Hallo Forum,
ich habe folgende Konstellation: Ich bin in einem Untermietverhältnis in einer Wohnung, die hälftig auch vom Hauptmieter mit genutzt wird. Die Wohnung ist vom Hauptmieter möbliert eingerichtet und mein Zimmer ist teilmöbliert (Tisch, Stühle). Ich möchte nun schnellstmöglich aus dem Untermietvertrag heraus. Darin ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Nun habe ich im BGB gelesen, dass es auch bei möblierten Mietverhältnissen, wo der Hauptmieter auch selbst in der Wohnung wohnt eine Frist bis zum 15.d.M. zum Ende des Monats (§ 573c - Fristen der ordentlichen Kündigung(?)). Trifft dies nur auf den Vermieter zu, oder kann ich mich als Mieter auch auf diese Frist berufen? Und gilt die Regelung im Mietvertrag vor der gesetzlichen Regelung im BGB?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
LG Fledermaus