Duschvorhang als Reperatur gleichwertig zu Duschkabine (Duschwand)

  • Guten Tag,

    bei meinem Einzug in meiner Wohnung wurde festgehalten, dass ein vom Vormieter verursachter Schaden im Bad der Wohnung besteht: die Duschwand ist kaputt, Emailleschaden in der Duschwanne. Nach 2 Monaten meldet sich nun endlich die Hausverwaltung (vom Vermieter bevollmächtigt) zurück und sagt, dass die Dusche mit einer neuen Wanne und einem Duschvorhang repariert werden soll. Für den Schaden kommt wohl die Haftpflicht des Vormieters auf.
    Meine Frage: Ich will lieber eine Duschwand haben als einen Vorhang, ist dies eine angemessene Reparatur seitens des Vermieters oder bin ich berechtigt eine Duschwand zu fordern? Habe ich unter diesen Umständen ein Recht auf Mietminderung, da zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe eine Duschkabine mit Duschwand installiert war?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen und verbleibe mit besten Grüßen!
    Michael91


  • bei meinem Einzug in meiner Wohnung wurde festgehalten, dass ein vom Vormieter verursachter Schaden im Bad der Wohnung besteht: die Duschwand ist kaputt, Emailleschaden in der Duschwanne. Nach 2 Monaten meldet sich nun endlich die Hausverwaltung (vom Vermieter bevollmächtigt) zurück und sagt, dass die Dusche mit einer neuen Wanne und einem Duschvorhang repariert werden soll. Für den Schaden kommt wohl die Haftpflicht des Vormieters auf.
    Meine Frage: Ich will lieber eine Duschwand haben als einen Vorhang, ist dies eine angemessene Reparatur seitens des Vermieters oder bin ich berechtigt eine Duschwand zu fordern? Habe ich unter diesen Umständen ein Recht auf Mietminderung, da zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe eine Duschkabine mit Duschwand installiert war?


    Wenn bei Übernahme der Wohnung eine Duschwand vorhanden ist(unabhängig von einem Reparaturbedürfnis) muß Ihnen auch wieder eine installiert werden.

  • Wenn bei Übernahme der Wohnung eine Duschwand vorhanden ist(unabhängig von einem Reparaturbedürfnis) muß Ihnen auch wieder eine installiert werden.

    Können Sie das irgendwie begründen? Schließlich muss ich vor der Hausverwaltung auch begründet Stellung beziehen. Oder halten sie es für unabdinglich, dass ich einen Anwalt hinzuziehe? Die Hausverwaltung meinte nämlich schon zu mir, ich hätte da überhaupt keinen Rechtsanspruch.

  • "Die Hausverwaltung meinte nämlich schon zu mir, ich hätte da überhaupt keinen Rechtsanspruch."
    - Da hat sie recht. Dein Rechtsanspruch ist der, dass der VM die Mietsache in den Zustand bei Übergabe versetzt, wenn dem nicht irgendwelche abweichende (möglich schriftlich, nachweisbar) Vereinbarungen entgegenstehen. Der VM ist verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten, § 535 BGB.

  • Hallo,

    M.E. hast du keine Anspruch auf eine Trennwand. Sei doch froh, dass die Sachen neu gemacht werden. Die Anbringung eines Vorhanges würde nur ein geringfügige Beeinträchtgung bedeuten, so dass ohnehin keine Mietminderung möglich wäre.

    Dazu kommt, dass du die Wohnung mit defekter Duschwanne und defekter Trennwand übernommen hast. Wenn es keine gesonderte Vereinbarung gibt dann kann dein Vermieter es theoretisch auch so lassen, wie es ist.

    Aber du kannst natürlich auch einen Anwalt einschalten und den entsprechend bezahlen. Das kostet dich dann mehr, als wenn du dir selber eine Trennwand kaufst und dazu wirst du der Liebling der Verwaltung.

    Jeder wie er meint.

    Gruss
    H H