Mehrparteienhaus - ein Stromzähler, drei Unterzähler: eigener Stromvertrag?

  • Liebe Forum-Leserinnen und -Leser,

    nach einer einstündigen Google-Recherche konnte zwar nicht meine Frage beantwortet werden, aber ich bin auf dieses nette Forum gestoßen und stelle daher mal hier meine Frage:

    Darf der Vermieter in einem Mehrparteienhaus (3 Etagen) mit einem Stromzähler und drei Unterzählern den Mietern den Stromvertrag vorschreiben?
    Der Hauptzähler hat die klassische 7 bzw. 8-stellige Nummer. Die Unterzähler (pro Etage bzw. Partei ein Unterzähler) lassen sich lediglich durch eine dreistellige Kennziffer unterscheiden.


    Hintergrund:
    vor Einzug wurde mir vom Vermieter versichert, er hätte einen günstigen Stromvertrag bei EnBW für das komplette Haus abgeschlossen. Dieser läuft über den Vermieter und jener verteilt, je nach Verbrauch, die Kosten auf die einzelnen Parteien (Ablesung der Stände über die Unterzähler).

    Bei der Ankündigung des Vermieters, er hätte einen "günstigen Stromvertrag bei EnBW", bin ich schon zuerst stutzig geworden. Ich habe aber ihm vertraut, da ich bisher immer sehr gute Erfahrungen in meinen Mietverhältnissen gesammelt hatte.
    Heute bekam ich jedoch die erste Halbjahresabrechnung (Strom) des Vermieters. Inhalt: eine hohe Nachzahlung und eine Erhöhung der Stromvorauszahlung um 140% monatlich.

    Zugeben: wir verbrauchen sicherlich mehr Strom als unser Vormieter.
    Jedoch: ich habe die berechneten kWh bei check24.de zum Vergleich eingeben und kam auf eine Ersparnis von über 250€ (bei Anbietern mit Boni bzw. Check24-Boni) und von über 150€ (kompl. ohni Boni-Tarife).

    Und dies ist nur die Halbjahresberechnung. Daher fürchte ich, dass ich über den vermeintlich teureren Stromanbieter meines Vermieters bis zu 500€ bzw. 300€ (mit / ohne Boni-Tarife) mehr pro Jahr zahlen muss - dabei könnten diese Kosten über den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter vermieden werden.

    Bevor ich das Gespräch mit dem Vermieter suche, würde ich mich gerne zuerst über die Rechtslage in Deutschland erkundigen.


    Über eine Antwort auf meine Frage (s. oben) würde ich mich sehr freuen. Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

    Viele Grüße
    bambus

  • Hallo bambus,

    "vor Einzug wurde mir vom Vermieter versichert, er hätte einen günstigen Stromvertrag bei EnBW für das komplette Haus abgeschlossen. Dieser läuft über den Vermieter und jener verteilt, je nach Verbrauch, die Kosten auf die einzelnen Parteien (Ablesung der Stände über die Unterzähler)."
    - Du wurdest also vor Abschluss des MV hierüber informiert?

    "ich habe die berechneten kWh bei check24.de zum Vergleich eingeben und kam auf eine Ersparnis von über 250€ (bei Anbietern mit Boni bzw. Check24-Boni) und von über 150€ (kompl. ohni Boni-Tarife)."
    - Dies würde ich mal dem VM mitteilen und ihn auf sein Wirtschaftlichkeitsgebot hinweisen und seine Antwort hier posten.

  • Hallo bambus,

    "vor Einzug wurde mir vom Vermieter versichert, er hätte einen günstigen Stromvertrag bei EnBW für das komplette Haus abgeschlossen. Dieser läuft über den Vermieter und jener verteilt, je nach Verbrauch, die Kosten auf die einzelnen Parteien (Ablesung der Stände über die Unterzähler)."
    - Du wurdest also vor Abschluss des MV hierüber informiert?

    -->Richtig. Jedoch wurde ich über keinerlei Konditionen des Stromvertrags informiert.

    "ich habe die berechneten kWh bei check24.de zum Vergleich eingeben und kam auf eine Ersparnis von über 250€ (bei Anbietern mit Boni bzw. Check24-Boni) und von über 150€ (kompl. ohni Boni-Tarife)."
    - Dies würde ich mal dem VM mitteilen und ihn auf sein Wirtschaftlichkeitsgebot hinweisen und seine Antwort hier posten.

