Miete Stellplatz höher als erwartet

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und hoffe auch im richtigen Forumsbereich unterwegs.
    Die Forumssuche konnte mir bei meinem Problem leider nicht helfen. Sollte ich einen zutreffenden Thread überlesen haben, danke ich für den Link.

    Folgendes Problem:
    Vor drei Monaten wurde ich Nachmieter in einer privaten Wohnung. Die Vormieter haben mir mitgeteilt, dass die Stellplätze vor dem Haus dazu gemietet werden könnten. Für 20 Euro im Monat. Leider wurde mir von den Vormietern der Vermieter des Stellplatzes nicht mitgeteilt. Da diese Plätze nicht zum Haus gehören, sondern teilweise von anderen Personen privat vermietet werden, gestaltet sich die Zuordnung als extrem schwierig. Niemand (Vermieter Wohnug, Hausverwaltung, Vormieter (die melden sich nicht mehr zurück)) kennt die Vermieter der Stellplätze. Ich musste also warten, bis sich besagter Vermieter bei mir meldet.

    Nun war es soweit. Der Stellplatzvermieter hat sich gemeldet. Ihm wurde (wahrscheinlich von den Vormietern) mitgeteilt, dass der Platz beim Mieterwechsel der Wohnung mit übernommen wird. Dies stimmt. Allerdings möchte er plötzlich 30 Euro pro Monat, obwohl mir die Vormieter versichert hatten, dass es 20 Euro wären. 30 Euro bin ich für einen offenen Parkplatz, direkt an der Straße gelegen, nicht bereit zu zahlen.

    Darüber habe ich den Vermieter informiert und mitgeteilt, dass ich die Nachmiete nur fortführe, wenn dies max. 20 Euro kostet. (Bei einer Bekannten, wenige Straßen weiter sind es 10 Euro für einen ähnlichen Platz). Aufgrund der Parkplatzsituation bin ich eben bereit 20 Euro zu zahlen.

    Dies möchte der Vermieter nicht akzeptieren und verlangt 30 Euro, bis er oder ich einen Nachmieter gefunden hat.

    Muss ich mich an die mündliche Zusage, die ihm über die Vormieter übermittelt wurde halten, oder kann ich ohne "Kündigungsfrist" zurücktreten? Es besteht KEIN schriftlicher Vertrag.

    Danke vielmals für Eure Antworten!


  • Vor drei Monaten wurde ich Nachmieter in einer privaten Wohnung. Die Vormieter haben mir mitgeteilt, dass die Stellplätze vor dem Haus dazu gemietet werden könnten. Für 20 Euro im Monat. Leider wurde mir von den Vormietern der Vermieter des Stellplatzes nicht mitgeteilt. Da diese Plätze nicht zum Haus gehören, sondern teilweise von anderen Personen privat vermietet werden, gestaltet sich die Zuordnung als extrem schwierig. Niemand (Vermieter Wohnug, Hausverwaltung, Vormieter (die melden sich nicht mehr zurück)) kennt die Vermieter der Stellplätze. Ich musste also warten, bis sich besagter Vermieter bei mir meldet.

    Der vermietete Stellplatz gehört also nicht zu Wohnung, sondern wurde vom Vormieter separat angemietet?!

    Zitat

    Der Stellplatzvermieter hat sich gemeldet. Ihm wurde (wahrscheinlich von den Vormietern) mitgeteilt, dass der Platz beim Mieterwechsel der Wohnung mit übernommen wird. Dies stimmt.

    Wie, das stimmt? Haben Sie dazu einen Vertrag mit dem Vermieter vorliegen?
    Wenn nein, haben Sie auch keinen Vertrag über den Stellplatz!
    Der Vertrag zwischen Ihren Vormieter und dem Vermieter des Stellplatzes ist nach wie vor gültig.
    Eine automatische Übernahme gibt es nicht und schon garnicht für Gewerbemietverträge.

    Zitat

    Muss ich mich an die mündliche Zusage, die ihm über die Vormieter übermittelt wurde halten, oder kann ich ohne "Kündigungsfrist" zurücktreten? Es besteht KEIN schriftlicher Vertrag.

    Eine mündliche Zusage wäre eventuell an einen mündlichen Mietvertrag gebunden. Ein Mietvertrag kann aber der Vormieter mit Ihnen garnicht abschließen.
    Ich würde mich nicht daran gebunden fühlen.

    Korrekterweise hätte der Vormieter den Stellplatz kündigen müssen; so aber besteht der Vertrag weiterhin zwischen beiden.

  • Danke für die Antwort!

    Richtig, der Vormieter hat diesen Platz separat angemietet. Ob durch eine mündliche Vereinbarung oder einen schriftlichen Vertrag, ist mir nicht bekannt.

    Es ist korrekt, das ich den Platz übernehmen wollte. Dies wollte der Vormieter der Wohnung auch dem Vermieter des Stellplatzes mitteilen. Ich nehme an bei der Kündigung des Mietvertrages. Ich selbst habe vorher nie mit dem Besitzer des Stellplatzes gesprochen.

    Ich sehe mich hier auch nicht gebunden, zumal die Informationen zu den Konditionen nicht korrekt übermittelt wurden. Die teureren 30 Euro hätte ich damals direkt abgelehnt.