Nebenkosten Abwasser

  • Hallo,
    anbei sind Abwasserkosten meiner Betriebskostenabrechnung. Es sind zwei Häuser mit jeweils 6 Wohnungen.
    Ich komme nicht ganz klar was den nun ein Kubik Abwasser kostet.
    Mein Vermieter rechnet mir 5,31€ an laut BK. Ich habe einen Verbrauch von 138 Kubik.
    Wenn ich rechne komm ich auf 2342,32+812,89=3155,12€ 3155,12€ / 1048Kubik = 3,01 pro Kubik + 179,93 Grundgebür.

    Oder habe ich einen Denkfehler und rechne etwas falsch?

    Danke für eure Hilfe

    Ich hoffe ihr könnt die Anhänge lesen

  • Zitat

    Oder habe ich einen Denkfehler und rechne etwas falsch?

    Du hast die Märchensteuer übersehen.

    Bruttobetrag Rechnung 1 + Bruttobetrag Rechnung 2 : 1048

    Der Bruttobetrag steht ganz rechts in dem grauen Feld in der Mitte.

  • Aber das sind doch schon die Bruttopreise 2342,32+812,89=3155,12€ 3155,12€ und die 1079,57 / 6 komm ich doch auf die Grundgebühr von 179,93 das ist ja auch schon Brutto.
    Mh?

  • Aber das sind doch schon die Bruttopreise 2342,32+812,89=3155,12€ 3155,12€ und die 1079,57 / 6 komm ich doch auf die Grundgebühr von 179,93 das ist ja auch schon Brutto.
    Mh?

    Nein.

    Summe Rechnung 1 inkl. Mwst = 1892,46
    Summe Rechnung 2 inkl. Mwst = 3421,89

    Gesamt 5214,34 : 1048

    Wenn die Grundgebühr netto 172,37 € sind, können es Brutto nie und nimmer nur 179,93 € sein. Rechne selbst aus was 7 % von 172,37 sind

    Kommando zurück - Du hast Recht, sorry

    Aber rechnerisch ist mein weg richtig. 5214,34 : 1048 = ergibt allerdings 4,97 €

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (26. Juni 2015 um 11:19)

  • Aber in deiner Rechnung von 5214,34 ist ja die Grundgebühr mit drin, kann man die den auf den Kubik umlegen ich dachte immer die ist gesondert.
    Sorry wenn ich da keinen durchblick habe.:(

  • Natürlich werden die Nebenkosten der Wasserversorgung (Also auch die Grundgebühr) mit dem Wasserverbrauch umgelegt.

    Wenn ich rechne:
    1.892,46 EUR auf 270 m³
    3.421,89 EUR auf 778 m³
    ===================
    5.314,35 EUR auf 1.048 m³

    komme ich auf 5,07094466, also 5,07 EUR, pro Kubikmeter.

  • Ok, ich muss da noch mal nachhaken ich hoffe ich bin nicht nervig .Wenn man die Grundgebühr mit umlegen kann. Dann zahle ich ja rein rechnerisch rund 284 Euro Grundgebühr.
    1079,57Grundgebühr *2 Häuser = 2159,14€ 2159,14€ Grundgebühr / 1048 Kubik Wasser = 2,06€
    138 Kubik mein Wasser * 2,06= 284,28€
    :confused:

  • Dann zahle ich ja rein rechnerisch rund 284 Euro Grundgebühr.

    So ist es leider.

    Hat denn jede Wohnung einen Hauptwasserzähler?

    Ansonsten kann ich mir den hohen Betrag von über 1000 € für das Haus nicht erklären.

    Ich z. B. zahle eine Grundgebühr von 235 € jährlich. Auf mich und die 2 Mieter verteilt macht das pro Wohneinheit 78 €.

    Übrigens, lege ich die Grundkosten nach Wohneinheit um.

  • Ok, ich muss da noch mal nachhaken ich hoffe ich bin nicht nervig .Wenn man die Grundgebühr mit umlegen kann. Dann zahle ich ja rein rechnerisch rund 284 Euro Grundgebühr.
    1079,57Grundgebühr *2 Häuser = 2159,14€ 2159,14€ Grundgebühr / 1048 Kubik Wasser = 2,06€
    138 Kubik mein Wasser * 2,06= 284,28€
    :confused:

    Genau. In den 5,07 EUR / m³ sind 2,06 EUR / m³ Grundgebühr enthalten.

  • So ist es leider.

    Hat denn jede Wohnung einen Hauptwasserzähler?

    Ansonsten kann ich mir den hohen Betrag von über 1000 € für das Haus nicht erklären.

    Ich z. B. zahle eine Grundgebühr von 235 € jährlich. Auf mich und die 2 Mieter verteilt macht das pro Wohneinheit 78 €.

    Übrigens, lege ich die Grundkosten nach Wohneinheit um.

    Das siehst Du eigentlich an der Rechnung.

    6 Wohnungen à 12,60 EUR / Monat à 12 Monate = 907,20 EUR p. a. netto zzgl. Märchensteuer

  • Mh dann muss ich das wohl so hinnehmen und hab da mal die A...karte. Zahle ich für andere die Grundgebühr mit. Mein letzter Vermieter hat diese immer pro Wohnung berechnet, also das finde ich ja gerechter.

  • Aber in deiner Rechnung von 5214,34 ist ja die Grundgebühr mit drin, kann man die den auf den Kubik umlegen ich dachte immer die ist gesondert.
    Sorry wenn ich da keinen durchblick habe.:(

    Die Umlage der Grundgebühr nach Fläche ist nur dann nicht zulässig, wenn durch diese Umlage der Mieter nicht hinnehmbar hoch belastet wird. (z.B. bei einer hohen Leerstandsquote und dem damit einhergehenden fehlenden Verbrauch in den leerstehenden Nutzeinheiten).

    Ich mache in meiner täglichen Arbeit die Erfahrung, dass immer mehr Vermieter die Grundgebühr nach Nutzeinheiten umlegen und nicht nach Verbrauch.

  • Ich mache in meiner täglichen Arbeit die Erfahrung, dass immer mehr Vermieter die Grundgebühr nach Nutzeinheiten umlegen und nicht nach Verbrauch.


    Ich lege die "Kosten der Frischwasserversorgung", zu denen auch die Zählergebühren gehören, verbrauchsanteilig um, das Zwischenzähler existieren. (Das nur mal so btw.)

  • Ich lege die "Kosten der Frischwasserversorgung", zu denen auch die Zählergebühren gehören, verbrauchsanteilig um, das Zwischenzähler existieren. (Das nur mal so btw.)

    Dann haben Sie sicherlich nicht mit einer hohen Leerstandsquote zu kämpfen, oder sehr nette Mieter :)