Fast fertiger Erstbezug - Fragen zum Vertrag

  • Hallo,

    nach langer Suche habe ich eine wirklich tolle Wohnung gefunden und möchte mieten. Die Wohnung ist Erstbezug und fast fertig. Das ist vielleicht auch das Problem, wäre sie bereits fertig, wären viele Fragen nicht mehr offen.
    Es fängt damit an, dass bei Vertragsunterzeichnung der Vermieter einen komplexen Vertrag vorlegt. Er möchte nun eine Mindestmietdauer von 12 Monaten (war vorher kein Thema). Bisher habe ich solche Verträge immer gemieden und hätte mir die Wohnung eigentlich nicht angesehen. Klar, 12 Monate sind nicht lange und ich habe auch nicht vor auszuziehen, dennoch würde ich gerne wenn ich wollte oder müsste.

    Zudem folgende Fragen:

    1. Die Wohnung ist Erstbezug und wurde erst kürzlich vom Verkäufer abgenommen. Aktuell gehen in einem Zimmer mehrere Steckdosen noch nicht. Der VM sagt, das muss der Verkäufer machen lassen.

    2. Zur Wohnung gehört ein Stellplatz. Hierfür gibt es keinen separaten Mietvertrag. Der VM berichtet, dass evtl. mehr Stellplätze verkauft, als vorhanden sind. Das muss er mit dem Verkäufer klären.

    3. Es sind keine Bodenbeläge vorhanden. Der VM möchte mir einen gewissen Betrag zur Verfügung stellen und ich soll mich um den Bodenbelag kümmern. Wie hält man das im Vertrag fest?

    4. Im Bad fehlt noch die Duschwand. Geplant ist Glas, jetzt war eine andere Möglichkeit im Gespräch.

    5. Ebenso sind noch keine Rollläden an der Wohnung, ebenso fehlt ein Ablauf auf dem Balkon. Im Vertrag steht, ich müsse diesen sauber halten. Ebenso soll ich 4x täglich Stoßlüften (5-10 Minuten). Ist das üblich?

    6. Unter sonstige Vereinbarungen wird einmal ein Rauchverbot in den Gemeinschaftsflächen ausgesprochen, in einem späteren Punkt wird das Rauchen in den Wohnräumen nicht gestattet. Ist das so zulässig?

    Die 5 wesentlichen Punkte bringen mich stark ins Grübeln. Eigentlich kann ich ab sofort in die Wohnung und mit dem Streichen und Bodenbelag beginnen. Eigentlich soll ich zum 1.8 mieten, den Vertrag jetzt unterschreiben. Was wäre, wenn die o.g. Punkte bis zum 1.8 nicht erledigt/ geklärt sind? Wann würde ein Übergabeprotokoll zeitlich Sinn machen? Jetzt oder zum 1.8.? Meine Angst besteht darin, dass ich jetzt unterschreibe, den Boden organisiere und zum 1.8 immer noch viele Baustellen an und um der Wohnung sind...

    Danke für Tipps und Antworten:)

    Chive

  • Zitat

    Er möchte nun eine Mindestmietdauer von 12 Monaten

    Dazu wäre der exakte Wortlaut wichtig.

    Aber ich gehe mal von einem gegenseitigen Kündigungsverzicht aus. Da ist ganz wichtig ob zum Ende von 12 Monaten ab welchem Datum (Vertragsabschluß oder Mietbeginn) oder nach Ende von 12 Monaten erstmals gekündigt werden kann.

    Zu 1.: Da der Vertrag noch nicht begonnen hat, ja noch nicht mal wirksam ist, ist das erst mal irrelevant. Erst der tatsächliche Zustand bei Mietbeginn/Wohnungsübergabe ist entscheidend. Gibt es dann Mängel sind diese möglichst genau zu dokumentieren und die Behebung zu fordern.

    Zu 2.: Ein separater Vertrag für einen Stellplatz ist nicht nötig. Der kann auch, was sogar besser ist, zusammen mit der Wohnung in einem Vertrag vermietet werden.

    Zu 3.: Eigentlich muß der Vermieter keine Bodenbeläge "liefern". Wenn er es dennoch tut bzw. die Kosten dafür übernimmt ist das seine freiwillige Sache. Wie im Vertrag festhalten? Unter besondere Vereinbarungen. Der Vermieter stellt dem Mieter einen Betrag in höhe von xxxx,xx € für die Beschaffung und Verlegung von Bodenbelägen zur Verfügung. Die Beläge sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Oder so ähnlich.

    zu 4. und 5.: siehe zu 1. Vorausgesetzt Rolläden und eine bestimmte Art Duschwand sind vertraglich zugesichert. Der Hinweis auf richtiges Lüften ist durchaus üblich und auch sinnvoll.

    Zu 6.: Das Rauchen kann der Vermieter für gemeinsam genutzte Räume und Flächen untersagen. Nicht aber für die Mietsache selbst bzw. wäre diese Klausel unwirksam. Jedenfalls in einem Formularmietvertrag. Individuell vereinbart wäre das jedoch wirksam.

    Zitat

    Was wäre, wenn die o.g. Punkte bis zum 1.8 nicht erledigt/ geklärt sind?

    Siehe zu 1.

    Zitat

    Wann würde ein Übergabeprotokoll zeitlich Sinn machen?

    Dann wenn man die Mietsache in Besitz nimmt. Das ist wenn man die Schlüssel bekommt.

  • Hallo chive,

    meine Vorbeterin (heute ist ja schliesslich Sonntag:)) hat sich sehr viel Mühe gegeben mit ihrer Stellungnahme. Ich schliesse mich daran an.
    Beim Lesen Deines Beitrags gingen bei mir sämtliche Warnlampen an. Wenn Du dort mietest, wirst Du Dich nach (aller?) Wahrscheinlichkeit nach einem Vierteljahr hier wieder melden...:mad:

  • Danke für die Sonntagsantworten :)

    Berny: Warum werde ich mich melden?! Besser Finger davon lassen?

    anitari: Wortlaut mittlerweile: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2015 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 31.07.2016 mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich kündbar ist."

    Gehe ich recht davon aus, dass ich frühestens zum 31.10.2016 ausziehen könnte?