Feuchtigkeit im Bad, Renovierung bei Auszug durch Mieter???

  • Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe. Wir sind gerade umgezogen, und in unserer alten Mietwohnung gibt es nun Streit wegen abgeplatzter Farbe im Bad.

    Es handelt sich um ein fensterloses Bad im Dachgeschoss, das über eine Schachtentlüftung verfügt. Diese funktionierte leider eher schlecht als recht, sodass wir nach dem Duschen über das Fenster im Nebenraum lüften mussten. An der Decke über der Dusche hat die Farbe Blasen geworfen, die an zwei Stellen aufgeplatzt sind. Das ist bei völlig normaler Nutzung (tägliches Duschen, ca. 10 min pro Person) durch zwei Bewohner aufgetreten.

    Nun will die Vermieterin, dass wir das Bad renovieren bzw. droht uns damit, es auf unsere Kosten renovieren zu lassen. Ein Lüftungstechniker aus dem Bekanntenkreis sagte uns, dass es völlig normal ist, dass eine Schachtentlüftung im Dachgeschoss schlecht funktioniert, weil der Kamineffekt oben schwächer ist. Außerdem denken wir, dass bei der Renovierung vor unserem Einzug die falschen Materialien verwendet wurden - ich habe mir sagen lassen, dass sowas mit Feuchtraumspachtel gemacht werden muss. Dieser sei grün - unter der abgeplatzten Farbe ist aber definitv nichts grün. Evtl. wurde auch eine ungeeignete Farbe verwendet?

    Ich denke, dass der Schaden durch Umstände entstanden ist, die Vermietersache sind. Es muss doch möglich sein, dass in einem Bad täglich zwei Personen normal duschen, ohne dass dabei ein Schaden an der Bausubstanz entsteht! Die Vermieterin hatte noch fallen lassen, dass wir eindeutig den Schaden verursacht hätten, weil wir einen Duschvorhang genutzt haben statt einer von diesen faltbaren Trennwänden für Badewannen. Ich bin der Ansicht, dass sie uns dann im Mietvertrag die Benutzung eines Duschvorhangs hätte verbieten müssen (auch wenn's lächerlich ist).

    Wie stehen meine Chancen, dass wir unsere Kaution vollständig zurückerstattet bekommen und das Bad nicht renovieren müsen?

    Vielen Dank!
    Haike

    Edit: Achso, was noch wichtig sein könnte: Der Zustand des Bades bei Einzug war eine Zumutung - die Wohnung war zwar frisch renoviert, aber der Baustellenabfall wurde scheinbar in der Badewanne gesammelt und musste von uns bei Einzug weggeräumt werden. Deshalb wurde uns das Bad laut Übergabeprotokoll "unrenoviert" übergeben, auch wenn es eigentlich renoviert, aber verdreckt war. Es wurde allerdings auch der Zustand mit Fotos dokumentiert, es ist also nachvollziehbar, dass "unrenoviert" keine Blasen der Farbe an der Decke einschließt.

    Einmal editiert, zuletzt von haike (14. Juni 2015 um 18:15)

  • Hallo Haike,
    der VM kann eine Verbesserung der Mietsache von Euch nicht verlangen. Wenn Du den Zustand des Bades bei Moietbeginn bneweisen kannst, duerfte dies alles eigentlich garkein Thema sein.

  • Hallo Berny,

    danke für die schnelle Antwort. Ganz verstehe ich das aber nicht - wie gesagt, die Blasen in der Decke waren bei Einzug nachweislich nicht da, sondern sind während der Mietzeit entstanden. Der Vermerk "unrenoviert" im Übergabeprotokoll bezog sich auf den Müll/Bauschutt, der im Bad herumlag. Beides wurde leider nur von der Vermieterin fotografiert, die Fotos liegen mir nicht vor. Ich habe lediglich das Übergabeprotokoll, in dem "unrenoviert" steht.
    Wäre das dann trotzdem eine Verbesserung der Mietsache, die die Vermieterin nicht verlangen darf? Es ist ja eine andere Sache, die jetzt nicht in Ordnung ist...

    Danke!
    Haike

  • die Blasen in der Decke waren bei Einzug nachweislich nicht da, sondern sind während der Mietzeit entstanden. Der Vermerk "unrenoviert" im Übergabeprotokoll bezog sich auf den Müll/Bauschutt, der im Bad herumlag. Beides wurde leider nur von der Vermieterin fotografiert, die Fotos liegen mir nicht vor. Ich habe lediglich das Übergabeprotokoll, in dem "unrenoviert" steht.
    Wäre das dann trotzdem eine Verbesserung der Mietsache, die die Vermieterin nicht verlangen darf? Es ist ja eine andere Sache, die jetzt nicht in Ordnung ist...


    Im Streitfalle muessen glasklare Beweise, Zeugenaussagen, evtl. teure Gutachten her... Anwaelte lachen sich in.s Faeustchen...

  • "Ich denke, dass der Schaden durch Umstände entstanden ist, die Vermietersache sind."

    Nein, es ist durch zuviel Feuchtigkeit entstanden, für welche die Entlüftung nicht die nötige Kapazität hat.
    Wenn dem so ist, dann müssen Sie sich als Mieter den Gegebenheiten des Bades anpassen oder eine dementsprechende Wohnung suchen.

  • "Ich denke, dass der Schaden durch Umstände entstanden ist, die Vermietersache sind."

    Nein, es ist durch zuviel Feuchtigkeit entstanden, für welche die Entlüftung nicht die nötige Kapazität hat.
    Wenn dem so ist, dann müssen Sie sich als Mieter den Gegebenheiten des Bades anpassen oder eine dementsprechende Wohnung suchen.

    Das Bad einer Dreizimmerwohnung sollte doch verkraften, dass zwei Personen darin duschen?! Nur alle paar Tage duschen, weil der Vermieter eine nicht ausreichende Entlüftung einbaut? Naja, gesunder Menschenverstand und Recht sind wohl nicht immer das gleiche...

  • "Das Bad einer Dreizimmerwohnung sollte doch verkraften, dass zwei Personen darin duschen?!"

    Nein, die Wohnung hat sich nicht nach Ihnen zu richten, sondern Sie haben den objektioven Umständen Rechnung zu tragen.

    Ich hatte Ihnen bereits geschrieben, dass Sie sich gegebenfalls eine Wohnung suchen müssen, welche Ihren Wünschen entspricht.