Ich möchte meinen befristeten Mietvertrag vorzeitig beenden

  • Hallo liebe Helferlein
    Es geht um das Mietverhältnis meiner Tochter, Sie hat nicht mehr den Nerv etwas zu unternehmen.
    Fangen wir von Anfang an:
    Sie wollte sich endlich mit einem eigenen Hausstand von den Eltern ein neues Leben aufbauen und hat sich mit 22 Jahren entschlossen eine Mietwohnung seit Jan. 2015 zu nehmen. Die Art und Weise wie der Eigentümer die Wohnung angeboten hat und wie er uns unterstützt hat hätte mich dazu bewogen nie diese Wohnung zu nehmen doch meine Tochter wollte die schöne Wohnung unbedingt haben.
    Die Wohnung hat eine Fußboden Nachtspeicher Heizung was schon der erste Kritikpunkt ist da schon ab Mittags 14 Uhr kein angenehmes Wohnen gewährleistet ist und nur mit Decken und warmer Kleidung es auszuhalten ist. Die enorme Abschlagszahlung für Strom (220,-€) wird nicht ausreichen um die Kosten zu decken.
    Nun möchte meine Tochter, um nicht länger unglücklich die Mietzeit absitzen zu müssen aus dem Vertrag herauskommen.
    Erst jetzt haben wir in dem Buch von Mietvertrag gelesen dass das Mietverhältnis bis Jan. 2017 festgeschrieben ist.
    Sie hat mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen und die finanzielle Notlage geschildert und darum gebeten das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden zu dürfen.
    Der Eigentümer ist zwar darauf eingegangen wenn meine Tochter einen Nachmieter findet, er kommt aber mit immer mehr Auflagen bzw. Auskünften die meine Tochter von dem Nachmieter in Erfahrung bringen soll.
    Er möchte z.B. vom Nachmieter eine Lohnabrechnung, Selbstauskunft, Schufa Auskunft, finanzielle Lage, Arbeitsverhältnis etc.
    Darf Sie überhaupt aus rechtlichen Gründen dies alles als dritter vom Nachmieter erfragen.
    Wir sind im Grunde genommen eine unkomplizierte, entgegenkommende Familie die keinem was böses möchte aber dieser Eigentümer raubt mir den Nerv und verursacht schlaflose Nächte und ich bin Mittlerweilen so weit mit den Nerven am Ende dass mir alles egal ist nur um diesem Zeitgenossen zu schaden.
    Welche unfeine Art hätten wir dass der Vermieter froh ist endlich meine Tochter auf die Straße zu setzen.

    Bitte, bitte helft uns
    Darf ich dies

  • Hallo jüba,

    "Die Wohnung hat eine Fußboden Nachtspeicher Heizung was schon der erste Kritikpunkt ist da schon ab Mittags 14 Uhr kein angenehmes Wohnen gewährleistet ist und nur mit Decken und warmer Kleidung es auszuhalten ist."
    - Wurde dieser Mangel nachweislich dem VM gemeldet?

    "Nun möchte meine Tochter, um nicht länger unglücklich die Mietzeit absitzen zu müssen aus dem Vertrag herauskommen.
    Erst jetzt haben wir in dem Buch von Mietvertrag gelesen dass das Mietverhältnis bis Jan. 2017 festgeschrieben ist."
    - Kommt darauf an, WIE das im MV vereinbart wurde. Bitte den genauen Text.

    "Er möchte z.B. vom Nachmieter eine Lohnabrechnung, Selbstauskunft, Schufa Auskunft, finanzielle Lage, Arbeitsverhältnis etc."
    - Wenn die Mieterin vom VM etwas ausserhalb der Reihe begehrt, muss sie wohl oder übel akzeptieren, dass der VM die Bedingungen stellt.

    "Darf Sie überhaupt aus rechtlichen Gründen dies alles als dritter vom Nachmieter erfragen."
    - Fragen darf sei...

