Hallo,
Wie wird die Hausmeistervergütung abgerechnet?
Über die Miteigentumsanteile (Wohnflächen) oder über die Anzahl der Wohneinheiten?
Hausmeister?
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Karl -
1. November 2010 um 12:56 -
Erledigt
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Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, hilft hier ein Blick in die Teilungserklärung weiter. Diese ist zunächst maßgebend. Ist dort keine Regelung erhalten, dann lt. WEG nach Miteigentumsanteilen.