Tropfnässe & Schmutz vom darüber liegenden Balkon

  • Guten Morgen,

    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, bestehend aus EG und OG. Nun ist es so, dass die Balkone des OG aus Holz gefertigt sind und der Boden aus Holzbrettern besteht, die einen Zwischenabstand aufweisen.

    Bei Regen oder wenn der Nachbar seine Blumen gießt, läuft das Wasser durch die Fussbodenbretter auf unsere Terrasse. Dies alleine ist schon sehr nervig und zudem ist das herabtropfende Wasser durch den Anstrich des Balkons mit Palisander, braun eingefärbt. Unsere hellen Sitzpolster sind regelmäßig eingeschmutzt.

    Auch rieseln Dreck und Hundehaare von oben herab, was eine Nutzung des Balkons fast unmöglich macht.

    Ich habe nun gelesen, dass seit 2008 die DIN 1986-100 gilt. Diese sagt folgendes aus: Bei mehrgeschossigen Gebäuden dürfen Balkone laut DIN 1986-100 nicht über Tropfleisten entwässert werden, sondern nur gezielt über Balkonrinnen.

    Nun meine Fragen:

    Kann diese Norm auch auf ältere Gebäude angewendet werden?
    Stellen die Gegebenheiten einen Mangel an die Mietsache dar, die der Vermieter beheben muss?
    Welcher Prozentsatz bei einer Mietminderung ist hier angemessen?

    Vielen Dank

    Tom

    p.s. Ich weiß, dass die Statik des Balkons auch sehr fraglich ist, dies soll aber nicht Bestandteil der Diskussion hier sein.

    IMG_20150804_074303.jpg

  • Hallo Tom,

    Gebaeude muessen nur den zum Zeitpunkt Ihrer Errichtung gueltigen Vorschriften entsprechen. Ausnahmen gibt es meines Wissens nur bei gesundheitsgefaehrdenden (Beispiel: Bleirohre, Legionellen, austretendes Asbest) oder aktuell energierelevanten (Beispiel: alte Heizkessel, Daemmung oberste Geschossdecke) Themen. Ein Balkon gehoert da aber nicht dazu.

    Du muesstest also pruefen lassen, ob der Balkon schon bei Errichtung nicht zulaessig war. Nur dann hast Du eine Chance, erfolgreich dagegen vorzugehen.

    cu
    Guenni

  • Hallo Tom,

    Gebaeude muessen nur den zum Zeitpunkt Ihrer Errichtung gueltigen Vorschriften entsprechen. Ausnahmen gibt es meines Wissens nur bei gesundheitsgefaehrdenden (Beispiel: Bleirohre, Legionellen, austretendes Asbest) oder aktuell energierelevanten (Beispiel: alte Heizkessel, Daemmung oberste Geschossdecke) Themen. Ein Balkon gehoert da aber nicht dazu.

    Du muesstest also pruefen lassen, ob der Balkon schon bei Errichtung nicht zulaessig war. Nur dann hast Du eine Chance, erfolgreich dagegen vorzugehen.

    cu
    Guenni

    Ich stimme dem zu.
    Entsprach der Balkon den Richtlinien zur Bauzeit, und davon ist auszugehen, da der Bau ja vom Amt abgenommen wurde, ist der Zustand auch jetzt noch "legal".

    Eine Mietminderung sehe ich hier nicht, da es kein Mangel darstellt (Mangel = Abweichung des IST-Zustands vom SOLL-Zustand), da es baulich so vorgesehen wurde. Zudem war dies bei Mietbeginn offensichtlich und man hätte damit rechnen können.

  • Hallo,

    wenn der Balkon nicht regendicht ist, dann kannst du ihn nicht als Regenschutz nutzen. D.h. du kannst nicht erwarten, dass du deine hellen Auflagen bei jedem Wetter liegen lassen kannst.

    Beim Wasser vom Blumengießen ist es sicher etwas anderes. Da sollte es selbstverständlich sein, dass nur so gegossen wird, dass es nicht durchläuft.

    Mir scheint es aber ohnehin kein genehmigter Balkon zu sein. Das sieht so dermaßen gewagt aus. Ich würde da weder drauf noch drunter sitzen wollen.

    Gruss
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (5. August 2015 um 01:25)

  • Hallo,

    wenn der Balkon nicht regendicht ist, dann kannst du ihn nicht als Regenschutz nutzen. D.h. du kannst nicht erwarten, dass du deine hellen Auflagen bei jedem Wetter liegen lassen kannst.

    Beim Wasser vom Blumengießen ist es sicher etwas anderes. Da sollte es selbstverständlich sein, dass nur so gegossen wird, dass es nicht durchläuft.

    Mir scheint es aber ohnehin kein genehmigter Balkon zu sein. Das sieht so dermaßen gewagt aus. Ich würde da weder drauf noch drunter sitzen wollen.

    Gruss
    H H

    Bei Euch in Hamburg wurden keinen Altbauten Balkone nachträglich angebaut, oder?
    Hier sind so manche Balkonböden nur Metallgitter, wo Du quasie vom obersten Stock bis zum Erdgeschoss "durchpinkeln" kannst.
    Nix für Höhenängstliche :D
    In den 90ern nach der Wende wurden viele der alten verranzten Bauten in Ostberlin mit solchen einfachen Stahlgestellbalkonen mit Gitterböden aufgewertet (weil z. B. die originären Balkone abgefallen waren)