2 Familienhaus/Nebenkosten: Grundsteuer Versicher/ Mieter & Vermieter leben im Haus

  • Hallo, ist es legitim, dass die Grundsteuer und die Versicherung durch die Personenzahl geteilt werden darf.
    Im Haus wohnt der Vermieter in einer über 20 m2 größeren Wohnung und mit 5 x soviel Grundstück wie der Mieter.
    Darf der Vermieter sich an dem Mieter "bereichern".
    Oder gibt es hier eine Regelung, eine gesetzliche Regelung, das hier gerecht nach Wohnfläche und genutzte Außenfläche abgerechnet werden muss?
    Im Mietvertrag steht zwar nach Personenzahl, aber ist das legal.

    Danke und einen herzlichen Gruß
    Marie

    2 Mal editiert, zuletzt von Kompliziert (4. Juni 2015 um 17:31)

  • Da Grundsteuer und Versicherung nichts mit Verbrauch oder Verursachung zu tun haben ist die Umlage nach Personen, auch wenn vertraglich vereinbart, nicht zulässig.


    Zitat

    Oder gibt es hier eine Regelung, eine gesetzliche Regelung, das hier gerecht nach Wohnfläche und genutzte Außenfläche abgerechnet werden muss?

    Diese:

    § 556a
    Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Grundstücksgröße ist übrigens für die Grundsteuer und Versicherungen irrelevant.

  • Hallo,

    im Normalfall erfolgt die Umlage nach Wohnfläche, allerdings können auch andere Umlageschlüssel vertraglich vereinbart werden. Das ist hier wohl der Fall.

    anitari:

    In dem von dir zitierten Paragraphen steht doch geschrieben:

    Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

    Hier wurde aber vertraglich etwas anderes vereinbart.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (4. Juni 2015 um 17:41)

  • Oh, das ging ja schnell, danke!
    ...Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten... genau das habe ich auch gefunden. In meinem Mietvertrag steht leider nach Personenzahl (Heizung wird abgelesen) ansonsten wird alles durch 2 geteilt. Nur bei diesen beiden Posten finde ich es ein wenig "frech" von meinem Vermieter. Ich kannte bei Unterschrift nicht die Größe der Vermieterwohnung.
    Ich muss die höheren Kosten zahlen und kann nicht dagegen angehen, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Kompliziert (4. Juni 2015 um 17:55)

  • Oh, das ging ja schnell, danke!
    ...Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten... genau das habe ich auch gefunden. In meinem Mietvertrag steht leider nach Personenzahl (Heizung wird abgelesen) ansonsten wird alles durch 2 geteilt. Nur bei diesen beiden Posten finde ich es ein wenig "frech" von meinem Vermieter. Ich kannte bei Unterschrift nicht die Größe der Vermieterwohnung.
    Ich muss die höheren Kosten zahlen und kann nicht dagegen angehen, oder?

  • § 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
    (1)......
    Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
    (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Also mal von vorn:
    Die Grundsteuer wird grundsätzlich nach Fläche berechnet.
    Eine Berechnung des Vermieters nach Personenzahl widerspricht oben zitierten Satz des § 556a.
    Bei dieser Position liegt weder ein unterschiedlicher Verbrauch noch eine unterschiedliche Verursachung vor.
    Ich würde diesen Posten widersprechen!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (4. Juni 2015 um 18:34)

  • Danke, ich bin im Mieterbund. Habe dort nachgefragt. Der Mann sagte mir bei 20 m² kann ich nichts machen.
    Grundsteuer 695,16 und Versicherung 525,48 durch 2 Personen 610,32 p.a.
    Grundsteuer 695,16 und Versicherung 525,48 durch m² ist 538,51 p.a.
    Finde schon, das dies ein Unterschied ist

  • Danke, ich bin im Mieterbund. Habe dort nachgefragt. Der Mann sagte mir bei 20 m² kann ich nichts machen.

    Was ist denn das für ein Stuss. Fragen Sie diesen "Fachmann" mal nach der gesetzlichen Grundlage.
    Sieht eher so aus, als ob Sie ihn belästigt hätten.


  • anitari:

    In dem von dir zitierten Paragraphen steht doch geschrieben:

    Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

    Hier wurde aber vertraglich etwas anderes vereinbart.

    Richtig.

    Und weiter heißt es im Paragraf:

    Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Sind Grundsteuer oder Versicherung von einem Verbrauch oder einer Verursachung abhängig?

