Neuer Posten in der Betriebskostenabrechnung

  • Hallo Zusammen

    Ich bin neu hier im Forum und habe gleich eine Frage welche zwar schon öfters gestellt wurde sich aber nicht mit meinen Fall identisch ist.

    Meine Frau und ich wir haben in einem 3 Parteien Haus von 2007 bis einschließlich Juli 2014 gewohnt und auch in diesem Zeitraum immer eine Betriebskostenabrechnung bekommen in denen folgende Posten aufgelistet waren:
    Geleistete Vorauszahlungen, Betriebskosten Heizung/Warmwasser, Abfallgebühren, Antennengebühren, Wasserverbrauch (Anteilmäßig)und Anteilige Kosten für Versicherungen und Grundsteuer.
    Die Betriebskostenabrechungen waren die Jahre über als wir in dem Mietverhältnis standen in der Aufschlüsselung der Posten immer gleich. Dieses mal nach Auszug aus der Wohnung in Jahr 2015 bekamen wir die vorläufig letzte BKA allerdings mit einem neuen Posten: Gartenpflege/ Reinigung mit anteiligen Kosten.
    Nach Rücksprache mit den Mietern unter uns welche 3 Monate vor uns ausgezogen sind, bekamen diese auch den Posten als neu in der BKA.
    Im damaligen Mietvertrag bestand die Regelung (Anlage 2 Aufstellung der Beriebskosten)

    Kosten der Gebäudereinigung
    Zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure , Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküchen.
    Kosten der Gartenpflege
    Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Zufahren die nicht den öffentlichen Gebrauch dienen.

    Mietvertrag Regelung

    Vermietet wird die Wohnung und dem zugeteiltem Garten, Garage + Stellplatz
    Der Mieter ist berechtigt Wasch- und Trockenraum gemäß der Hausordnung mitzubenutzen.
    Neben der Miete zahlt der Mieter zur Abgeltung der Betriebskosten nach dem Betriebskostenkatalog §2 BetrKV v. 25.11.2003 ( Anlage ) eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung.

    Änderungen des Mietzins und der Nebenkosten
    Der Vermieter ist berechtigt, die miete und Nebenkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen.
    Verändern sich die Betriebskosten, welche durch die monatliche BKA abgegolten werden, werden sich die Parteien auf eine angemessene Anpassung für die Zukunft verständigen.

    Zusatzbestimmungen/ Schriftform

    Treppenhausreinigung in Absprache mit den anderen Mietern, einschließlich Fensterputzen im Treppenhaus und Keller, Abkehren von Spinnweben, sowohl außen als auch innen.
    Der zur Wohnung gehörende Gartenanteil wird vom Mieter genutzt und auch gepflegt.
    Für die Reinigung der Zugangswege im Sommer wie auch im Winter sind die Mieter selbst zuständig.


    Frage: ist der neue Posten in der BKA berechtigt ja oder nein??

    Vielen Dank

  • ja schon so steh es auch in der Anlage zum Mietvertrag, jedoch wird doch im Mietvertrag extra darauf hingewiesen das für die Reinigung die Mieter des Gebäudes und für die Gartenpflege der Mieter selbst zu ständig ist.
    Dann hätten doch diese Kosten in den Jahren von 2007 bis einschließlich 2013 mit aufgeführt sein müssen.
    Waren diese aber nicht und wurden sie auch nicht.
    Und warum sollen wir für eine Leistung bezahlen welche nie statt gefunden hat?

    Danke

  • die Wohnung wurde zum Ende Juli 2014 übergeben, bis dato hat keine Gartenpflege wie in der BKA erklärt wird durch den Vermieter statt gefunden. Wahrscheinlicher ist es das nach unserem Auszug dies statt gefunden hat, dann sollte dies aber nicht mehr über uns abrechnbar sein, oder unterliege ich hier einem Irrtum?

    Zur Erklärung für mich, dadurch das die BKA Anlage 2 dem Mietvertrag mit angehängt wurde ist es egal was unter den aufgeführten Posten im Mietvertrag steht, der Vermieter hat das Recht sämtliche Posten einzufordern ohne dies erklären zu müssen?

    Danke

  • Wahrscheinlicher ist es das nach unserem Auszug dies statt gefunden hat, dann sollte dies aber nicht mehr über uns abrechnbar sein, oder unterliege ich hier einem Irrtum?

    Hier irrst du. In eine Betriebskostenabrechnung gehören alle Rechnungen, die im Laufe des Abrechnungszeitraums (meist das Kalenderjahr) angefallen sind. Also auch solche, die nach deinem Auszug entstanden sind. Du zahlst aber auch nur anteilmäßig für die Zeit, in der du dort gewohnt hast (7 Monate)

  • Das würde ich ja auch tun aber sämtliche Gartenanteile wurden per Mietvertrag auf die drei Mietparteien aufgeteilt mit dem Hinweis im Mietvertrag das jeder sich um seinen Anteil selbst kümmert.
    Also wofür steht dann der Posten Gartenpflege, wenn es sonst keine Grünfläche mehr dazu gibt?
    Einzig der neue Obere Mieter hat wohl eine Klausel im Mietvertrag das Er keinen Rasen pflegt und das dieser wohl nicht zu seiner Wohnung dazu zählt. Dort hat der Sohn des Vermieters in größeren Abständen Rasen gemäht. Aber diese Kosten darf Er ja nicht auf die restlichen beiden Mietparteien aufteilen, zumal Er ja dies nicht durch eine bezahlte Firma hat erledigen lassen und so auch keine Rechnung vorweisen kann.

  • Mainschwimmer
    und hier irren Sie, da die BKA für den Zeitraum 07.13 bis 06.14 gilt, also noch wo wir wohnhaft waren.
    Eventuell habe ich es vorher nicht erwähnt. Auch ist dieser Posten höher als alle anderen welche aufgelistet sind, mit gesamt ca. 700€ und anteilig ca. 250€
    Wir haben jetzt innerhalb der 30 Tage erst einmal "unter Vorbehalt" den Betrag überwiesen.
    Dann werde ich wohl eine detaillierte Aufschlüsselung, zur Einsicht, der genannten beiden Posten verlangen.
    Mal sehen was es damit auf sich hat.