Toiletten-Spühlung

  • Hallo liebe Forum-Gemeinde,
    Ich hab da mal eine Frage....

    Seit einiger Zeit erschliesst unser Ort ein Wohngebiet gegenüber unseres Mietshauses.
    Ende des Sommers wurde das Wasser abgestellt um den Anschluss für die neuen Grundstücke zu erstellen.
    Nachdem das Wasser wieder angestellt wurde und die Toilettenspühlung das erste mal wieder betätigt wurde, gab es dermassen massive Schläge durch Luft in der Wasserleitung das die Toilettenspühlung nicht mehr korrekt geschlossen hat und somit ständig das Wasser lief.
    Da ein recht aussergewöhnliches Modell von Einbauspühlung verbaut ist, an welcher man als Leihe selbst kaum etwas tun kann, habe ich das Wasser abgestellt und den Vermieter informiert.
    Dieser hat dann seinerseits einen Klempner informiert welcher die Sache repariert hat.
    Unser Vermieter hat dann versucht die Rechnung über die Gemeinde zurück zu fordern. Ohne Erfolg. Da die Gemeine angibt die Rohrleitungen ordnungsgemäss gespühlt und entlüftet zu haben. Nun möchte
    unser Vermieter die Kosten von uns erstattet haben, da wir laut Mietvertrag für Schönheitsrep. bis 150 Euro zur Kasse gebeten werden können.
    Darf er das ?
    Vielen Dank für Eure Antworten

    C&G

  • Hallo liebe Forum-Gemeinde,
    unser Vermieter die Kosten von uns erstattet haben, da wir laut Mietvertrag für Schönheitsrep. bis 150 Euro zur Kasse gebeten werden können.
    Darf er das ?
    Vielen Dank für Eure Antworten

    C&G

    Da scheint ein Gedankenfehler zu existieren. Reparaturen an Schaltern Armaturen sind keine Schönheitsreparaturen, sondern nennen sich Klein- oder Bagatellreparaturen. Diese können durchaus mietvertraglich auf den MIeter umgelegt werden.

    Nur erscheinen mir 150,- Euro als Höchstgrenze für eine Reparatur sehr hoch. Mehr Informationen gibt Ihnen eine Anwältin in diesem Link: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

  • Ja stimmt, Kleinrep. ist schon treffender.
    Bei uns steht im Mietvertrag: bis 150 Euro im Einzelfall und bis zu 8% der Jahreskaltmiete.
    Das Problem ist nur das ich mir keiner Schuld bewusst bin und unser Vermieter die Kosten auf uns abwälzt.
    Sicher er kann am Ende auch nichts für den Schaden, wir aber auch nicht.
    Wie Verhält man sich nun fairer Weise?
    Halbe/Halbe anbieten?
    Oder das zuständige Bauamt nochmals kontaktieren?

    Was kann man in so einem Fall tun.
    Grüsse CundG

  • Mich machen die 150,00 € stutzig. Wie hoch ist denn die Rechnung des Handwerkers? Wenn diese 150,00 € übersteigt, kann der Vermieter nicht den im Mietvertrag vereinbarten Kostenanteil von 150,00 € für Kleinreparaturen fordern. Dann gehen die Kosten komplett zu Lasten des Vermieters.

    Den Nachweis zu führen, dass der Defekt im Wege der Arbeiten am Rohrleitungssystem in der Strasse verursacht wurde, halte ich für schwierig. Es sei denn, es ist in benachbarten Wohnungen vermehrt zu Schäden gekommen.

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