    "Wir sind im Grunde genommen eine unkomplizierte, entgegenkommende Familie die keinem was böses möchte aber dieser Eigentümer raubt mir den Nerv und verursacht schlaflose Nächte und ich bin Mittlerweilen so weit mit den Nerven am Ende dass mir alles egal ist nur um diesem Zeitgenossen zu schaden."
    - Schon mal daran gedacht, was ein Rohrkrepierer ist?

  • Zitat

    Erst jetzt haben wir in dem Buch von Mietvertrag gelesen dass das Mietverhältnis bis Jan. 2017 festgeschrieben ist.

    Bitte den exakten Wortlaut dazu.

    Zitat

    Welche unfeine Art hätten wir dass der Vermieter froh ist endlich meine Tochter auf die Straße zu setzen.

    Eine die Deiner Tochter mehr schadet als nutzt. Darum keine weiteren Angaben.

  • Ohne zu wissen, wie genau der Kündigungsauschluss im Mietvertrag geregelt ist, können wir nur raten.
    Wenn es heißt, der Mieter kann nicht vor dem TT.MM.JJJJ kündigen, dann ist es einseitig und ungültig, da es den Mieter benachteiligt.
    Wenn es aber heißt, die Mietparteien vereinbaren einen Kündigungsverzicht bis zum TT.MM.JJJJ, dann gilt dies für beide Seiten und wäre gültig.

    Dann ist Deine Tochter rechtlich an den Mietvertrag gebunden.
    In dem Fall kann natürlich der Vermieter die Kriterien setzen, unter denen er einer Auflösung des Mietverhältnisses akzeptieren würde.
    Und bei aller Liebe: Es ist absolut normal, dass man vom Mietinteressenten die letzten drei Gehaltsnachweise, eine aktuelle Schufaauskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Kopie des Persos und auch noch eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft verlangt. Man möchte ja nicht an einen Mietnomaden vermieten oder an jemanden, der sich die Wohnung gar nicht leisten kann.

    Die Unfeine Art aus der Wohnung zu kommen kann sein:
    - Tag und Nacht laut dröhnend Musik zu hören, so dass der Vermieter einem irgendwann kündigt.... kann aber auch zu einer Anzeige führen.
    - Sich wie eine asoziale Sau im Haus aufführen und massiv den Hausfrieden stören... kann zu sozialer Ausgrenzung führen
    - Keine Miete zahlen... führt zu einer fristlosen Kündigung, aber auch zu Mahn und ggf. Gerichtskosten.


    Im Übrigen:
    Die Tochter hätte sich vorher schlau machen können, was für eine Art Heizung in der Wohnung eingebaut wurde und wie teuer der Betrieb deren wird.

    Und noch eins:
    Fußbodenheizungen schaltet man in der Regel nicht des Morgens ab und Abends wieder an, so wie man es oft mit Heizkörpern macht.
    Je nach Größe des Heizsystems kann es nämlich bis zu 1,5 Tagen dauern, ehe die komplette Heizung auf gewünschte Temperatur ist. Und das neu "anfeuern" kostet enorm viel Energie und ist natürlich der teure Akt.
    Fußbodenheizungen regelt man auf die gewünschte Temperatur ein (die lange vorlaufzeit, s.o., dabei nicht vergessen) und lässt die Temperatur stets so stehen, dass man ein gleichbleibendes Raumklima hat. Dann sinken die Heizkosten auch sehr schnell, da der lange Akt des "Anfeuerns" entfällt.

  • Sehr hilfreich...:mad:
    Übrigens: Fairness, nicht wie Du es schreibst.

    Na klar doch, Fairness.

    Kolinum, es sollte schon Fairness heißen. An Firnis (Farbe/Lack) habe ich nicht gedacht, ich hoffe, ihr übersteht es.:cool:

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (22. Mai 2015 um 15:36)

  • Sehr hilfreich...:mad:
    Übrigens: Fairness, nicht wie Du es schreibst.

    Ich finde Bananes Kommentar wesentlich sinnvoller, als deine Rechtschreibungsbelehrung.