    -->Das habe ich auch vor. Ich wollte mich aber, wie erwähnt, vor dem Gespräch über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

  • Zitat

    Darf der Vermieter in einem Mehrparteienhaus (3 Etagen) mit einem Stromzähler und drei Unterzählern den Mietern den Stromvertrag vorschreiben?

    Die Mieter haben doch gar keinen Vertrag mit dem Anbieter.

    Der Vermieter kann einen Vertrag mit dem Anbieter seiner Wahl abschließen.

    Trotz Gebot zur Wirtschaftlichkeit muß das nicht der billigste sein. Die sehr günstigen Anbieter haben oft eine lange Vertragslaufzeit oder verlangen sogar eine Kaution. Solche Anbieter würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser.

    Zitat

    Jedoch wurde ich über keinerlei Konditionen des Stromvertrags informiert.

    Die gehen die Mieter auch nichts an.

  • Hallo,

    es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das heißt der Vermieter muss den nach Abwägung aller Interessen günstigsten (nicht billigsten) Anbieter nehmen. Dabei kannst nicht verlangen, dass er jedes Jahr den Anbieter wechselt. Dass müßte man allerdings machen, damit man immer den günstigsten Tarif bei den Check 24 oder Verifox Angeboten bekommt. Die Offerten ganz oben sind meist nur für Neukunden und/oder enthalten einen Nachlass für die ersten 12 Monate, Sofortbonus oder Einmalbonus nach den ersten Jahr.

    Ich persönlich bin bei Bonusangeboten vorsichtig, weil die teuer kommen, wenn man nicht nach einen Jahr wieder raus ist. Die Neukundenangebote sind aber immer interessant und haben weniger Haken.

    Nimm doch mal deinen Vergleich und sprich den Vermieter an. Viele kennen das noch gar nicht, sondern freuen sich, wenn sie beim lokalen Versorger nicht mehr den Apothekentarif bezahlen.

    Gruss
    H H

  • Frag doch mal beim Grundversorger an, was man dort davon hält, dass hier der Vermieter zum Stromverkäufer wird. Meines Wissens ist der Weiterverkauf des Stroms über Zwischenzähler nicht erlaubt.

  • Frag doch mal beim Grundversorger an, was man dort davon hält, dass hier der Vermieter zum Stromverkäufer wird. Meines Wissens ist der Weiterverkauf des Stroms über Zwischenzähler nicht erlaubt.

    ??? Was erzählst Du da für komische Sachen?
    Wenn nicht jede Wohnung einen eigenen Stromanschluss hat, muss der Vermieter den Strom über Unterzähler auf die einzelnen Wohnungen verteilen. Das gibt es gerade in Berlin häufiger, wo große Wohnungen in kleine aufgeteilt wurden zur besseren Vermietung.
    Die Stromkosten werden dann zusammen mit den Betriebskosten verteilt.

  • Die Mieter haben doch gar keinen Vertrag mit dem Anbieter.

    Der Vermieter kann einen Vertrag mit dem Anbieter seiner Wahl abschließen.

    Trotz Gebot zur Wirtschaftlichkeit muß das nicht der billigste sein. Die sehr günstigen Anbieter haben oft eine lange Vertragslaufzeit oder verlangen sogar eine Kaution. Solche Anbieter würde ich meiden wie der Teufel das Weihwasser

    -->Das kann ich noch nachvollziehen.

    "Jedoch wurde ich über keinerlei Konditionen des Stromvertrags informiert."

    Die gehen die Mieter auch nichts an.

    -->Klar, geht das grundsätzlich die Mieter nichts an, da es ein Vertrag zwischen Vermieter und Stromanbieter ist. Jedoch bleibt in so einem Fall dann dem Mieter nichts anderes übrig als die "Katze im Sack" zu kaufen, oder sehe ich das falsch?
    Ich meine, der Vermieter schließt einen Vertrag ab und wälzt dessen Kosten zu 100% auf seine Mieter ab. Da sollte es meinem Gerechtigkeitsverständnis nach irgendwelche Möglichkeiten des Einblicks geben und nicht nur ein Wirtschaftlichkeitsgebot.

  • -->Das kann ich noch nachvollziehen.


