Mietvertrag nur von einem Mieter unterschrieben

  • Hallo,

    meine Freundin und ich wollten zusammen eine Wohnung mieten. Sie ist noch nicht volljährig. Wir haben uns die Wohnung zusammen angesehen und waren einverstanden. Ich habe dann einen Termin mit dem Markler ausgemacht um "den Vertrag fertig zu machen". Bei dem Termin wurde mir der Vertrag vorgelegt und ich sollte unterzeichnen. Allerdings wollte der Markler auch, dass meine Freundin mit unterzeichnet. Auf der ausgefüllten Selbstauskunft stand ihr Geburtsdatum mit drauf, war dem Markler also theoretisch bekannt. Nun haben ihre Eltern den Mietvertrag angesehen (da sie nicht selbst unterschreiben kann) und sind damit aus mehreren Gründen nicht einverstanden. Wir haben der Hausverwaltung Änderungsvorschläge unterbreitet, mit denen sie jedoch nicht einverstanden waren. Nun haben wir dem Markler abgesagt, dass wir die Wohnung doch nicht nehmen.

    Seine Antwort war, ich müsse jetzt schnell kündigen, da er den Mietvertrag heute zur Hausverwaltung geschickt hat.

    Dazu habe ich einige Fragen:

    1. Ist der Vertrag gültig?
    2. Wenn ja, kann ich von diesem Vertrag zurück treten, ohne dass er Kosten verursacht?

    Dazu habe ich schon einiges im Internet gelesen und bin auf widersprüchliche Informationen gestoßen. Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

    Viele Grüße!

  • Hallo,

    das ist in der Tat schwer zu sagen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Vertrag nicht wirksam ist, wenn er nicht von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Es gibt aber immer wieder Ausnahmen.

    Wo ist der Vertrag denn jetzt?
    Wenn die Eltern deiner Freundin ihn (und die Zweitschrift) jetzt haben, ist doch alles in Butter. Zerreiß das Ding und gut ist.

    Was passt den Eltern deiner Freundin denn nicht? Im Normalfall werden Standardverträge benutzt, bei denen der Vermieter es vermeiden sollte Änderungen vorzunehmen. D.h. wenn euch der Standardvertrag nicht gefällt, werdet ihr niemals eine Wohnung finden.

    Gruss
    H H

  • wer sind die Vertragsparteien? Du und deine Freundin als Mieter? Habt ihr beide bereits unterschrieben? Falls nicht, dann ist der Vertrag noch nicht wirksam zustande gekommen.

  • Steht denn die Freundin mit als Mieter im Vertrag?

    Aber eigentlich egal. Aus meiner Sicht ist der Vertrag wirksam mit Dir als alleinigem Mieter. Sofern er denn auch vom Vermieter unterschrieben ist.

    Es nutzt nichts das die Freundin oder deren Eltern evtl. ein nicht unterschriebenes Exemplar haben.

    Der Vermieter hat eins. Und das reicht.

    Von Mietverträgen kann man nicht zurücktreten.

    Man kann sie nur kündigen. Was momentan, sofern die schriftliche Kündigung spätestens am 3.6. beim Vermieter ist, frühestens zum 31.8. möglich ist.

    Je nach dem wann Mietbeginn sein soll sind dann 1 - 3 MM zu zahlen. Im Idealfall, wenn Mietbeginn z. B. der 1.9. sein soll, gar keine.

    Vorausgesetzt der Vertrag ist unbefristet und ohne Kündigungsverzicht.

    Du kannst natürlich auch versuchen mit dem Vermieter bzw. der HV eine gütliche Einigung zu finden. Setz Dich also ganz schnell mit dem Vermieter bzw. der HV in Verbindung. Nicht mit dem Makler. Der hat nichts mehr damit zu tun.

  • Erstmal frage ich mich, wieso man einen Mietvertrag unterschrieben zurück schickt, wenn man ihn doch nicht eingehen kann / will.

    Wenn auf dem Mietvertrag als Vertragspartner sowohl Du als auch Deine Freundin stehen, aber nur Du unterschrieben hast, dürfte der Vertrag nicht gültig sein. Der Vermieter bräuchte von jedem Mieter eine Unterschrift, also von Dir als auch von den Erziehungsberechtigten Deiner Freundin.

    Solltest nur Du im Vertragskopf als Mieter gestanden haben, und Du hast unterschrieben, dann liegt ein gültiger Mietvertrag vor und du darfst mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen.

    Und nur ein Tipp für die Zukunft:
    Manchmal ist es weise, erst die Älteren zu konsultieren, ehe man einen Vertrag blind unterschreibt.

