Guten Tag,
ich habe mit dem Mietvertrag eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, in der es heißt, dass der Hausmeister einen Schlüssel für Notfälle besitzt. Nun hat kürzlich der Vermieter von diesem Notschlüssel Gebrauch gemacht, ohne mich vorher zu informieren und ohne dass ein Notfall vorlag: Er hat versucht, meine Wohnung mit dem Schlüssel zu öffnen, während ich in der Wohnung war. Der Vermieter dachte, ich sei abwesend. Seine Begründung war, er wollte feststellen, ob ein Fehler im Schloss festzustellen sei, was absolut nicht nachvollziehbar ist, da es nie ein Problem mit dem Schloss gab und außerdem wäre mir dies zuerst aufgefallen.
Ich habe gelesen, dass mich ein solcher Verstoß zur fristlosen Kündigung berechtigt, was ich jedoch nicht möchte. Kann ich die Zusatzvereinbarung nun widerrufen und Herausgabe des Schlüssels fordern? Immerhin hat der Vermieter die Regelung nicht eingehalten, dass der Schlüssel nur im Notfall benutzt werden darf.
Vielen Dank und beste Grüße