Guten Tag zusammen.
Ich habe mich hier im Forum angemeldet da ich mich nun schon mehrere Monate mit einer bestimmten Frage rumquäle aber bisher keine zufriedenstellende Antwort dazu gefunden habe.
Mitte letzten Jahres bin ich in eine neue Wohnung gezogen.
Hierbei ist mir auch der vorhandene Kabelanschluss aufgefallen, woraufhin ich mich auf (endlich) mal schnelles Internet gefreut habe.
Ein Check auf die Adresse bei Unitymedia hat auch ergeben, dass ich dort Highspeed Internet bekommen könnte.
Im Mietvertrag ist dieser Anschluss nicht enthalten, wodurch ich zumindest davon ausgehe, dass er nicht Bestandteil meiner Miete bzw. der Nebenkosten ist (es war auch bisher nur rudimentär TV darüber abrufbar, also die öffentlichen Programme).
TV funktioniert auch über diese Leitung, wenn auch nicht mit voller Leistung (mein TV meldete beim Sendersuchlauf eine Leistung von 6%).
Nun hatte ich damals einen Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen.
Der Techniker kam, der Techniker sah, wir verloren: Die Leistung auf dem Kabel ist zu schwach für Internet!
Die Leistung im Keller am Hausanschluss und am Verteiler/Verstärker war mehr als ausreichend. Fazit: Das Kabel vom Verteiler zu mir in die Wohnung (4 Stock) muss kaputt sein. (Weiterhin diese Vermutung bestärkend ist, dass es weitere Mieter im Haus gibt, welche bereits Internet von Unitymedia nutzen. Hausanschluss und Verteiler/Verstärker sind ebenfalls von Unitymedia).
Die Lösung wäre nun, dass ein neues Kabel verlegt werden müsste.
Dies verweigert der Vermieter aber aus Kostengründen (lt. vorhandenen Informationen ist kein ordentlicher Kabelschacht vorhanden. Ein Neuverlegen würde nach aktuellen Erkentnissen dazu führen, dass in allen Wohnungen unter uns die Wände aufgerissen werden müssten.)
Das einzig Positive ist, dass durch diese Verweigerung der Vertrag durch Unitymedia annuliert wurde.
Aktuell habe ich Internet über den guten alten TAE über die Telekom (womit ich mehr als unzufrieden bin, aus Gründen von Kosten und Geschwindigkeit (16k)).
Jetzt meine Frage:
Der Vermieter ist ja per Gesetz dazu verpflichtet, die Mietsache in einem einwandfreien Zustand zu halten. Hierzu gehören auch Instandsetzung/-haltung derlei Anschlüsse, wenn diese kaputt sind.
Reicht auch eine teilweise Beschädigung wie sie in meinem Fall vorliegt, welche zwar nicht verhindert, dass zum Beispiel TV funktioniert, welche aber dafür sorgt, dass ich über das Kabel kein Internet bekommen kann, um den Vermieter dazu zu "zwingen" das Kabel zu reparieren (reparieren zu lassen) (auf welche Art auch immer... es würde aber auf das umständliche Neuverlegen hinauslaufen) oder muss ich mich damit zufrieden geben, teures langsames Internet zu benutzen?
Zusätzliche Information:
Dem Vermieter gehören NICHT die Wohnungen unter uns. Das Haus teilen sich mehrere Eigentümer.
Ich freue mich schon jetzt auf jeglichen Input.
Wenn es Etwas gibt, was ich vergessen habe zu erwähnen, was aber u.U. noch von Interesse für diese Problemstellung ist, lasst es mich bitte wissen, auf dass ich es nachreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
KarillEndusa