    -->Klar, geht das grundsätzlich die Mieter nichts an, da es ein Vertrag zwischen Vermieter und Stromanbieter ist. Jedoch bleibt in so einem Fall dann dem Mieter nichts anderes übrig als die "Katze im Sack" zu kaufen, oder sehe ich das falsch?
    Ich meine, der Vermieter schließt einen Vertrag ab und wälzt dessen Kosten zu 100% auf seine Mieter ab. Da sollte es meinem Gerechtigkeitsverständnis nach irgendwelche Möglichkeiten des Einblicks geben und nicht nur ein Wirtschaftlichkeitsgebot.

    Du kannst doch Einblick in die Rechnungen nehmen... im Rahmen der Belegprüfung nach der BK-Abrechnung... genauso wie Du die Belege des Hauswarts, der Heizkosten, der Grundsteuer, etc. betrachten kannst... Der Wohnungsstrom ist in diesem Fall nichts anderes als ein separater Posten in den Betriebskosten.

  • Du kannst doch Einblick in die Rechnungen nehmen... im Rahmen der Belegprüfung nach der BK-Abrechnung... genauso wie Du die Belege des Hauswarts, der Heizkosten, der Grundsteuer, etc. betrachten kannst... Der Wohnungsstrom ist in diesem Fall nichts anderes als ein separater Posten in den Betriebskosten.

    Würde dies Ihrer Meinung nach auch bei einer Zwischenabrechnung (nach knapp einem halben Jahr) nach Einzug möglich sein?

  • Zwischenabrechnung? Welcher Vermieter tut sich denn sowas an? Ist rechtlich nicht notwendig. Eine Abrechnung braucht es nur nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

    Der Stromanbieter hat die Vorauszahlungen des Vermieters, aufgrund unseres hohen Stormverbrauchs, erhöht. Der Vermieter hat daraufhin eine Zwischenabrechnung für die ersten fünf Monate der Mietvertragslaufzeit (Jan-Mai) gemacht, woraus für mich eine Nachzahlung und eine Erhöhung der Stromvorauszahlung an der Vermieter resultierte (s. auch Post #1, dieser Thread).

  • Na, dann hast Du das Recht auf Belegeinsicht.

    Danke für die schnellen Antworten.

    Haben Sie Erfahrungen mit der Rechtslage bezüglich eines eigenen Stromzählers?
    Sprich, wäre es möglich, falls der Vermieter sich komplett querstellen sollte, einen eigenen (richtigen) Zähler anzufordern? (Installationskosten würde ich als Mieter ggf. übernehmen).

  • Das wäre eine bauliche Änderung und ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig.
    Einen Rechtsanspruch haben Sie nicht, da Sie die Wohnung so angemietet haben und der Vermieter wahrscheinlich keine Zusicherung gegeben hat, dass jede Wohnung irgendwann einen eigenen Anschluss bekommen soll.

  • ... und dass der Vermieter hier mglw. sein eigenes Profitsüppchen kochen mag, darüber werde ich mich nicht äussern.

    Das möchte ich dem Vermieter definitiv nicht unterstellen. Ich vermute, dass hier eher aus Unwissenheit ein teurer Stromvertrag eingegangen wurde.
    Ich versuche das auch alles schön entspannt zu regeln - gehe aber gerne möglichst gut vorbereitet in solche Gespräche rein. Daher auch dieser Thread ;)

  • Das möchte ich dem Vermieter definitiv nicht unterstellen. Ich vermute, dass hier eher aus Unwissenheit ein teurer Stromvertrag eingegangen wurde.
    Ich versuche das auch alles schön entspannt zu regeln - gehe aber gerne möglichst gut vorbereitet in solche Gespräche rein. Daher auch dieser Thread ;)


    Wenn VM Abrechnungen über nicht geeichte Zähler machen, kann das Buss-/Ordnungsgelder von bis zu 15.000€ nach sich ziehen.

  • Wenn VM Abrechnungen über nicht geeichte Zähler machen, kann das Buss-/Ordnungsgelder von bis zu 15.000€ nach sich ziehen.

    Meines Wissens nach sind sowohl Haupt- als auch Unterzähler geeicht. Wüsste jemand einen Weg, wie ich das selbst prüfen kann? (vielleicht irgendein Gütesiegel, oder Untersuchungsdaten?)

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