Hallo Zusammen
Ich bin neu hier im Forum und habe gleich eine Frage welche zwar schon öfters gestellt wurde sich aber nicht mit meinen Fall identisch ist.
Meine Frau und ich wir haben in einem 3 Parteien Haus von 2007 bis einschließlich Juli 2014 gewohnt und auch in diesem Zeitraum immer eine Betriebskostenabrechnung bekommen in denen folgende Posten aufgelistet waren:
Geleistete Vorauszahlungen, Betriebskosten Heizung/Warmwasser, Abfallgebühren, Antennengebühren, Wasserverbrauch (Anteilmäßig)und Anteilige Kosten für Versicherungen und Grundsteuer.
Die Betriebskostenabrechungen waren die Jahre über als wir in dem Mietverhältnis standen in der Aufschlüsselung der Posten immer gleich. Dieses mal nach Auszug aus der Wohnung in Jahr 2015 bekamen wir die vorläufig letzte BKA allerdings mit einem neuen Posten: Gartenpflege/ Reinigung mit anteiligen Kosten.
Nach Rücksprache mit den Mietern unter uns welche 3 Monate vor uns ausgezogen sind, bekamen diese auch den Posten als neu in der BKA.
Im damaligen Mietvertrag bestand die Regelung (Anlage 2 Aufstellung der Beriebskosten)
Kosten der Gebäudereinigung
Zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure , Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküchen.
Kosten der Gartenpflege
Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Zufahren die nicht den öffentlichen Gebrauch dienen.
Mietvertrag Regelung
Vermietet wird die Wohnung und dem zugeteiltem Garten, Garage + Stellplatz
Der Mieter ist berechtigt Wasch- und Trockenraum gemäß der Hausordnung mitzubenutzen.
Neben der Miete zahlt der Mieter zur Abgeltung der Betriebskosten nach dem Betriebskostenkatalog §2 BetrKV v. 25.11.2003 ( Anlage ) eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
Änderungen des Mietzins und der Nebenkosten
Der Vermieter ist berechtigt, die miete und Nebenkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen.
Verändern sich die Betriebskosten, welche durch die monatliche BKA abgegolten werden, werden sich die Parteien auf eine angemessene Anpassung für die Zukunft verständigen.
Zusatzbestimmungen/ Schriftform
Treppenhausreinigung in Absprache mit den anderen Mietern, einschließlich Fensterputzen im Treppenhaus und Keller, Abkehren von Spinnweben, sowohl außen als auch innen.
Der zur Wohnung gehörende Gartenanteil wird vom Mieter genutzt und auch gepflegt.
Für die Reinigung der Zugangswege im Sommer wie auch im Winter sind die Mieter selbst zuständig.
Frage: ist der neue Posten in der BKA berechtigt ja oder nein??
Vielen Dank