Heizkostenabrechnung bei nicht gewechselten Kostenzählern

  • Hallo,

    ich gebe gerade meine alte Wohnung ab, in dieser waren an den Heizungen Zähler für die Heizkostenabrechnung
    angebracht, die hätten gewechselt werden müssen. Da ich berüflich aber so gut wie nie zuhause war, war ich auch zu
    den Terminen nie anwesend wo die gewechselt werden sollten.

    Jetzt habe ich mit Abgabe der Wohnung sehr hohe Verbrauchswerte auf den Zählern. Die natürlich über einen längeren Zeitraum
    zustande kamen.

    Jetzt wurde mir gesagt muss ich mit hohen Nachzahlungen rechnen wobei ich davon ausgegangen bin, dass die Stände auf
    den Zeitraum zurück gerechnet werden.

    Ich habe aufgrund von nicht abgelesenen Zählern nie große Nachzahlungen gehabt.
    Wie kann es sein, dass die mir daraus jetzt plötzlich den Strick drehen wollen ?

    Habe ich da eine Chance gegen zu argumentieren, dass wenn der Zähler das letzte mal vor 2 Jahren gewechselt wurde, dass
    mir der Stand nicht auf das laufende Jahr angerechnet wird ?

    Danke für eure Hilfe, weiß da grad nicht so wirklich weiter.

  • Wie wäre es mit "Duldungspflicht des Mieters"?

    Wenn Mieter so agieren und sich dagegen streuben, dass Heizkostenverteiler gewechselt oder abgelesen werden, müssen sie auch die Konsequenzen tragen.
    Der Vermieter hätte auch auf Duldung klagen können, die Gerichtskosten hättest Du zu tragen gehabt. Und das ist mehr als eine Heizkostennachzahlung.

    Die Rechtsprechung sagt übrigens, dass ein Mieter solche Termine ermöglichen muss (Duldungspflicht), und zur Not die Schlüssel jemandem anderen geben muss.

  • Gut dass das selbst verschuldet ist, darüber brauch ich jetzt nicht zu streiten das ist mir schon klar.

    Aber wie wollen die mir einen Zählerstand von min. 2 Jahren auf das aktuelle Abrechnungsjahr anrechnen ?
    Ich bin davon ausgegangen, dass für nicht abgelesene Zähler ein Pauschalbetrag angerechnet wird, aber nicht
    dass am Ende dann alles noch mal auf den letzten Abrechnungszeitraum aufgeschlagen wird.

  • Wie ? Wenn die die Zählerstände nicht haben ?


    Die alten Zählerstände von der letzten Ablesung sind bekannt. Die neuen Zählerstände werden bei Rückabe der Mietsache an den VM abgelesen (wofür Du sorgen solltest) und im Übergabeprotokoll eingetragen.

  • Wie ? Wenn die die Zählerstände nicht haben ?

    Hallo,

    ist keine Ablesung der Heizkostenverteiler möglich ist in Ausnahmefällen auch eine Abrechnung nach Gradtagszahlen rechtmäßig.

    Hier allerdings hat der Mieter die Möglichkeit einer Kürzung von bis zu 15% wenn er die Verhinderung der Ablesung nicht selbst verursacht hat.

    Gruß

    BHShuber

  • Ok so hat das auch statt gefunden meine Vermietung hat jetzt den aktuellen nicht zurück gesetzten Zählerstand.
    Wenn die Vermietung jetzt also die vergangenen Jahre mit dem selben Stand der letzten Ablesung abgerechnet hat,
    wird die doch jetzt nicht kommen und den kumulierten Zählerstand der letzten Jahre in summe abrechnen. Oder ?

  • ist keine Ablesung der Heizkostenverteiler möglich ist in Ausnahmefällen auch eine Abrechnung nach Gradtagszahlen rechtmäßig.


    Das betrifft ausschliesslich Zwischenablesungen bzw. solche mit Bruchteilen von Kalenderjahren.
    Ansonsten kann bei nicht möglicher Jahresablesung der Verbrauch bzw. die Kosten des Vorjahres angesetzt werden.