  • Das ist wirklich ein heikles Thema, habe mir schon einen Wolf gesucht im Netz, vielen vielen Dank


    Ein "heikles" Thema ist auch, wenn Du dieselben Postings zweimal bringst oder/und lediglich einzelne Sätze ohne jeden Bezug bzw. Zitat.:mad:

  • Sind Grundsteuer oder Versicherung von einem Verbrauch oder einer Verursachung abhängig?

    Ich verstehe die Frage nicht. Der Satz


    Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    beinhaltet nur, dass Betriebskostenarten, die einem Verbrauch unterliegen, auch verbrauchsabhängig oder nach Personen umgelegt werden müssen und kein abweichender Schlüssel vereinbart werden kann.

    Der zweite Satz spielt hier aufgrund der nicht vorhandenen Verursachung gar keine Rolle.

    Da die Versicherung nicht von Verbrauch oder einer Verursachung abhängig ist, greift Satz 1, wonach ein anderer Schlüssel vereinbart werden kann.

    Die Tatsache, dass ich generell nicht nach Personen abrechnen kann, nur weil Versicherungen nicht verbrauchsabhängig sind, lese ich in dem Paragraphen nirgends.

    Siehe auch hier:

    <Nebenkostenabrechnung nach Wohnfl
    Betriebskosten: Umlageschl
    Betriebskostenabrechnung: Personenanzahl als Umlageschl

    Der erste Link (letzter Absatz) könnte aber ein Hinweis für den Fragesteller sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich verstehe die Frage nicht.

    Was ist daran nicht zu verstehen?

    Verursachen/verbrauchen mehr Personen mehr Grundsteuer und Versicherung bzw. weniger Personen weniger?

    Aber Du hast recht. Ich habe jetzt auch mehrfach gelesen das die Umlage dieser Kosten nach Personen, wenn vertraglich vereinbart, möglich ist. Unlogisch ist es trotzdem.:mad:

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (5. Juni 2015 um 08:59)

  • Verursachen/verbrauchen mehr Personen mehr Grundsteuer und Versicherung bzw. weniger Personen weniger?

    Nein, natürlich nicht. Aber wo steht denn geschrieben, dass verbrauchsunabhängige Betriebskosten nicht nach Personen abgerechnet werden dürfen? Im benannten Paragraphen steht doch geschrieben, dass auch abweichende Umlageschlüssel vereinbart werden dürfen.

    Dahingehend auch noch mal der Verweis auf die Links.

    Edit: Hat sich dann wohl erledigt. Ich würde dennoch dagegen vorgehen, da die Verteilung ungerecht ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (5. Juni 2015 um 09:03)

  • Wählt der Vermieter im Vertrag eine Verteilung der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung) nach der Anzahl der Personen, so dürfen dadurch keine Unbilligkeiten entstehen. Das wäre etwa der Fall, wenn in einer kleineren Wohnung viele Personen leben, in einer großen aber nur wenige.
    Auch habe ich in dem Link Verteilerschl
    folgendes gelesen:
    Für den Vermieter ist der Verteilerschlüssel kostenneutral. Grundlage der Nebenkostenabrechnung ist der vom Vermieter an die Kostenträger insgesamt zu zahlende Betrag. Die Kostenverteilung aufgrund des Verteilerschlüssels soll möglichst gerecht, andererseits aber auch praktikabel sein. Der Vermieter darf durch die Umlage der Nebenkosten auf den Mieter keinen finanziellen Vorteil ziehen.
    In meinem Fall zieht er Nutzen - oder?
    Sorry, wenn ich noch nicht so firm bin hier im Schreiben Markieren usw:confused:

  • Zitat

    In meinem Fall zieht er Nutzen - oder?

    Sieht so aus. Damit würde ich den Vermieter mal konfrontieren.

    Die Frage ist natürlich, ob es sich lohnt hiergegen notfalls gerichtlich vorzugehen. Wie hoch sind denn die Kosten hierfür, bzw. wie hoch ist die Differenz, wenn der Vermieter nach Wohnfläche umlegen würde?

    Du darfst nicht vergessen: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Grundsteuer 695,16 und Versicherung 525,48 durch 2 Personen 610,32 p.a.
    Grundsteuer 695,16 und Versicherung 525,48 durch m² ist 538,51 p.a.
    Finde schon, das dies ein Unterschied ist


    Es sind rund 70 € im Jahr unterschied. Wobei ich nicht weis, ob die Grundsteuer auch auf Kellerräume oder nur auf bewohnte Fläche berechnet wird, dann wäre der Unterschied noch größer, da ich keinen Keller habe, nur der Vermieter.
    Und Ja mit der Aussage:
    Recht haben und Recht bekommen, sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
    hast du soooo recht.


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