Guten Morgen,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, bestehend aus EG und OG. Nun ist es so, dass die Balkone des OG aus Holz gefertigt sind und der Boden aus Holzbrettern besteht, die einen Zwischenabstand aufweisen.
Bei Regen oder wenn der Nachbar seine Blumen gießt, läuft das Wasser durch die Fussbodenbretter auf unsere Terrasse. Dies alleine ist schon sehr nervig und zudem ist das herabtropfende Wasser durch den Anstrich des Balkons mit Palisander, braun eingefärbt. Unsere hellen Sitzpolster sind regelmäßig eingeschmutzt.
Auch rieseln Dreck und Hundehaare von oben herab, was eine Nutzung des Balkons fast unmöglich macht.
Ich habe nun gelesen, dass seit 2008 die DIN 1986-100 gilt. Diese sagt folgendes aus: Bei mehrgeschossigen Gebäuden dürfen Balkone laut DIN 1986-100 nicht über Tropfleisten entwässert werden, sondern nur gezielt über Balkonrinnen.
Nun meine Fragen:
Kann diese Norm auch auf ältere Gebäude angewendet werden?
Stellen die Gegebenheiten einen Mangel an die Mietsache dar, die der Vermieter beheben muss?
Welcher Prozentsatz bei einer Mietminderung ist hier angemessen?
Vielen Dank
Tom
p.s. Ich weiß, dass die Statik des Balkons auch sehr fraglich ist, dies soll aber nicht Bestandteil der Diskussion hier sein.