ZitatWobei ich nicht weis, ob die Grundsteuer auch auf Kellerräume oder nur auf bewohnte Fläche berechnet wird, dann wäre der Unterschied noch größer, da ich keinen Keller habe, nur der Vermieter.
Als Maßstab kann nur die Wohnfläche genommen werden und nicht die Nutzfläche. Da Du den Keller nicht "bewohnst", fällt dieser heraus.