Hallo ich bin neu hier im Forum Daher stell ich mich mal kurz vor
Ich bin Marcel, bin 23 jahre alt und wohne in Hamburg:D
Ich habe zu dem folgendem Thema nichts in der Suche gefunden falls es doch schon gibt bitte ein ein link einfügen danke
So ich bin vor ca 1 jahr in meine erste wohnung gezogen .... Aus dieser möchte ich nun aus verschiedenen Gründen raus. Ich erstens ist sie mir zu teuer, da ich eine für mein empfinden sehr hohe nachzahlung leisten muss. Zum anderen möchte ich gerne mit meiner Freundin zusammen ziehen.
Nun steht in dem Vertrag aber eine mindestlaufzeit bis juni 2017 drin. Es ist ein Sogenanter Hamburger Mietvertrag.
Ist dieses rechtens? Darf er darauf bestehen das ich dort so lange wohnen bleibe?
Leider habe ich das damals so einfach unterschrieben .... war halt die erste wohnung ... Da achtet man wohl nicht so auf sowas...
Könnt ihr dazu was sagen? wenn möglich mit gesetzes auszug ? habe über google nichts konkretes gefunden,
was mir weitergeholfen hat.
vielen dank im Vorraus für eure Antworten
Gruß Marcel