Hallo, ist es legitim, dass die Grundsteuer und die Versicherung durch die Personenzahl geteilt werden darf.
Im Haus wohnt der Vermieter in einer über 20 m2 größeren Wohnung und mit 5 x soviel Grundstück wie der Mieter.
Darf der Vermieter sich an dem Mieter "bereichern".
Oder gibt es hier eine Regelung, eine gesetzliche Regelung, das hier gerecht nach Wohnfläche und genutzte Außenfläche abgerechnet werden muss?
Im Mietvertrag steht zwar nach Personenzahl, aber ist das legal.
Danke und einen herzlichen Gruß
Marie