Zu hohe Stromkosten

  • Hallo an alle,.....

    Ich hab ein reisiges problem,und weiß nicht weiter.ich habe eine sehr hohe Strohmnachzahlung bekommen die weder für mich noch für die RWE erklährbar ist,...und meine vermutung ist das es an dem Durchlauferhitzer den der vermieter hier eingebaut hat liegt.Ich würde gerne einen elektriker beauftragen diesen nachzu sehn,....aber was tun wenn es so ist...wer zahlt die nachzahlung und wer ist für den Durchlauferhitzer zuständig,....Für Hilfe wäre ich dankbar...
    LG Tanja

  • Wenn ein Defekt am Durchlauferhitzer vorliegt, ist es Aufgabe des Vermieters, da dieser verpflichtet ist die Warmwasserversorgung sicher zu stellen.

    Oft werden Durchlauferhitzer über eine Steckdose mit dem Stromnetz verbunden. Ist das der Fall, würde ich vor der Beauftragung eines Elektrikers mit dem Stromversorger sprechen, ob er Ihnen ein Meßgerät zur Verfügung stellt. Diese sind auch in Bau- und Fachmärkten erhältlich und helfen Stromfresser zu ermitteln....

  • Hallo Gruwo,

    "Wenn ein Defekt am Durchlauferhitzer vorliegt, ist es Aufgabe des Vermieters, da dieser verpflichtet ist die Warmwasserversorgung sicher zu stellen."
    Richtig, denn der DE ist Teil der Mietsache, die der VM i.O. zu halten hat.

    "Oft werden Durchlauferhitzer über eine Steckdose mit dem Stromnetz verbunden."
    Hier darf Dich der Elektriker korrigieren: DEs haben i.d.R. Anschlusswerte von 21kW bei 400V/3-Phasen-Versorgung. Daraus ist schon ersichtich, dass sie i.d.R. fest angeschlossen sind (Ausnahme, eher theoretisch, sie sind bspw. auf einer Baustelle über CEE-Steckverbindungen (diese roten runden) angeschlossen).
    Die über 230V-Steckdosen anschliessbaren Geräte sind i.d.R. drucklose Untertischspeicher mit vergleichsweise geringen 2kW Anschusswerten.

  • Hallo Berny,

    hast mich erwischt - bin wohl doch eher der Schreibtischtäter ;)

    Ich hege allerdings leichte Zweifel, ob ein Elektriker auf die Schnelle in der Lage ist festzustellen, ob das Gerät zu viel Strom verbraucht. Der Elektriker wird wohl eher nur prüfen, ob ein Defekt am Gerät vorliegt.

  • Ich hege allerdings leichte Zweifel, ob ein Elektriker auf die Schnelle in der Lage ist festzustellen, ob das Gerät zu viel Strom verbraucht. Der Elektriker wird wohl eher nur prüfen, ob ein Defekt am Gerät vorliegt.


    Richtig, Gruwo,
    und zur Information für unsere Fragende, wäre vielleicht wichtig zu wissen, ob ein von ihr beauftragter (und demnach auch von ihr zu bezahlender) Elektriker auch an die dem VM gehörenden Einrichtungen 'rangehen darf. Dazu gehört ja nicht nur der DE, sondern auch die Hausinstallation... - au weia.:(:confused::eek:

  • Oh je, das ist teuer! Durchlauferhitzer werden in der Regel nicht über eine Steckdose sondern mit Starkstrom betrieben, da kann man nicht messen, wieviel Strom verbraucht wird.

    Tatsache ist aber auch, dass die teuerste Möglichkeit zur Erhitzung von Wasser der elektrische Durchlauferhitzer ist. Hierbei muss nämlich das Wasser quasi im Vorbeifließen auf Temperatur gebracht werden. Und das klappt nur bei Geräten mit einer hohen Stromaufnahme (Verbrauch).

    In der Regel haben Durchlauferhitzer einen Anschlusswert von 18 oder 22 kWh. Und das heißt, dass bei einem Betrieb von einer Stunde Strom im Wert von knapp 5,- Euro verbraucht wird.

    Also ist nicht der Vermieter oder die RWE für den hohen Stromverbrauch haftbar zu machen, sondern der Verbraucher/die Verbraucherin, die diesen Strom tatsächlich verbraucht hat.

