Hallo zusammen,
ich bin Mitte Mai aus meinem WG Zimmer ausgezogen. Wir hatten alle einen gemeinsamen Mietvertrag, d.h. ein Vertrag den alle unterschrieben haben. Mit der Nachmieter Suche hat alles geklappt, das bereitet keine Probleme. Jedoch gibt es jetzt Schwierigkeiten mit meiner Kautionsrückzahlung.
Am Tag des Auszugs kamen meine Mitbewohner auf mich zu und meinten es wäre im Haus alles in Ordnung bis auf ein paar Kratzer am Türrahmen, welche angeblich meine Katze verursacht haben soll. Ob die wirklich von meiner Katze sind kann keiner wirklich sagen, aber ich habe mich bereit erklärt das mit dem Vermieter abzuklären ohne da jetzt großartig mit Streit anfangen zu wollen. Ich hatte das allerdings aufgrund des Umzugsstress vergessen und habe meine Mitbewohner Anfang Juni mal nach meiner Kaution gefragt. Diese sagten die können sie mir erst zurück zahlen, wenn ich das mit der Tür beim Vermieter geklärt habe. Diesem habe ich dann direkt (also auch Anfang Juni) eine Mail mit Bildern vom besagten Schaden geschickt und immer noch keine Antwort erhalten. Ich habe ihm jetzt gerade einen Reminder geschickt und ich werde ihn auch mal anrufen wenn Ende der Woche immer noch keine Reaktion kommt, aber ich bin mir der rechtlichen Lage überhaupt nicht bewusst und hätte gerne Euren Rat, was denn bezüglich der Kaution meine Rechte sind:
a) Dürfen meine Mitbewohner meine Kaution im Namen des Vermieters überhaupt zurück halten? Wir haben doch alle einen Mietvertrag unterschrieben und sind somit alle gleichberechtigte Mieter? Allerdings ist unser Vermieter so eine Pfeiffe - er kennt sich mit der Handhabung von WG-Mietverträge ect. nicht wirklich aus und meinte zu mir mal ich solle einfach alles mit meinen Mitbewohnern abklären. Die würden sich viel besser mit der Materie auskennen.
b) Darf die Kaution in Höhe von über 1000€ für so einen unerheblichen Schaden zurück gehalten werden? Oder muss die Kaution direkt nach Auszug zurück gezahlt werden und mir wegen des Schadens eine Reparaturrechnung geschickt werden? Muss der Schaden überhaupt meinerseits beglichen werden oder zählt dieser zu sogenannten "Gebrauchsspuren"?
c) Ich habe bei Einzug die Kaution nicht auf eine Kautionskonto eingezahlt. Mein Mitbewohner meinte ich solle sie der Einfachheit halber an meine Vormieterin überweisen was ich auch gemacht habe. Kann man mir daraus später einen Strick drehen bzgl. du hast an uns ja nie eine Kaution überwiesen?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe und einen schönen Abend
Annie