Betriebskostenabrechnung - Nachzahlung

  • Hallo,

    Ich habe diese Woche meine Betriebskostenabrechnung bekommen. Ich wohne erst seit 2013 hier und es ist deshalb die erste. Mir kommen die Warmwasser/Heizkosten sehr hoch vor.
    Diese Kosten kann ich mir nicht erklären, da ich immer sparsam mir Wasser und Heizung umgegangen bin.

    Vielleicht kann mir jemand helfen, da ich zu diesem Thema bisher noch keine Erfahrungen gemacht habe.
    Gerne füge ich noch weiter Informationen zu dem Beitrag hinzu.


    LG

  • Hallo,

    eigenes subjektives Empfinden ist keine Begründung zur Anfechtung einer Neben-Betriebs- und Heizkostenabrechnung.

    Da wir hier alle keine Hellseher sind, kann man auf die Frage nur bedingt antworten.

    Man kontrolliere mal den Abrechnungszeitraum, man kontrolliere mal die Zählerstände Wasser/Warmwasser bei Einzug mit denen zum Ende des Abrechnungszeitraumes, man kontrolliere mal die Zählerstände bei Einzug der Heizkostenverteiler mit den Zäherständen zum Ende des Abrechnungszeitraumes, sofern hier Ablesungen stattgefunden haben.

    Ansonsten wende man sich an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt und lässt die Abrechnung prüfen!

    Gruß

    BHShuber

  • Glaskugeln sind im Moment alle in der Werkstatt:cool:

    Abrechnung einscannen und als Bild(er), nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Da kann evtl. jemand helfen.

  • Ich würde anhand des Mietvertrages prüfen, inwiefern die Umlage der Wartung von Türen/Fenstern überhaupt möglich ist.

    Ansonsten sehe ich in der Abrechnung auch keine größeren Auffälligkeiten.

    Warum ist das eigentlich deine erste Abrechnung, wenn Du seit 2013 dort wohnst? Was ist mit der Abrechnung für 2013?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Wäre ja dann sowieso verjährt, wenn dieses Jahr noch etwas kommt, oder?

    Es sei denn, aus der Abrechnung ergibt sich ein Guthaben für dich. Hier würde ich den Vermieter mal zur Zustellung einer Abrechnung auffordern. Es ist immer ein merkwürdiges Zeichen, wenn der Vermieter kaum erwarten kann die Abrechnung für 2014 zuzustellen (da er ja Geld raus bekommt), aber für das Vorjahr nichts kommt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Inhaltlich und rechnerisch ist die Abrechnung in Ordnung.

    Merkwürdig hoch sind die Kosten der Warmwasseraufbereitungskosten. Mehr als 50 % der Kosten für Heizwärme. Das ist exorbitant hoch.

    Normal wären etwa 15 - 25 %.

    Hier fehlt auch die Angabe wie diese Kosten errechnet werden.


  • kann sowas an sehr hohem Wasserdruck und hoher Temperatur liegen? Das war nämlich hier der Fall.

    LG

    Am Wasserdruck sicher nicht. An der Temperatur eventuell. Es ist aber zu berücksichtigen das wegen der Legionellengefahr, bei großen Anlagen, eine Mindesttemperatur von 60 Grad, besser 70 Grad, das Risiko mindert.

    Die Hohen WW-Kosten können aber auch an einem relativ geringen Verbrauch liegen. Zudem ist Fernwärme, gleich nach Strom, die teuerste Heizungsart.

    Aber wie schon geschrieben, es fehlt in der Abrechnung die Angabe wie der WW-Anteil an den Gesamtkosten errechnet wurde.

    Du hast das Recht beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege die der Abrechnung zugrunde liegen zu nehmen.

    Ich fürchte aber das wird Dir, wegen Deiner Unerfahrenheit, auch nicht viel helfen.

    Die professionelle Prüfung der Abrechnung wäre da schon angebrachter.

    Die Abrechnung für 2013 solltest Du auch noch fordern. Denn ein evtl. Guthaben steht Dir immer noch zu. Nur dem Vermieter eine Nachzahlung nicht mehr.

  • Inhaltlich und rechnerisch ist die Abrechnung in Ordnung.

    Merkwürdig hoch sind die Kosten der Warmwasseraufbereitungskosten. Mehr als 50 % der Kosten für Heizwärme. Das ist exorbitant hoch.

    Normal wären etwa 15 - 25 %.

    Hier fehlt auch die Angabe wie diese Kosten errechnet werden.

    Haben wir die gleiche Abrechnung betrachtet? :)
    Der WW-Anteil beträgt rund 35 %.
    Auf der 2. Seite ist auch die Warmwasserberechnung dokumentiert. Hier wird die Wärmemenge für WW wie es die HKVO fordert über einen Wärmemengenzähler ermittelt.