  • Ich hatte den Beitrag geschrieben, aber nicht abgeschickt. Und als ich das tat, waren zwischenzeitlich andere Antworten vor meiner.

    Aber ich habe in den anderen Antworten nichts davon gelesen, wie teuer in Euro ein Durchlauferhitzer tatsächlich das Wasser erwärmt.

  • ..., wie teuer in Euro ein Durchlauferhitzer tatsächlich das Wasser erwärmt.

    Hmm, ja...
    Wenn der DE in bspw. 10 Minuten die Badewanne füllt, wären das 1/6h, also ca. 4kW. Weiter gehts mit höherer Mathematik... (3. oder 4. Schuljahr, ich spreche jetzt die Fragestellerin an, jedoch nicht persönlich zu nehmen.);)

  • Das Füllen einer Badewanne über einen Durchlauferhitzer ist aber in 10 Minuten nicht getan (das weiß ich aus Erfahrung, hatte mal so was vor Jahren, als der Strompreis noch moderat war).

    Und da wir die Badegewohnheiten von Tanja66 nicht kennen, kann sie es ja selbst ausrechnen, was dieses Vergnügen kostet. Dann erst weiß sie, ob eine Beschwerde beim Vermieter überhaupt Sinn macht, oder?

  • Und da wir die Badegewohnheiten von Tanja66 nicht kennen, kann sie es ja selbst ausrechnen, was dieses Vergnügen kostet. Dann erst weiß sie, ob eine Beschwerde beim Vermieter überhaupt Sinn macht, oder?


    Ja, da sagst Du was...
    In dem von mir vermieteten Haus mit 6 Bewohnern, äh, Nutzern, um es korrekt auszudrücken, gibt es eine, die 46,3% (meine letzte Berechnung) des Warmwasserverbrauchs hat (BAFöG-Studentin...).

  • Hallo,

    habe das Thema mal wieder rausgekramt.

    Es geht darum ich habe in meiner Wohnung einen Durchlauferhitzer mit 21 kW der Firma Vailant verbaut aus dem Jahre 1998 wo ich nur zwischen Stufe 1 und 2 wählen kann. Jetzt habe ich in 2012 einen Stromverbrauch von 3678 kWh gehabt mit 2 Personen. Normal (in der alten Wohnung) lag der Stromverbrauch bei 2000-2500 kWh.Es wurden KEINE neuen E-Geräte angeschafft oder so und auch nicht mehr genutzt als vorher.

    Das Problem ist das bei Stufe 1 das Wasser nur warm wird (weil von heiss ist das weit entfernt) und auch das Duschen kein Spass macht denn Mischbatterie komplett auf warm gestellt und das Wasser ist nur warm und das Wasser plätschert auch nur aus der Brause also keinerlei Druck.

    Wurde Anfang 2012 schonmal bemängelt und ich bekam vom Techniker nur die Aussage wir dürfen erst auswechseln wenn er komplett kaputt ist.

    Jetzt meine Frage: Kann ich die Wohnungsbaugesellschaft irgendwie "haftbar" machen für die Stromnachzahlung??
    Kann ich ggf. die Miete kürzen um ein auswechseln des Durchlauferhitzers zu "erzwingen" (ok etwas krass ausgedrückt aber ich denke es ist klar was ich meine).

    Danke für schnelle Antworten.

  • ok also gelten in diesem Forum andere Regeln als in allen anderen normalen Foren??
    Auf der einen Seite wird gemeckert wenn man ein neues Thema eröffnet (bla bla das thema gibts schon 5 mal bla bla) und hier wird man angefurzt weil man KEIN neues Thema eröffnet sondern ein "altes" Thema nutzt was in die gleiche Richtung geht.

    Lustige Onlinewelt

  • Um die Geschichte etwas abzukürzen...:

    Hallo real_bubu,

    nach § 535 BGB hat der Vermieter die Mietsache i.O. zu halten.
    Tut er es trotz nachgewiesener Meldung und Aufforderung nicht, solltest Du einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen.
    Bitte nicht das Kostenrisiko für Anwalt, Gutachter und Prozesskosten vergessen!

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