Befristeter Mietvertrag weil Student?

  • Guten Morgen zusammen,

    ich bin neu hier aber hätte ein großes Anliegen.

    Ich studiere seit letzten Oktober und habe zu diesem Zeitpunkt ein Zimmer in einer normalen Wohnung bezogen (die allerdings als WG genutzt wird. Ist aber kein Studentenwohnheim!!). Ich habe nur einen Mietvertrag für dieses spezielle Zimmer und zahle dafür meine Miete. Meine Mitbewohner ebenfalls, sodass der Gesamtbetrag dann wohl der "normalen Miete" entspricht denke ich...

    Mein Vertrag war befristet bis 09.2015 und ich sollte jedes Semester eine Immatrakulationsbescheinigung vorlegen, da es "wohl" irgendeine Regelung gäbe, dass man so Mietverträge noch befristen darf... Keine Ahnung (?)

    Jetzt käme eine Verlängerung um ein weiteres Jahr, was ich auch gerne machen möchte weil ich dort wohnen bleiben will.
    Die Sache ist nur, dass die Vermieterin jetzt die Miete um 25 Euro pro Monat in diesem Verlängerungsvertrag erhöhen mlöchte, mit der Begründung dass es sich ja um ein "de facto neues Vertragsverhältnis handelt".

    Ich habe mich etwas belesen und bin mir jetzt nicht ganz sicher, was ich jetzt tun soll?
    Muss ich die Erhöhung zahlen? Bzw. eigentlich sind befristete Verträge mit so einer Begründung (kein Eigenbedarf etc) doch gar nicht erlaubt?

    Weiß hier jemand mehr?:(

    Ganz liebe Grüße,
    Nadine :)

  • Wenn Sie ein ganz normales Zimmer gemietet haben, gelten auch die normalen Regelungen des BGB.
    Eine Befristung auf bestimmte Zeitist nur möglich, wenn

    § 575 BGB Zeitmietvertrag
    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    (2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

    (3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


    "Muss ich die Erhöhung zahlen? Bzw. eigentlich sind befristete Verträge mit so einer Begründung (kein Eigenbedarf etc) doch gar nicht erlaubt?"

    Da Sie aber einen unbefristeten Mietvertrag haben gelten für die Mieterhöhungen ebenfalls die üblichen BGB-Regelungen.

  • Wow, vielen vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

    Ja eben genau diesen Paragraphen im BGB habe ich auch gelesen, war mir dann aber unsicher weil ich eben einen Vertrag über speziell nur dieses eine Zimmer und nicht über die ganze Wohnung habe und ob es deshalb trotzdem angewandt werden darf.

    Wenn man in Betracht zieht, dass ich zum 15.November 2014 eingezogen bin und die Vertragsbefristung zum 30.09.2015 hinfällig ist, so ist eine Erhöhung nach einem Jahr (15.11.2015) plus drei Monate Frist also frühestens zum 15.02.2016 möglich.
    Liege ich da richtig?

  • Hallo,

    das würde ich genau so sehen, wie du. Rein rechtlich mußt du weder den Vertrag erneuern, noch ausziehen, noch einer Mieterhöhung zustimmen.

    Ob du dir den Ärger antun willst ist da sicher eine andere Frage. Wohnt die Vermieterin im selben Haus und wird sie dich zukünftig jedesmal anknurren?

    Könnte einem aber durchaus 25 Euro im Monat wert sein.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung