Angst vor Kündigung nach Vermieterwechsel!

  • Wie haben ein Schreiben von unserem alten Vermieter erhalten. Da wird uns der Eigentümerwechsel des Mietshauses zum neuen Jahr angekündigt. Der neue Vermieter bzw. Eigentümer würde uns in den nächsten Tagen schriftlich vorgestellt werden und dann würden wir auch den weiteren Verwendungszweck des Mietshauses erfahren. Wird uns jetzt der Mietvertrag gekündigt, wenn der neue Eigentümer es vielleicht selber nutzen will?

  • Hallo Katrin,
    das kann ich dir jetzt so nicht sagen, da müsst ihr schon das Schreiben vom neuen Vermieter abwarten, in dem er seinen eventuell neuen Verwendungszweck offen legt. In der Regel gillt aber, will der neue Eigentümer eurer Wohnung, diese zu einer Eigentumswohnung umwandeln und aus diesem Grund euch kündigen, gilt eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren. Zu dem haben die Bundesländer die Möglichkeit, durch eine Verordnung Gemeinden zu bestimmen, in denen die Kündigungssperrfrist 10 Jahre dauern kann.