  • Zitat

    Wo ist der Vertrag denn jetzt?

    Wie es aussieht bei der Hausverwaltung. Der Markler hat ja gestern gesagt, er habe den Mietvertrag schon abgeschickt. Nach einem Telefonat eben mit der Hausverwaltung scheint das auch tatsächlich der Fall zu sein.

    Zitat

    Was passt den Eltern deiner Freundin denn nicht? Im Normalfall werden Standardverträge benutzt, bei denen der Vermieter es vermeiden sollte Änderungen vorzunehmen. D.h. wenn euch der Standardvertrag nicht gefällt, werdet ihr niemals eine Wohnung finden.

    Sie waren mit dem Vertrag beim Mieterschutzbund, der ein paar Regelungen für unrechtmäßig und/oder gefährlich gehalten hat.

    Zitat

    wer sind die Vertragsparteien? Du und deine Freundin als Mieter? Habt ihr beide bereits unterschrieben?

    Im Mietvertrag stehen meine Freundin und ich als Mieter, unterschrieben habe nur ich. Und womöglich der Vermieter/die Hausverwaltung. Darüber habe ich bisher jedoch keine Information.

    Zitat

    Erstmal frage ich mich, wieso man einen Mietvertrag unterschrieben zurück schickt, wenn man ihn doch nicht eingehen kann / will.

    Das war so nicht. Ich war beim Markler und mir wurde der Vertrag vorgelegt, den ich unterzeichnen sollte. An sich habe ich geglaubt alles wäre in Ordnung, nebenbei kam bei diesem Treffen heraus, dass meine Freundin auch unterschreiben MUSS (das wurde mir da so gesagt) und dass sie nochmal vorbei kommen soll. Dass ihre Eltern dabei so große Probleme mit dem Mietvertrag haben würden, konnte ich nicht ahnen. Aber jetzt muss meine Freundin, oder ihre Eltern, offenbar doch nicht mehr unterschreiben.

    Also offenbar herrscht hier über die Frage der Gültigkeit des Mietvertrages keine Einheit. Im Mietvertrag steht folgendes auf Seite 1:

    Mietvertrag für Wohnräume zwischen [Angaben zum Vermieter] und [Angaben zu meiner Freundin], [Angaben zu mir].

    Zitat

    Und nur ein Tipp für die Zukunft:
    Manchmal ist es weise, erst die Älteren zu konsultieren, ehe man einen Vertrag blind unterschreibt.

    Ja, ich gebe zu, es war nicht so schlau, den Vertrag dort einfach so zu unterzeichnen. Ist jetzt aber leider nicht mehr zu ändern.

  • Im Mietvertrag stehen meine Freundin und ich als Mieter, unterschrieben habe nur ich. Und womöglich der Vermieter/die Hausverwaltung. Darüber habe ich bisher jedoch keine Information.

    naja dann kannst dich entspannen. Ihr beide sollt Mieter werden. Dann müssen auch beide den Mietvertrag unterschreiben, da aus dem Mietverhältnis Rechte und Pflichten entstehen. Solange nicht beide unterschrieben haben, ist der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen.

  • dann ist der Mietvertrag NICHT zustande gekommen.
    wenn beide als Mieter aufgeführt sind, müssen auch beide unterschreiben. Ansonsten ist der Vertrag nicht geschlossen und somit unwirksam.
    Es ist KEIN Rücktritt vom Mietvertrag, denn ein Rücktritt kann nur von einem bereits rechtskräftigen Vertrag stattfinden (was der hier ja nun nicht ist). Es ist ein Ablehnen eines Vertrages, so dass das Vertragsverhältnis nicht zustande kommt.
    Es dürfen dem (nicht-)Mieter keine Kosten auferlegt werden, das ist eben Vermieterschicksal.

  • Okay, vielen Dank für die Antworten.

    Nun habe ich das Problem, dass der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung das anders sehen. Was sollte ich tun? Gar nichts? Oder einen Brief schreiben, und sagen, dass wir die Wohnung nicht nehmen, dass ich den Vertrag für unwirksam halte und dass für niemanden Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag entstehen?

  • Okay, vielen Dank für die Antworten.

    Nun habe ich das Problem, dass der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung das anders sehen. Was sollte ich tun? Gar nichts? Oder einen Brief schreiben, und sagen, dass wir die Wohnung nicht nehmen, dass ich den Vertrag für unwirksam halte und dass für niemanden Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag entstehen?

    Wir sind keine Anwälte. Die können Dich da besser beraten.

