Zusatzvereinbarung widerrufen?

  • Guten Tag,

    ich habe mit dem Mietvertrag eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, in der es heißt, dass der Hausmeister einen Schlüssel für Notfälle besitzt. Nun hat kürzlich der Vermieter von diesem Notschlüssel Gebrauch gemacht, ohne mich vorher zu informieren und ohne dass ein Notfall vorlag: Er hat versucht, meine Wohnung mit dem Schlüssel zu öffnen, während ich in der Wohnung war. Der Vermieter dachte, ich sei abwesend. Seine Begründung war, er wollte feststellen, ob ein Fehler im Schloss festzustellen sei, was absolut nicht nachvollziehbar ist, da es nie ein Problem mit dem Schloss gab und außerdem wäre mir dies zuerst aufgefallen.

    Ich habe gelesen, dass mich ein solcher Verstoß zur fristlosen Kündigung berechtigt, was ich jedoch nicht möchte. Kann ich die Zusatzvereinbarung nun widerrufen und Herausgabe des Schlüssels fordern? Immerhin hat der Vermieter die Regelung nicht eingehalten, dass der Schlüssel nur im Notfall benutzt werden darf.

    Vielen Dank und beste Grüße

  • Hi,
    in Form von Individualvereinbarungen kann man so einiges vereinbaren, was im normalen "Formularmietvertrag" ungültig wäre.

    hier ein paar Infos zu Notfallschlüsselvereinbarung: Wie Sie Ihre Rechte als Vermieter kennen und erfolgreich nutzen | Hilfe Mietrecht | meineimmobilie.de

    Selbst wenn der Notfallschlüssel wirksam vereinbart wurde, hat der Vermieter meiner Meinung nach spätestens JETZT einen Grund gegeben, die Vereinbarung zu widerufen.

    Die Vereinbarung wäre im Übrigen nur dann gültig gewesen, wenn der Schlüssel in einem Briefumschlag verschlossen wäre, wo Du quer über die Öffnungslasche unterschrieben hättest... (Nachweis, dass der Schlüssel sicher verschlossen ist und nicht vom ET missbraucht wird. Quasie versiegelt). Ansonsten könne der Vermieter ja ständig bei Dir ein und ausgehen, und Du wärst nicht Alleinnutzer, sondern nur Mitnutzer. Als Mieter musst Du aber die Alleinherrschaft haben. Wenn Dir da keine Kontrolle drüber hast, ist dies eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters, weil Du Dir eben nie sicher sein kannst, ob noch jemand außer Dir die Wohnung betritt.

    klang jetzt etwas wirr, aber ich hoffe man versteht es... 9 Stunden Reporting sind zuviel der Zahlenkollonnen :D


  • ich habe mit dem Mietvertrag eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, in der es heißt, dass der Hausmeister einen Schlüssel für Notfälle besitzt.

    Widerrufen Sie die Vereinbarung und fordern Sie den Schlüssel zurück.
    Eben aus diesen Grund, welchen Sie bereits andeuteten.

  • Na "widerrufen" ist das falsche Wort. Teile deinem Vermieter schriftlich mit, dass er gegen die Zusatzvereinbarung verstoßen hat, weil er den Schlüssel benutzt hat, obwohl kein Notfall vorlag. und fordere gleichzeitig den Schlüssel heraus. Sicherheitshalber würde ich in diesem Fall auch das Schloss der WOhnung tauschen. Sicher ist sicher.