoffen, dass sich diese neue Art von Schimmel nicht in meinem morgendlichen Gorgonzolakäsebrötchen befunden hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da das über den Verbraucherschutz läuft, verwette ich meinen Hintern, dass es hier auch einen Haftungsausschluss gibt.

    Ich würde mir an Stelle des Fragestellers überlegen, ob ich nicht gleich einen richtigen Fachanwalt aufsuche.

    Etwas finde ich noch äußerst interessant: Der Anwalt kann von seinem Schreibtisch aus beurteilen, dass der Schimmel gesundheitsgefährdend ist? Respekt!
    Ich frage mich, warum es dann Gutachter gibt?


    Man sollte vielleicht nicht alles glauben, was Anwälte erzählen? Die Aussage klingt schon sehr naiv. Ohne entsprechendes Gutachten kann niemand wissen, ob hier eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt.

    Naja ich wollte einfach nur hilfreiche Tipps und keine dummen Kommentare. Ich habe dem Anwalt erzählt das der Schimmelgeruch schon in der Nase beißt und es unerträglich ist, und somit konnte er anhand meiner erzählung beurteilen das er Gesundheitsgefährdend ist, außerdem war schon ein Gutachter da der das auch festgestellt hat, außerden weißjedrr das Schimmel gesundheits gefährdend ist, frag Google!!! also dazu soviel! Aber vielleicht hätte man das ja auch einfach nett hinterfragen können als direkt dumme Kommentare abzugeben !!!

    Und übrigens der Anwalt hat kein scheiß erzählt, die Gesellschaft hat alles zurück gezogen wir müssen nix machen, SIND IM RECHT !!! ) also somit hat sichvdas Thema erledigt und bin natürlich Glücklich darüber :D


    PS : Wie sagt man so schön, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal nix sagen..

    2 Mal editiert, zuletzt von Nadja Noel (18. Mai 2015 um 18:40)

  • Haha sehr lustig wenn man mit einen kleinen Kind von 6 Monaten da gelebt hat, also ganz ehrlich diese blöden Komentare sind echt das allerletzte. Aber wenn du so doof bist und das dann noch machst ist das ja d3ine Gesundheit und nicht meine!

  • Beim Baumarkt gibts Mundschutzmasken für ein paar Cent... Sich diese Masken zu besorgen und die Tapeten komplett abzureissen wäre die klügere Entscheidung gewesen. Der Anwalt irrt hier gewaltig. Aber das ist ihm auch egal, denn sein Geld bekommt er, ob er gewinnt oder verliert. IHR dagegen könnt nur auf einen äußerst Mieterfreundlichen gnädigen Richter hoffen.

    Tja wenn es einen Schaden von denen ist müssen die das auch beseitigen ganz einfach, da ich da mit meiner Tochter 6 Monaten alt da gelebt habe finde ich das schlimm genug!!!!! Du blöder Pisser!! Da bin ich doch nich gehirnverbrannt und gib noch Geld dafür aus das die die Wohnungen da verkommen lassen und nichts machen...auf keine email und anrufe reagieren. .. also vin ich doch nich so dumm, spuel den Hampeömann und mach das xDDD wenn du das machst, deine eigene Dummheit.. achja wir haben übrigens recht bekommen, die Gesellschaft hat alles zurück gezogen und müssen da Nix machen!

  • An alle: Diese seite ist ein HILFE Forum. Kein ich meine ich weiß was ich reiß mein maul auf Seite. Hier wenden sich fragende leute an die Allgemeinheit in hoffnung auf hilfe und nicht das man sich noch das maul zerfetzt. Ihr seid ein trauriger haufen... schimmel ist nicht schlimm. Kauft euch masken bla bla bla. Ihr affen wenn ihr der Meinung seid das ihr eure Gesundheit aufs spiel setzten müsst bitte. Ihr würdet auch nen riesen Atemzug von asbest nehmen wa!? Mann bekommt ja nicht sofort asbestose. Ihr seid total bescheuert ihr sagt auch noch danke wenn euch einer in die fresse haut. Armes Deutschland. Rechtschreibfehler dürfen sie gerne behalten wenn se welche finden.


    Ps: die netten und hilfreichen antworten waren super. Danke :)

  • Der Anwalt hat sich nicht geirrt, wir sind im Recht, der Schimmel ist gesundheitsschädlich und haben auch ein Gutachten, habe ich vergessen dazu zu schreiben... Die Gesellschaft hat alles zurück gezogen und müssen nichts machen. Also denke ich das er sein Job gut gemacht hat ;) außerdem warum soll ich mich unnötig in Gesundheitsgefahr bringen, wenn es ein Verschulden vom Vermieter ist, und er es nicht nötig hat die Wände trocken zu legen..?!

  • [quote='Leipziger82','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=63488#post63488']Bleibt zu hoffen, dass sich diese neue Art von Schimmel nicht in meinem morgendlichen Gorgonzolakäsebrötchen

    wie wäre es ma mit einfach Fresse halten und dumme Kommentare einfach runter zu schlucken????!!!!! Findest es anscheinend ziemlich amüsant, aber wenn du so blöd wärst und inner Schimmelbude die Tapeten zu entfernen ist es deine Gesundheit nicht meine.. ansonsten frag doch mal Google wenn du meinst das es ja so witzig ist. Es treten erst später Symptome auf und kann ernsthaft dran erkranken, kommt drauf an wie schlimm es ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Nadja Noel (18. Mai 2015 um 19:27)

  • wie wäre es ma mit einfach Fresse halten und dumme Kommentare einfach runter zu schlucken????!!!!!

    Oh Mädchen, aus welcher Gosse bist du denn aufgestanden? Mit diesen Ausdrücken zeigst du doch nur deine Primitivität, aber scheinbar bist du stolz auf deine Gossensprache.

    Mit tut nur dein Kind Leid, das mit solch einer Mutter leben muss.

  • Ja mach ich.

    Also alles erledigt, sind im Recht, der Schimmel ist gesundheitsschädlich, wie auch im Gutachten stand, wir müssen da nix machen, da es nicht unser verschulden war. Die Gesellschaft hat alles zurück gezogen. kriegen morgen die Kaution überwiesen.