    Sie hat doch recht. Hier wurde ein Mietvertrag von einem volljährigen Menschen unterschrieben. Unabhängig davon, ob die Klausel gültig ist oder nicht ist hier niemand über den Tisch gezogen worden. Wenn nun jüba über den Vermieter herzieht, obwohl er das Angebot macht, dass ein Nachmieter gestellt werden kann, dann leigt die Schuld dafür doch nicht beim Vermieter.

    jüba: Vielleicht habt ihr ja Glück und die Klausel ist ungültig. Das Problem ist aber nicht der Vermieter. Es ist, dass ihr scheinbar nicht einmal in der Lage seit einen Vertrag durchzulesen.

    Gruss
    H H


  • Das verstehe ich nun nicht ganz

  • Ich wünsche diesen Vermieter künftig einen Mieter mit mehr Besonnenheit und Fairnis.


    Danke Banane für die Aufmunternten Worte, es gibt leider auch Personenkreise die mit Bürokratendeutsch gar nichts am Hut haben.
    Zum anderen, wir wohnen nun schon in vierter Miete und haben solch einen VM noch nie gehabt der so auf Paragraphen pocht und hatten noch nie einen Mietvertrag der über 10 Seiten sich erstreckt und so viel Klauseln enthält.
    Mit all meinen VM hatte ich ein sehr gutes Verhältnis und alle waren zufrieden was ich aus Eigenleistung zum Wohle des VM an der Wohnung gerichtet habe. Von diesem Mieter musste ich hören "ich habe sie nicht damit beauftragt, es war Ihre eigene Entscheidung die Wohnung zu richten.

  • Danke Banane für die Aufmunternten Worte, es gibt leider auch Personenkreise die mit Bürokratendeutsch gar nichts am Hut haben.
    Zum anderen, wir wohnen nun schon in vierter Miete und haben solch einen VM noch nie gehabt der so auf Paragraphen pocht und hatten noch nie einen Mietvertrag der über 10 Seiten sich erstreckt und so viel Klauseln enthält.
    Mit all meinen VM hatte ich ein sehr gutes Verhältnis und alle waren zufrieden was ich aus Eigenleistung zum Wohle des VM an der Wohnung gerichtet habe. Von diesem Mieter musste ich hören "ich habe sie nicht damit beauftragt, es war Ihre eigene Entscheidung die Wohnung zu richten.

    Hallo jüba,

    schnallst du es nicht? Der Vermieter pocht nicht auf Parapraphen, sondern auf die Einhaltung einer geschlossenen Vereinbarung. In dem Mietvertrag ist der Kündigungsauschluss mehr als deutlich gekennzeichnet und dazu auch rechtswirksam vereinbart. Es ist seinerseits ein reines Entgegenkommen, dass ihr einen Nachmieter stellen dürft. Dass dieser seine Solvenz nachweisen muss ist doch mehr als selbstverständlich.

    Ich weiß nicht, ob du deine Mietverträge normal auf einem Bierdeckel machst, aber im Rest der Republik haben die Standardmietverträge 10 Seiten und mehr (Hamburger Mietvertrag für Wohnraum 13 Seiten). Ein Vermieter wäre nicht gut beraten, wenn er etwas anderes, als eine Standardvertrag, benutzt. Du bist das beste Beispiel, dass es genug Mieter gibt, die meinen, Verträge wären ungerecht und ungültig, wenn etwas passiert, dass einem nicht in den Kram passt.

    Also verschwende nicht dein Energie und Nerven damit, über den Vermieter zu schimpfen und Pläne zu schmieden, wie der Vermieter deine deine Tochter rauserfen muss. Fang lieber an, einen vernünftigen Nachmieter zu suchen.

    Sollte deine Tochter eine fristlose Kündigung provozieren, wäre sie schadenersatzpflichtig. Das wäre dann sicher auch die Schuld des bösen Vermieters.

    Gruss
    H H

  • Ok, vielen Dank für die vielen Beiträge.
    Wieder Mal was dazu gelernt, dann müssen wir halt in den sauren Apfel beißen und unsere Tochter finanziell unterstützen damit Sie die Vertraglich geregelte Mietzeit einhalten kann