Kein eigener Gaszähler... zur Nachzahlung verpflichtet?

  • Guten Tag,

    seit Anfang des Jahres beziehen mein Freund und ich eine knapp 100 m2 große Wohnung in einem Haus mit 5 Parteien (inklusive dem Vermieter, der mit seiner Familie im Haus wohnt). Es gibt keine Gaszähler für jede Partei. Der Vermieter kündigte bei Einzug an die Gaszähler würden schnell nachgerüstet, das passiert jedoch nicht.
    In einem kürzlichen Gespräch berichteten andere Mieter des Hauses die letzte Nachzahlung (letztes Jahr) sei ja so hoch gewesen.
    Die Kosten werden dann der m2 entsprechend aufgeteilt.
    Nun heizen wir hier nahezu garnicht und ich frage mich ob ich rechtlich verpflichtet sein würde, mich an dieser Nachzahlung zu beteiligen den m2 entsprechend, vorallem da wir eine der größten Wohnungen des Hauses beziehen und somit einen hohen Anteil haben werden.
    Ich bin relativ sicher, bis Ende des Jahres keinen eigenen Gaszähler zu haben, also wäre ich gerne vorher informiert, wie da unsere Rechte sind...

    Vielen Dank vorab

  • Danke. Die gesetzlichen Grundlagen habe ich schonmal (versucht) zu verstehen und ich weiß, dass mein Vermieter mir Gaszähler installieren müsste. Wie die Konsequenz bzgl. der Nachzahlung ist finde ich in da jedoch nicht bzw. ich vermute ich bin nicht bewandert genug es mir abzuleiten.

  • Zitat

    und ich weiß, dass mein Vermieter mir Gaszähler installieren müsste.

    Nö. Oder hat die Wohnung eine eigene Heizanlage (Gastherme)?

    Werden die Wohnungen per Zentralheizung mit Wärme und evtl. Warmwasser versorgt gibt es bzw. kann es keine Gaszähler für jede Wohnung geben.

    Was es geben muß sind Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper und der Vermieter muß nach der Heizkostenverordnung abrechnen.

    Tut er das nicht kann der Mieter diesen Teil der Betriebskostenabrechnung um 15 % kürzen.

  • und ich weiß, dass mein Vermieter mir Gaszähler installieren müsste.


    Und ich bezweifel sehr stark, dass du die gesetzlichen Grundlagen zur Heizkostenverordnung verstanden hast. Nur wenn in dem Haus jede Wohnung eine Therme für Heizung und Warmwasser besäße, müsste auch jede dieser Heizungen eine eigene Gasuhr besitzen.

    Also schau mal in Ruhe, ob bei dir in Bad oder Küche ein großes Teil an der Wand hängt und das Geräusche macht und Flammen zu sehen sind, wenn du das heiße Wasser aufdrehst. Wenn ja, dann hast du eine Etagenheizung und musst auch eine eigene Gasuhr haben.

    Wenn nein, dann habt ihr eine Zentralheizung im Haus und der Wärmeverbrauch eines jeden Heizkörpers müsste mit Messgeräten o.ä. ermittelt werden und danach wird dann 1x pro Jahr eine Heizkostenabrechnung erstellt.

    P.S.

    Zitat

    seit Anfang des Jahres beziehen mein Freund und ich eine knapp 100 m2 große Wohnung


    So langsam müsstet ihr aber mit dem Bezug der Wohnung in die Spur gekommen sein, oder wolltest du sagen, dass ihr die Wohnung bewohnt.

  • anitari Danke, ich nehme an, dann meine ich Heizkostenverteiler. Mein Vermieter klärte mich vor Bezug der Wohnung auf dass er GASZÄHLER installieren müsse. Somit ging ich dann mal davon aus, dass das wohl so stimmen muss. Er sagte diese "Gaszähler" seien nur eben immens teuer und somit noch nicht installiert.
    Mit meiner monatlichen Gaszahlung bin ich noch zufrieden, das ist einigermaßen in Ordnung. Beziehen sich die 15 % auch auf mögliche Nachzahlungen?

    Mainschwimmer Obwohl ich davon ausgehe, du kannst dir denken, dass das sprachlich von mir ungeschickt war, gerne zur Klarstellung: wir wohnen in dieser Wohnung seit Beginn diesen Jahres. Wir haben kein Teil mit Flamme an der Wand, das machen alles Strombetriebene Boiler, lediglich die normale Raumheizung läuft hier übers Gas.


