Vertragslaufzeit

  • Hallo ich bin neu hier im Forum Daher stell ich mich mal kurz vor :)

    Ich bin Marcel, bin 23 jahre alt und wohne in Hamburg:D

    Ich habe zu dem folgendem Thema nichts in der Suche gefunden falls es doch schon gibt bitte ein ein link einfügen danke :)

    So ich bin vor ca 1 jahr in meine erste wohnung gezogen .... Aus dieser möchte ich nun aus verschiedenen Gründen raus. Ich erstens ist sie mir zu teuer, da ich eine für mein empfinden sehr hohe nachzahlung leisten muss. Zum anderen möchte ich gerne mit meiner Freundin zusammen ziehen.

    Nun steht in dem Vertrag aber eine mindestlaufzeit bis juni 2017 drin. Es ist ein Sogenanter Hamburger Mietvertrag.

    Ist dieses rechtens? Darf er darauf bestehen das ich dort so lange wohnen bleibe? :confused:

    Leider habe ich das damals so einfach unterschrieben .... war halt die erste wohnung ... Da achtet man wohl nicht so auf sowas...

    Könnt ihr dazu was sagen? wenn möglich mit gesetzes auszug ? habe über google nichts konkretes gefunden,

    was mir weitergeholfen hat.

    vielen dank im Vorraus für eure Antworten

    Gruß Marcel


  • Nun steht in dem Vertrag aber eine mindestlaufzeit bis juni 2017 drin. Es ist ein Sogenanter Hamburger Mietvertrag.
    Ist dieses rechtens?

    Das hängt von vielen Faktoren ab und kann nur anhand des vorliegenden Verertrages halbwegs beantwortet werden.

  • Zitat

    Nun steht in dem Vertrag aber eine mindestlaufzeit bis juni 2017 drin.

    handelt es sich um einen Zeitmietvertrag, der mit Ablauf des Junis automatisch endet, oder darfst Du vor Ablauf der Mindestlaufzeit nicht kündigen?

    Bei beidseitiger Kündigungsausschluss kann für einen Zeitraum von 4 Jahren geschlossen werden, was bei Dir ggfs. OK wäre. Ein Zeitmietvertrag muss aber begründet werden.

    Bitte mal den genauen Wortlaut dieser Klausel hier reintippen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also der genaue wortlaut ist: Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte zeit und endet mit ablauf des monats, zu dem der vermieter oder der mieter die kündigung unter einer frist von 3 monaten ausspricht.

    für den Vermieter verlängert sich die kündigungfrist
    auf 6 monate, wenn seit der überlassung des wohnraums mehr als 5 jahre verstrichen sind,

    auf 9 monate, wenn seit der überlassung des wohnraums mehr als 8 jahre verstrichen sind,

    Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 30.7.2017 zulässig.

    Die möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


    Also kann ich nur raus wenn ich einen Guten grund find wenn ich das so richtig versteh :(

  • Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 30.7.2017 zulässig.

    Die möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

    Was ist an den Sätzen so schwer zu verstehen? Und nein, nach einem guten Grund musst du nicht suchen, denn den findest du nicht. Du kannst bestenfalls versuchen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu seinen Gunsten abzuschließen, damit er dich eher gehen lässt. Wenn nicht, bis du bis zum 30.07.2017 an die Wohnung gebunden.

  • Zitat

    Also kann ich nur raus wenn ich einen Guten grund find wenn ich das so richtig versteh

    Du kannst dem Vermieter höchstens einen Nachmieter vorschlagen (den er aber nicht akzeptieren muss), was in Hamburg nicht sonderlich schwer sein dürfte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen dank erstmal für die antworten.

    Mainschwimmer : Den satz habe ich schon so verstanden... mir ging das da ja eher um die rechtslage, da ja nicht alles was in so einem vertrag drin steht immer gesetzteskonform ist. Den satz habe ich nur so abgetippt, weil danach gefragt wurde.

    Dann muss ich mal versuchen mit dem Vermieter zu verhandeln danke erstmal

  • Zitat

    habe über google nichts konkretes gefunden

    Mit Suchbegriff Kündigungsverzicht hättest Du bestimmt was gefunden. Aber gut, Du wußtest ja nicht das das so heißt.

    Hier die rechtliche Grundlage dazu

    BGH zum K

    Zitat

    Also kann ich nur raus wenn ich einen Guten grund find wenn ich das so richtig versteh

    Einen der zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung berechtigt. Außer völlige Unbewohnbarkeit der Wohnung gibt es so wie keinen.

    Zitat

    Ich erstens ist sie mir zu teuer, da ich eine für mein empfinden sehr hohe nachzahlung leisten muss.

    Empfinden kann auch täuschen:cool:

    Zu geringe Vorauszahlungen oder hoher Verbrauch können die Ursache sein. Vielleicht sogar eine Fehlerhafte Abrechnung.