Hallo,
angenommen der V (Vermieter) wird von der Hausverwaltung aufgefordert Möbel, die
im Haus sind, kostenpflichtig zu räumen, obwohl die Möbel dem M (Mieter) gehören.
Wäre dies zulässig?
Gruß
Hallo,
angenommen der V (Vermieter) wird von der Hausverwaltung aufgefordert Möbel, die
im Haus sind, kostenpflichtig zu räumen, obwohl die Möbel dem M (Mieter) gehören.
Wäre dies zulässig?
Gruß
Konntest du nicht noch mehr weglassen?
1. Wo stehen die Möbel, in der Wohnung des Mieters?
2. Bist du Mieter oder Vermieter?
3. Wo spielt das denn, dass eine Verwaltung einem Vermieter Aufträge erteilt? In der Regel ist die Vermieterseite weisungsbefugt.
1. Die stehen im Treppenhaus
2. Vermieter
3. In einem Gebäude mit vielen Wohnungen, die von einer Firma verwaltet wird.
1. Die stehen im Treppenhaus
Da haben Möbel und andere Dinge des Mieters aber nichts zu suchen.
2. Vermieter
Dann mache dem Mieter klar, dass er schnelltens (Frist von 14 Tagen nach Datum reicht) seine Sachen wegräumen soll, ansonsten geschieht es auf seine Kosten.
3. In einem Gebäude mit vielen Wohnungen, die von einer Firma verwaltet wird.
Du solltest grundsätzlich üben, in welcher Form du dem Mieter klar machst, wie er sich an die Hausordnung zu halten hat. Ich hoffe für dich, dass der Mieter zusammen mit dem Mietvertrag auch ein Exemplar der Hausordnung erhalten hat.
tori1117,
Du solltest die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse beachten, bspw. HV-VM und VM-M.
Da Vermieter/Eigentümer und Hausverwaltung, nicht Mieter und Hausverwaltung, Vertragspartner sind darf, nein muß, sich die HV an den Vermieter/Eigentümer wenden.
Um was genau geht es denn? Den Schuhschrank vor der Wohnungstür oder die komplette Wohnungseineichung?
Konntest du nicht noch mehr weglassen?
Da fast sich mal ein Fragesteller wirklich kurz und trotzdem wird gemeckert:o