Mietvertragskündigung mit mehreren Mietern

  • Hallo liebe Forummitglieder,

    ich habe eine Frage bezüglich eines Mietvertrages, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben oder hat schon ähnliche Erfahrungen mit dem Thema gemacht.

    Es geht um einen gewerblichen Mietvertrag, bei dem zwei Hauptmieter eingetragen sind.
    Nun möchten wir - also unsere Seite - aus dem Mietverhältnis aussteigen und der anderen Person das Gewerbe überlassen. Diese Person soll demnach als alleiniger Mieter im Mietvertrag stehen.

    Ich hatte bereits beim Vermieter nachgefragt, ob dies möglich wäre. Jedoch bekam ich als Antwort, dass es nur möglich ist , dass entweder beide Parteien kündigen und nicht nur eine Seite. Die Vermieter (mehrere Personen) hätten keine "Sicherheit" mehr, wenn nur noch ein Mieter im Vertrag steht, so hieß es. Wie sieht es allerdings rechtlich aus?

    Zudem haben wir für das Objekt eine Unterlassungserklärung beim Notar abgegeben, d.h. wenn die Miete in einer bestimmten Frist nicht bezahlt werden kann, hat der Mieter das Recht das Gewerbe zu schließen.
    Der 'übrige' Mieter würde auch wieder dieselbe Unterlassungserklärung abgeben, da hätten die Mieter doch Ihre Sicherheit, oder?

    Leider sind die Vermieter zur Zeit im Urlaub und ein persönliches Gespräch ist nicht möglich. Deswegen wende ich mich hier ans Forum.

    Noch etwas:
    Falls der Vermieter wirklich strikt gegen unsere Kündigung ist und stur bleibt, wäre es für uns möglich eine Vollmacht für den anderen Mieter zu schreiben? In dieser würde dann stehen, dass wir der Person eine Vollmacht übertragen und wir somit nichts mehr mit dem Mietvertrag zu tun haben. Wären wir dann von allen Verpflichtungen als Mieter entbunden, oder ist das rechtlich nicht machbar?


    Über Tips wäre ich dankbar!

  • Zitat

    Wie sieht es allerdings rechtlich aus?

    Das, wenn eine VertragsPARTEI aus mehreren PERSONEN besteht nur alle PERSONEN gemeinsam bzw. die VertragsPARTEI als ganzes kündigen kann.

    Eine Teilkündigung einer von mehreren Personen einer Vertragspartei wäre unwirksam.

    Zitat

    Zudem haben wir für das Objekt eine Unterlassungserklärung beim Notar abgegeben, d.h. wenn die Miete in einer bestimmten Frist nicht bezahlt werden kann, hat der Mieter das Recht das Gewerbe zu schließen.

    Ja und? Was hat das mit der Pflicht die Miete zu zahlen zu tun? Nichts!

    Zitat

    Noch etwas:
    Falls der Vermieter wirklich strikt gegen unsere Kündigung ist

    Gegen Eure gemeinsame Kündigung kann der Vermieter gar nicht sein.

    Zitat

    und stur bleibt, wäre es für uns möglich eine Vollmacht für den anderen Mieter zu schreiben? In dieser würde dann stehen, dass wir der Person eine Vollmacht übertragen und wir somit nichts mehr mit dem Mietvertrag zu tun haben. Wären wir dann von allen Verpflichtungen als Mieter entbunden, oder ist das rechtlich nicht machbar?

    Wenn Ihr gemeinsam kündigt ist der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet PUNKT.

    Wozu dann Vollmacht oder ähnlicher Quatsch?

    Wobei mit einer Vollmacht ist man nicht aus dem Vertrag.


  • Jedoch bekam ich als Antwort, dass es nur möglich ist , dass entweder beide Parteien kündigen und nicht nur eine Seite. Die Vermieter (mehrere Personen) hätten keine "Sicherheit" mehr, wenn nur noch ein Mieter im Vertrag steht, so hieß es. Wie sieht es allerdings rechtlich aus?

    Die Aussage des Vermieters ist rechtlich korrekt.

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