Guten Tag,
bei meinem Einzug in meiner Wohnung wurde festgehalten, dass ein vom Vormieter verursachter Schaden im Bad der Wohnung besteht: die Duschwand ist kaputt, Emailleschaden in der Duschwanne. Nach 2 Monaten meldet sich nun endlich die Hausverwaltung (vom Vermieter bevollmächtigt) zurück und sagt, dass die Dusche mit einer neuen Wanne und einem Duschvorhang repariert werden soll. Für den Schaden kommt wohl die Haftpflicht des Vormieters auf.
Meine Frage: Ich will lieber eine Duschwand haben als einen Vorhang, ist dies eine angemessene Reparatur seitens des Vermieters oder bin ich berechtigt eine Duschwand zu fordern? Habe ich unter diesen Umständen ein Recht auf Mietminderung, da zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe eine Duschkabine mit Duschwand installiert war?
Ich würde mich über eine Antwort freuen und verbleibe mit besten Grüßen!
Michael91