Hallo liebe Forum-Gemeinde,
Ich hab da mal eine Frage....
Seit einiger Zeit erschliesst unser Ort ein Wohngebiet gegenüber unseres Mietshauses.
Ende des Sommers wurde das Wasser abgestellt um den Anschluss für die neuen Grundstücke zu erstellen.
Nachdem das Wasser wieder angestellt wurde und die Toilettenspühlung das erste mal wieder betätigt wurde, gab es dermassen massive Schläge durch Luft in der Wasserleitung das die Toilettenspühlung nicht mehr korrekt geschlossen hat und somit ständig das Wasser lief.
Da ein recht aussergewöhnliches Modell von Einbauspühlung verbaut ist, an welcher man als Leihe selbst kaum etwas tun kann, habe ich das Wasser abgestellt und den Vermieter informiert.
Dieser hat dann seinerseits einen Klempner informiert welcher die Sache repariert hat.
Unser Vermieter hat dann versucht die Rechnung über die Gemeinde zurück zu fordern. Ohne Erfolg. Da die Gemeine angibt die Rohrleitungen ordnungsgemäss gespühlt und entlüftet zu haben. Nun möchte
unser Vermieter die Kosten von uns erstattet haben, da wir laut Mietvertrag für Schönheitsrep. bis 150 Euro zur Kasse gebeten werden können.
Darf er das ?
Vielen Dank für Eure Antworten
C&G