Maklerprovision ohne Rechnung

  • Die Kurzversion:
    Der Makler vereinbart telefonisch einen Termin zur Vertragsunterschrift gemeinsam mit den Eigentümern und erwähnt ganz beiläufig (1) dass er die Provision gerne in bar hätte und (2) dass wir auf den Betrag X abrunden könnten, wenn ich auf eine entsprechende Rechnung verzichten würde. Auf deutsch, er bietet einer "fremden" Person direkt an die Provision schwarz zu zahlen :-).
    Hier ist doch was faul?! Gerade Punkt (2) macht mich sehr stutzig was die Glaubwürdigkeit des Maklers angeht, der bisher immer sehr korrekt und höflich war (sowohl bei der Besichtigung als auch bei allen Telefonaten).
    Punkt (1) kann ich noch verstehen, der will seine Kohle und wird mich nach Vertragsunterschrift nie wieder sehen. Aber was ist von Punkt (2) zu halten?? Was führt er im Schilder (abgesehen von Steuerhinterziehung)?! Will er am Ende das neue Gesetz für sich nutzen, und die Provision doppelt einsacken. Offiziell vom Bauträger und schwarz von mir?

    Hier noch ergänzende Infos:
    Die besagte Wohnung war bis zum Erstkontakt mit dem Makler noch nirgends "ausgeschrieben", da noch in Rohbau. Ich hatte die Kontaktdaten der Maklergesellschaft von der Bautafel abgelesen. Der Erstkontakt per Mail fand im Mai statt, ich bin mir also bewusst, dass ich an einer Bezahlung der Provision nicht vorbei komme. Obwohl ich ihn ja nicht direkt beauftragt habe mir eine Wohnung zu suchen, sondern nur Informationen zu einer Wohnung wollte, die offensichtlich ja schon in seinem Bestand war (sonst wäre er ja nicht als "Vermieter" auf der Bautafel gelistet gewesen).

    Da ich absoluter Neuling in dieser Branche bin, wäre ich für ein paar Erfahrungen sehr dankbar.
    Viele Grüße

  • Hallo,

    ich würde dem Makler nicht automatisch Steuerhinterziehung unterstellen.

    Möglicherweise hat er einfach die Schnauze voll von "Kunden" die hinterher ganz schlau daher kommen und ihre Courtage zurück haben wollen, weil sie der Meinung sind das neue Bestellerprinzip hätte doch schon gegolten.

    Also du weißt worum es geht und solltest dir überlegen, ob du die Wohnung zu den genannten Bedingungen anmietest. Passt dir die Barzahlung nicht, dann bestehe auf die Rechnung und zahle den vollen Betrag.

    Gruss
    H H