WG-Mitbewohner halten Kaution zurück

  • Hallo zusammen,

    ich bin Mitte Mai aus meinem WG Zimmer ausgezogen. Wir hatten alle einen gemeinsamen Mietvertrag, d.h. ein Vertrag den alle unterschrieben haben. Mit der Nachmieter Suche hat alles geklappt, das bereitet keine Probleme. Jedoch gibt es jetzt Schwierigkeiten mit meiner Kautionsrückzahlung.

    Am Tag des Auszugs kamen meine Mitbewohner auf mich zu und meinten es wäre im Haus alles in Ordnung bis auf ein paar Kratzer am Türrahmen, welche angeblich meine Katze verursacht haben soll. Ob die wirklich von meiner Katze sind kann keiner wirklich sagen, aber ich habe mich bereit erklärt das mit dem Vermieter abzuklären ohne da jetzt großartig mit Streit anfangen zu wollen. Ich hatte das allerdings aufgrund des Umzugsstress vergessen und habe meine Mitbewohner Anfang Juni mal nach meiner Kaution gefragt. Diese sagten die können sie mir erst zurück zahlen, wenn ich das mit der Tür beim Vermieter geklärt habe. Diesem habe ich dann direkt (also auch Anfang Juni) eine Mail mit Bildern vom besagten Schaden geschickt und immer noch keine Antwort erhalten. Ich habe ihm jetzt gerade einen Reminder geschickt und ich werde ihn auch mal anrufen wenn Ende der Woche immer noch keine Reaktion kommt, aber ich bin mir der rechtlichen Lage überhaupt nicht bewusst und hätte gerne Euren Rat, was denn bezüglich der Kaution meine Rechte sind:

    a) Dürfen meine Mitbewohner meine Kaution im Namen des Vermieters überhaupt zurück halten? Wir haben doch alle einen Mietvertrag unterschrieben und sind somit alle gleichberechtigte Mieter? Allerdings ist unser Vermieter so eine Pfeiffe - er kennt sich mit der Handhabung von WG-Mietverträge ect. nicht wirklich aus und meinte zu mir mal ich solle einfach alles mit meinen Mitbewohnern abklären. Die würden sich viel besser mit der Materie auskennen.

    b) Darf die Kaution in Höhe von über 1000€ für so einen unerheblichen Schaden zurück gehalten werden? Oder muss die Kaution direkt nach Auszug zurück gezahlt werden und mir wegen des Schadens eine Reparaturrechnung geschickt werden? Muss der Schaden überhaupt meinerseits beglichen werden oder zählt dieser zu sogenannten "Gebrauchsspuren"?

    c) Ich habe bei Einzug die Kaution nicht auf eine Kautionskonto eingezahlt. Mein Mitbewohner meinte ich solle sie der Einfachheit halber an meine Vormieterin überweisen was ich auch gemacht habe. Kann man mir daraus später einen Strick drehen bzgl. du hast an uns ja nie eine Kaution überwiesen?

    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe und einen schönen Abend

    Annie

  • Annie Dach:

    "habe meine Mitbewohner Anfang Juni mal nach meiner Kaution gefragt. Diese sagten die können sie mir erst zurück zahlen, wenn ..."
    - Interessant. Eigentlich werden Kautionen vom Mieter an den Vermieter geleistet. Wenn Ihr da etwas unter Euch geklüngelt haben solltet, ist das kein Mietrecht (mehr).

    "Dürfen meine Mitbewohner meine Kaution im Namen des Vermieters überhaupt zurück halten?"
    - Antwort wie vor.

    "Ich habe bei Einzug die Kaution nicht auf eine Kautionskonto eingezahlt. Mein Mitbewohner meinte ich solle sie der Einfachheit halber an meine Vormieterin überweisen was ich auch gemacht habe. Kann man mir daraus später einen Strick drehen bzgl. du hast an uns ja nie eine Kaution überwiesen?"
    - Ja, denn was hat ein Vormieter überhaupt damit zu tun...? (hätteste sie auch an mich ...)

  • Guten Morgen Berny,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich glaub wir haben sogar schonmal geschrieben, als ich Fragen bezüglich Kündigung bei gemeinsamen Mietvertrag hatte. Du hast mir jedenfalls mal die Augen geöffnet, was für einen Käse ich da gemacht habe, als ich so blauäugig in das WG Zimmer eingezogen bin. Eins steht fest: hinterher ist man immer schlauer und ich werde nie wieder in eine WG ziehen. Gott sei Dank hat mit Nachmieter alles gut geklappt, aber auch nur, weil meine Mitbewohner ebensolche Pfeiffen sind wie der Vermieter. Sie waren felsenfest davon überzeugt, dass ich drei Monate Kündigungsfrist habe und ich wollte Ihnen da jetzt nicht unbedingt wieder sprechen, obwohl ich es dank dir besser wusste ;)

    Gut aber nochmal zurück zu meinem jetzigen Problem. Das mit der Kaution lief so: meine Vormieterin hat damals Ihre Kaution auf das Kautionskonto eingezahlt. Dieser Anteil ist auch auf dem Kautionskonto verblieben und ich sollte ihr Quasi Ihren Anteil zurückzahlen, da das ja so einfacher sei (wie du sagst, Gemauschel über Gemauschel). Kann ich mich jetzt also rechtlich nicht darauf berufen sollte der schlimmste Fall eintreten? Es gibt eine mündliche Abmachung darüber als auch e-mails, die das alles schriftlich belegen. Natürlich auch Kontoauszüge. Kann ich also nicht den Anteil den sie damals auf das Konto eingezahlt als meinen betrachten? Sie habe ich ja mit entsprechendem Beleg ausgezahlt.

    Und vielen Dank nochmal, dass du mir als naivem Greenhorn so gute Tipps gibst.

    Grüße und einen schönen Tag
    Annie