    Meiner Meinung nach dürfte der Mietvertrag nicht zustande gekommen sein, weil ihn nicht alle Vertragspartner unterschrieben haben.
    Ich habe aber gerade auch gelesen, dass in so einem Fall der Mietvertrag doch in Kraft tritt, aber eben nur zwischen denen, die unterschrieben haben, also Dir und dem Vermieter.

  • Wo hast du das denn gelesen? Ein paar Quellenangaben oder Verweise auf entsprechende Gesetzestexte würden mir vermutlich schon weiter helfen. Dass man es so und so auslegen kann habe ich nämlich auch schon gelesen, aber wem man da am Ende glauben kann, weiß ich absolut nicht :(

  • Hier steht das:
    Mietvertrag nicht von allen Mietern unterschrieben - Mietrecht.org

    Ich finde, der Text widerspricht sich irgendwie: in Punkt 3 heißt es, wenn einer der Mieter nicht unterschreibt, ist der MV unwirksam und er muss korrigiert werden (um den nicht unterschreibenden bereinigt).
    In Punkt 7A steht jedoch, dass der Mietvertrag für den, der unterschrieben hat bindend ist und in Punkt 7B, dass der, der nicht unterschrieben hat, quasie "fein raus" ist.

    Gerade dieser ganze Punkt 7 ist mir sehr suspekt. Das hab ich so noch nie gehört und ich kann mir nicht vorstellen, dass der so mieterfreundliche Gesetzgeber das so gewollt hat.

  • Genau auf dieser Seite habe ich auch schon gelesen. Und es gibt noch ein paar andere Seiten, die ebenso widersprüchliche Informationen präsentieren. Vermutlich wird es schlussendlich wirklich am besten sein, einen Anwalt zu konsultieren und/oder eine gütliche Einigung anzustreben...

  • ja, ich halte den Link auch nicht für gut.

    Nach § 133 BGB sind Willenserklärungen nach ihrem tatsächlichem Willen auszulegen. gcrk will Mieter mit seiner Freundin werden und unterschreibt mit der Annahme, dass seine Freundin auch unterschreibt. Die Freundin gibt nun keine Willenserklärung ab, die jedoch nach §§ 145 ff. BGB notwendig für das Zustandekommen eines Vertrages notwendig ist.

    Ich würde der Hausverwaltung schreiben, dass vereinbart wurde, dass grck + Freundin Mieter werden wollten. Für einen wirksamem Vertrag bedarf es der Unterschrift beider Personen. Diese Unterschriften liegen nicht vor. Der Vertrag ist sodann nicht wirksam vereinbart. punkt

    btw: VertragsPunkte, die gegen das Gesetz verstoßen oder gegen die aktuelle Rechtsprechung sind eh unwirksam. Von daher kann man soetwas eh getrost unterschreiben. Das ist nur zum Vorteil für den Mieter, wenn er denn seine Rechte kennt.

  • Hallo gcrk,
    ich bin der Meinung, dass der MV nur zwischen dem VM und Dir zustande gekommen ist.
    Den Makler interessiert das alles nicht, er hat sein Geld verdient...:o

  • toffer2105 hat ja aber weiter oben mit den entsprechenden Paragraphen dargelegt, wieso der Vertrag aus dem gleichen Grund nicht gültig sein könnte. Wegen der geleisteten Unterschriften, bzw den nicht geleisteten ;)

    Einmal editiert, zuletzt von gcrk (28. Mai 2015 um 13:29)

  • Hallo allerseits,

    der Threadersteller sollte meines Erachtens den Vermieter schnellstmoeglich schriftlich darueber informieren, dass er die Wohnung aufgrund der fehlenden Zustimmung der Eltern der Mitmieters doch nicht anmieten will. Trifft diese Information nachweislich noch vor Unterschrift der Vermieter auf dem Mietvertrag ein, gilt der Mietvertrag als nicht geschlossen.

    Anders sieht es aus, wenn der Vermieter schon unterschrieben hat. Das wuerde ich dann naemlich so interpretieren: Vermieter macht Angebot, die Wohnung an zwei Personen als Mieter zu vermieten. Durch nur seine Unterschrift macht Mieter 1 Gegenangebot, die Wohnung als alleiniger Mieter ohne Mieter 2 anzumieten. Mit der Unterschrift des Vermieters auf dem Vertrag gilt dieser dann als zwischen Vermieter und Mieter 1 geschlossen. So zumindest hat das das LG Saarbruecken (11.12.2015, Az.: 10 S 112/15) in einem zwar nicht identischen, aber aehnlichem Fall gesehen.

    cu
    Guenni