  • Mit meiner monatlichen Gaszahlung bin ich noch zufrieden, das ist einigermaßen in Ordnung.

    Gaszahlung?

    An wen denn?

    Oder sind monatliche Heizkosten gemeint?

    Die 15 % beziehen sich auf die Heizkosten laut Abrechnung. Nicht auf eine evtl. Nachzahlung.

    Beispiel:

    Heizkosten laut Abrechnung 1000 €

    Dann darfst Du davon 15 % abziehen wenn die Abrechnung nicht gemäß Heizkostenverordnung erstellt wurde.

  • Heizkosten, heißt in unserem Mietvertrag Kosten für Gas. Die gehen direkt an den Vermieter inklusive der restlichen Nebenkosten jeden Monat.
    Leider hab ich wirklich keinerlei Ahnung von sowas, also kann ich zusammenfassen, dass ich jeden Monat blind nur nach m2 Heizkosten zahle entspricht nicht der Heizkostenverordnung und ich müsste so ein Ablesegerät angebracht bekommen. Bzgl. einer möglichen Nachzahlung ist aber unklar, richtig?
    Danke vorab!

  • Zitat

    Heizkosten, heißt in unserem Mietvertrag Kosten für Gas.

    Heizkosten bestehen aus mehr als nur den Kosten für die Heizenergieart. Kosten der Anlagenwartung, Emissionsmessung und des Betriebsstromes kommen noch dazu.

    Zitat

    also kann ich zusammenfassen, dass ich jeden Monat blind nur nach m2 Heizkosten zahle entspricht nicht der Heizkostenverordnung

    Doch. Die monatlichen Vorauszahlungen werden nach der Wohnfläche veranschlagt.

    Die Abrechnung über monatlichen Vorauszahlungen muß dann nach der Heizkostenverordnung erfolgen.

    Sprich ein Teil, meistens 30 %, der Gesamtheizkosten werden nach der Wohnfläche und der Rest nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

    Gleiches gilt für die Kosten der Warmwasseraufbereitung wenn in den Heizkosten enthalten.

    Dazu sind sog. Heizkostenverteiler an allen Heizkörpern und evtl. Warmwasserzähler für jede Wohnung.

    Rechnet der Vermieter trotz Verpflichtung nicht gesetzeskonform ab darf der Mieter den Teil der Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.

    Da Ihr offenbar große Angst vor einer evtl. Nachzahlung habt wäre mal zu prüfen ob die monatlichen Vorauszahlungen angemessen sind.

    Für Heizkosten ohne Warmwasser sollten es etwa 1,00 - 1,25 € pro m² sein, mit Warmwasser 1,25 - 1,50 €.

    Für die übrigen Nebenkosten nochmal etwa 1,00 - 1,25 € pro m².

    Sprich insgesamt 200 - 250 € monatliche Vorauszahlungen. Da wären dann aber nur die allerwichtigsten Nebenkosten berücksichtigt. Extras wie z. B. Hausmeister, Treppenhausreinigung und/oder Gartenpflege kosten auch extra.

    Noch ganz wichtiges Kriterium, besonders wenn man erst eingezogen ist, ist der Abrechnungszeitraum.

    Ist der das Kalenderjahr, gut für Euch. Denn dann könnt Ihr aus den heizfreien bzw. heizarmen Monaten Mai - September Heizkosten "ansparen" für die Monate Oktober - Dezember.

    Ist der Abrechnungszeitraum aber z. B. der 1.2.2014 - 31.1.2015 habt Ihr die berühmte A...karte. Denn dann schützen auch keine noch so angemessenen Vorauszahlungen vor einer Nachzahlung. Im Januar sind die tatsächlichen Heizkosten etwa 3 x so hoch wie die gezahlten.

  • Kann es sein, dass es einen Hauptgasanschluss im Haus gibt und jede Wohnung davon ausgehend eine eigene Gasetagenheizung hat, also keine Gaszentralheizung? Und wenn dem so ist, wird dann auch mit dem Gas gekocht?

    Dann würde tatsächlich Gas in die Wohnung geliefert und keine Heizenergie und die Heizkostenverordnung ist außen vor.