Fristlose Kündigung der Wohnung

  • Guten Abend

    Ich bin neu hier im Forum und brauche dringend Hilfe!


    Zu meiner Situation:

    Ich bin Verheiratet und wir haben 3 Kinder.

    Ich arbeite 20 Stunden die Woche, meine Frau arbeitet im Öffentlichen Dienst auch in Teilzeit.

    Wir bekommen normalerweise Aufstockend Hartz4 599€ für die Miete die wir aber nicht bekommen haben, weil meine Frau ins Krankengeld gefallen ist, ab da wurde auch keine Miete mehr ab Mai gezahlt.

    Als wir das wussten haben wir sofort bei der Immobilen Gesellschaft angerufen und sie darüber in Kenntnis gesetzt, ich habe mit dem Herrn..... gesprochen, und er sagte das bekommen wir hin worauf ich mich verlassen habe.

    Als ich heute von der Arbeit kam hatte ich ein Schriftliche Fristlose Kündigung der Wohnung im Briefkasten.

    Meine Frau ist aber aber Anfang April vor der Tür gestürzt und in Mai ins Krankengeld gefallen Hartz 4 wurde sofort eingestellt.


    Wie fordern Sie hiermit auf das Mietobjekt bis zum 19,06,2015 im vertraglichen Zustand zu Räumen.

    Ich finde nicht innerhalb 8 Tagen eine Wohnung für 5 Personen, wir Wohnen seid 11 Jahren in der Wohnung.

    Meine Frage:

    Kann ich irgendwas gegen die Kündigung ausrichten?


    Mit freundlichen Gruß

    Gerhard


  • Wir bekommen normalerweise Aufstockend Hartz4 599€ für die Miete die wir aber nicht bekommen haben, weil meine Frau ins Krankengeld gefallen ist, ab da wurde auch keine Miete mehr ab Mai gezahlt.


    Seltsam!

    Zitat


    Als wir das wussten haben wir sofort bei der Immobilen Gesellschaft angerufen und sie darüber in Kenntnis gesetzt, ich habe mit dem Herrn..... gesprochen, und er sagte das bekommen wir hin worauf ich mich verlassen habe.


    Das geht der Gesellschaft garnichts an. Miete ist eine Bringschuld und SIE haben dafür zu sorgen, das die Miete pünktlich gezahlt wird.

    Zitat


    Als ich heute von der Arbeit kam hatte ich ein Schriftliche Fristlose Kündigung der Wohnung im Briefkasten.


    Geht nicht. Sie hätten vorher abgemahnt werden müssen.

    Zitat


    Ich finde nicht innerhalb 8 Tagen eine Wohnung für 5 Personen, wir Wohnen seid 11 Jahren in der Wohnung.
    Kann ich irgendwas gegen die Kündigung ausrichten?


    Ja! Indem Sie alle bestehenden Schulden auf einen Ruck begleichen.

  • Zitat

    ab da wurde auch keine Miete mehr ab Mai gezahlt.

    Also sind aktuell 2 MM offen. Dann ist eine fristlose Kündigung, ohne vorherige Abmahnung, berechtigt.

    Zitat

    Kann ich irgendwas gegen die Kündigung ausrichten?

    Mietrückstand unverzüglich und komplett zahlen, dann ist die fristlose Kündigung unwirksam.

    Hat der Vermieter gleichzeitig auch fristgerecht wegen unregelmäßiger Mietzahlungen fristgerecht gekündigt bleibt diese Kündigung, auch wenn der Rückstand gezahlt wird, wirksam. Kündigungsfrist 9 Monate.

    Wurde Euch jedoch in den letzten 2 Jahren schon einmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt beleibt die aktuelle fristlose Kündigung wirksam. Auch wenn der Rückstand gezahlt wird.


  • Geht nicht. Sie hätten vorher abgemahnt werden müssen.

    Falsch. Eine Mahnung dient dazu, einen Schuldner in Verzug zu setzen.
    Ein Mieter setzt sich jedoch automatisch in Verzug, wenn die Miete nicht zahlt. Ist der Rückstand ausreichend hoch, kann der Vermieter auch ohne Mahnung fristlos kündigen.

  • Das Hartz 4 Amt bezahlt die Miete, wenn ich es könnte wäre es kein Problem!

    Wenn ich das schon höre.
    Wo Sie als Bedürftiger zu Recht Zuschuß vom Staat bekommen, bedeutet das noch lange nicht, das man sich da nun mehr nicht weiter drum kümmern muß.

    Sie hatten ausreichend Zeit mit dem Amt eine Klärung herbeizuführen. Selbst wenn der Vermieter sich beim Telefongespräch locker geäußert hat, entbindet das Sie nicht von der Pflicht kontollierend tätig zu werden.
    Mietvertragspartner sind und bleiben Sie!

    Alles andere hat Ihnen anitari erklärt.

  • Das Hartz 4 Amt bezahlt die Miete, wenn ich es könnte wäre es kein Problem!

    Aber Sie bekommen ein Gehalt, Ihre Frau Krankengeld.
    Dann muss man eben erst einmal die Miete zahlen, ehe man sich irgendwelchen Luxus gönnt.
    Es ist egal, woher Sie die Miete bekommen. SIE sind Vertragspartner und somit dafür verantwortlich, dass die Miete beim Vermieter ankommt. egal wie.

  • Sehr geerter Herr...

    wir hattten Sie bereits über die ausstehenden Mietzahlungen infomiert.

    Sie sind nun auf 2 aufeinnanderfolgeneden Terminen mit der Entrichtung eines nicht unergeblichen Teils des Mietzinses in Verzug.

    Aus diesem Grund kündigen wir das mit ihnen bestehende Mietverhältnis außerordendlich fristlos gemäß §543, Abs. 2 Nr3 Satz 1 BGB, §4, ABs. 1b BGB, sowie hilfweise ordenlich gemäß § 537, ABs, Nr 1 BGB zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

    Vorsorglich widersprechen wir zudem im Sinne §545 BGB der Verlängerung des Mietverhältnisses.

    Wir fodern Sie hiermit auf, das Mietobjekt bis zum 19.06.2015 im vertragsgemäßen Zustand zu räumen und die Wohnungsschlüssel an uns herauszugeben.

  • Wir wurden informiert, dann habe ich die Angeschrieben das ich alles überbrüft habe habe und keine Ausenstende festellen kann, verlauf kann ich Hochladen.

  • Also gab es doch schon eine Abmahnung. Zumindest aber eine Info über offene Zahlungen.

    Die Kündigung ist so korrekt.

    Wie schon geschrieben, sie kann durch unverzügliche Zahlung des kompletten Rückstandes unwirksam gemacht werden.

    Dann bleibt die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Ware bei Zugang bis 3.6.15 zum 28.02.2016, danach zum 31.03.2016.

    Zu einem erneuten Rückstand darf es dann aber nicht mehr kommen.

    Nimm die Kündigung, geh damit zum Jobcenter und hoffe auf ein Darlehen um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

  • Ich empfehle, mit der fristlosen Kündigung zum Jobcenter/Sozialamt zu marschieren und hier eine Klärung herbeizuführen. Gegebenenfalls kann hier ein Darlehen beantragt werden, um die Mietschulden zu tilgen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    und ein weiterer Hartz-4 Empfänger, der nicht in der Lage ist sich darum zu kümmern, dass die Miete bezahlt wird. Und dann wundern sich alle, warum es so schwer ist als Sozialhilfeempfänger eine Wohnung zu finden.

    Was heißt denn, du könnstest die Rückstände nicht bezahlen?
    Wenn deine Frau jetzt Krankengeld statt anderer Leistung bekommt, muss das Geld ja irgendwo sein.
    Was stellst du dir denn jetzt vor, dass der Vermieter auf die Miete verzichtet, weil du sie nicht bezahlen kannst?

    Zu deinem Glück gibt es aber in unserer Republik ein großes Sicherheitsnetz. Geht doch mit der Kündigung erstmal zur Fachstelle für Wohnungssicherung. Die müßten euch eigentlich helfen (Kredit zur Begleichung der Mietschulden). Wenn ihr die ausstehenden Mietschulden ausgleicht, dann ist die fristlose Kündigung vom Tisch und ihr seid fristgerecht gekündigt, was euch mehr Zeit gibt, eine Wohnung zu finden. Und haltet den Vermieter auf dem Laufenden, damit der weiß, dass ihr euch kümmert. Vielleicht hat er auch nur zu seinem eigenen Schutz gekündigt und läßt euch dort weiter wohnen, wenn ihr sicherstellen könnt, dass die Miete zukünftig pünktlich gezahlt wird. Entgegen der viel verbreiteten These, dass Vermieter Monster sind, wollen die meisten lediglich keinen Ärgen und die Miete pünklich auf dem Konto.

    Gruss und viel Erfolg
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


    Und vor allem lasst euch nicht einreden, dass es clever wäre den das volle Programm, inkl. Räumungsklage und Zwangsräumung, abzuspielen. Das würde euch wahrscheinlich noch ein paar weitere Monate in der Wohnung halten, aber noch jede Menge zusätzlichen Ärger auflasten.

  • Anscheinend hat hier keiner von euch gelesen, was Sache ist!

    Geringfügigkeit: 10,2 Stunden macht 306€

    Krankengeld je nach Krankschreibung 200€

    Laufende kosten Strom 120 /Versicherungen wurden eingestellt.

    50€ im Monat für Lebensmittel macht 200€

    306 506
    +200 -120€ Strom
    =506 -200€ Lebensmittel
    186€ übrig
    75€ Essensgeld für die Kinder Schule

    verbleiben uns noch 111€ ungefähr

    Das dazu:

    Ich habe ein Schriftverlauf von Ämtern die einen ganzen Ordner füllen, von wegen habe mich nicht gekümmert!

    Auf anstößige antworten kann jeder verzichten, die alles versucht haben es abzuwenden!

    Noch dazu kommt das wir am 29.05.2015 600€ Miete überwiesen haben also ist nur noch eine Monatsmiete offen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhard (9. Juni 2015 um 11:26)