Hallo zusammen,
im August ziehe ich in eine neue Wohnung. Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben.
Bei der Wohnung ist es so, dass der Laminatboden vom Vor-Vor-Mieter verlegt wurde. Da die Vormieterin sich generell nicht sonderlich um die Wohnung gekümmert hat, sieht diese dementsprechend auch so aus. Der Fußboden hat einige Macken und Kratzer, müsste circa 10 Jahre dort liegen und wurde vom Vor-Vor-Mieter auch nicht fachgerecht verlegt (teilweise sind Lücken zwischen den einzelnen Brettern).
Meine Frage ist nun, ob der Vermieter dafür zuständig ist, den Boden auszutauschen oder ob man, als Mieter, falls man einen neuen Boden in der Wohnung haben möchte, selbst Hand anlegen muss.
Für mich ist die Wohnung voraussichtlich nur eine "Übergangslösung" (für die Zeit meiner Ausbildung), weil sie so günstig ist und ich würde es natürlich auch akzeptieren, wenn der Boden drin bleibt, auch wenn er jetzt nicht sonderlich ansehnlich ist. Immerhin habe ich den Mietvertrag unterschrieben, nachdem ich den Boden gesehen habe. Aber falls der Vermieter die Pflicht hat, sich um diesen zu kümmern, wäre es natürlich umso schöner für mich.
Vielen Dank im Voraus!
Abgenutzter Laminatboden vor Einzug
- Anbre75
- Erledigt
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Hallo Anbre75,
wichtig ist, dass ein Übergabeprotokoll 2-fach erstellt wird und darin der Fussboden exakt beschrieben ist. Du solltest auch von den schlimmsten Stellen Fotos mit daneben liegender Tageszeitung und eingeblendetem Datum machen. Der Vermieter ist nicht zur Verbesserung verpflichtet. Du mietest an wie besichtigt.
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Hallo,
du hast kein Anrecht auf einen neuen Laminatboden.
Wie Berny beschreibt ist ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand des Bodens beschrieben wird sehr wichtig, damit allen klar ist, dass dieser bereits bei Einzug nicht in Ordnung war. Kümmere dich lieber um einen zuverlässigen Zeugen, statt diese Zeitungsaktion, die Berny vorgeschlagen hat, zu machen. Das mit der Zeitung macht man, um zu zeigen, dass irgendeine Sache zum Zeitpunkt des Fotos so war wie zu sehen und nicht schon früher. Eine alten Zustand kann man damit nicht beweisen. Die Zeitung vom letzten Jahr kann jeder irgendwo hinlegen und fortografieren, die, die nächstes Jahr erst erscheint nicht.
Gruss
H H -
Erst einmal: vielen Dank für die Antworten!
Nun war ich gestern bei der Wohnungsübergabe, die kläglich gescheitert ist.
Aussage des Vermieters (einmal kurz zusammengefasst): "Der Boden ist jetzt Ihrer. Sie haben ihn so gesehen und wollten ihn drin haben. Wenn der Nachmieter allerdings den Boden nicht übernehmen will, so ist es Ihre Pflicht diesen zu entfernen." Das selbe halt auch mit den Tapeten.Mit wurde das vorher so nicht gesagt und da die Wohnung allgemein in keinem guten Zustand war und unrenoviert übergeben werden sollte, bin ich davon ausgegangen, dass ich diese dann auch dementsprechend zurück geben kann und bei Auszug gewiss nicht nochmal streiche oder den Boden entferne.
Wie sieht jetzt die Rechtslage dazu aus? Ich bin da im Moment echt ratlos.
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Wie sieht jetzt die Rechtslage dazu aus? Ich bin da im Moment echt ratlos.
Rechtslage dazu gibt es keine. Entweder Sie mieten die Wohnung oder nicht.
Die Aussage des Vermieters läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Entscheiden müssen Sie ganz allein. -
Zitat
Nun war ich gestern bei der Wohnungsübergabe, die kläglich gescheitert ist.
Was soll das heissen? Ich dachte der Mietvertrag wäre längst unterschrieben.ZitatAussage des Vermieters (einmal kurz zusammengefasst): "Der Boden ist jetzt Ihrer. Sie haben ihn so gesehen und wollten ihn drin haben. Wenn der Nachmieter allerdings den Boden nicht übernehmen will, so ist es Ihre Pflicht diesen zu entfernen." Das selbe halt auch mit den Tapeten.
Was steht denn im Mietvertrag zum Boden? -
Der Vertrag ist bereits unterschrieben.
Gestern war halt die Wohnungsübergabe. Der offizielle Mietbeginn ist der 15. August. Gestern sollten halt nur die Schlüssel schonmal übergeben werden, damit wir anfangen können zu streichen und die Möbel reinzustellen, und die Anfertigung des Übergabeprotokolls.Im Mietvertrag steht nichts explizit zum Boden.
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Zitat
Gestern sollten halt nur die Schlüssel schonmal übergeben werden, damit wir anfangen können zu streichen und die Möbel reinzustellen, und die Anfertigung des Übergabeprotokolls.
Und was war stattdessen?ZitatIm Mietvertrag steht nichts explizit zum Boden.
Damit gehört der Boden der Vermieterin und sie darf ihn auch irgendwann entsorgen. Man kann vertraglich schon vereinbaren, dass der Vormieter einen Boden drin lässt und der Nachmieter den Boden vom Vormieter übernimmt. Aber wenn dazu nichts im Vertrag steht, dann gilt der Boden als mitvermietet. -
Aussage des Vermieters (einmal kurz zusammengefasst): "Der Boden ist jetzt Ihrer. Sie haben ihn so gesehen und wollten ihn drin haben. Wenn der Nachmieter allerdings den Boden nicht übernehmen will, so ist es Ihre Pflicht diesen zu entfernen." Das selbe halt auch mit den Tapeten.
Hier irrt der Vermieter gewaltig. Wenn vertraglich nichts vereinbart ist, gehört der Fußboden und die Tapete nach wie vor dem Vermieter.
Einem Übergabeprotokoll mit den Schäden empfield sich aber.