Mietvertrag unwirksam? Oder Mietaufhebungsvertrag einfach unterschreiben?

  • Guten Tag,


    ich wende mich an dieses Forum, weil ich im Moment absolut nicht weiter weiß und auf hilfreiche Antworten hoffe.


    Zum Sachverhalt:


    Mein Partner und ich beschlossen zusammen zu ziehen wir interessierten uns für eine Wohnung, die durch einen Immobilienmakler inseriert wurde und nahmen Kontakt mit diesem auf. Schnell wurde ein Besichtigungstermin vereinbart, um die Wohnung zu besichtigen, welche zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig gestellt war, da es sich hierbei, um ein Gebäudekomplex handelte, welches neu errichtet wurde. Nach der Begehung der Wohnung zeigte uns der Makler weitere von ihm angebotene Wohnungen, darunter war dann auch schließlich die Wohnung für die wir uns entschieden.
    Das übliche Verfahren wurde eingeleitet (Mieterauskunft, Schufa, etc.). Nachdem die Auskunft von uns überprüft wurde, bekamen wir einen Termin, um die Vermieter der Wohnung kennenzulernen. Daraufhin wurde ein weiterer Termin zusammen mit den Vermietern vereinbart, um die Wohnung gemeinsam zu begehen (baulicher Fortschritt).


    Inzwischen fragten wir uns aber, wer wohl die Wohnung (Neubau) streichen würde, ob es üblich ist, dass der Vermieter das tut oder ob wir das wohl machen müssten. Wir fragten also den Makler, der teilte uns mit, dass davon ausgegangen wird, dass wir das machen. Wir erkundigten uns daraufhin, ob das die Regel ist und vor Allem wie teuer das sein würde. Ein Malermeister erklärte uns, da es sich hierbei um einen Neubau handelt, müsste erst alles komplett grundiert werden und danach mind. 2 – 3 Mal gestrichen werden. Wir dachten darüber nach und kamen zum Entschluss, auch aus finanziellen Gründen, den Makler zu fragen, ob dieser mit dem Vermieter sprechen könnte, dass dieser diese Arbeiten ausführen lässt und wir nur beim Auszug einmal renovieren/streichen müssten. Der Makler sprach daraufhin mit den Vermietern und es hieß, dieser sei damit einverstanden.


    Kurz bevor der Termin stattfand, erhielten wir den Mietvertrag (2-fache Ausführung) mit der Bitte vom Vermieter, dass wir diesen unterzeichnen und in 1-facher Ausführung an ihn zurück senden. Da wir sicher sein wollten, dass uns die Wohnung immer noch zusagt (Boden wurde inzwischen verlegt, etc.) und wir aufgrund des Vermerks bzgl. des Streichens sicher gehen wollten, dass dieser nicht „schwammig“ formuliert ist, wir einfach nochmal nachfragen wollten, ob der Absatz unmissverständlich formuliert wurde, die Vermieter grundieren und in weiß streichen würden, sodass die Wohnung bezugsfertig übergeben wird, einigten wir uns darauf, den Mietvertrag mit zum Termin zu nehmen und dann dort nach Rücksprache mit Makler und Vermieter zu unterzeichnen.


    Ende Mai 2015 unterschrieben wir also den Mietvertrag vor Ort nachdem wir mit dem Makler ausführlich darüber gesprochen haben, dieser versicherte uns, dass alles richtig sei und der Vermieter damit ja einverstanden sei, dass er grundiert und so streicht, dass die Wohnung bezugsfertig ist. Wir sprachen dann auch nochmal mit dem Makler und Vermieter zusammen über das Thema und alles schien in Ordnung.


    Lt. dem Mietvertrag sollte der Bezugstermin der 15.08.2015 sein. Der Vermieter bestätigte uns mehrfach, dass sobald die Wohnung fertig gestellt sei (01.08.2015), dieser direkt einen Maler in die Wohnung schicken würde, damit wir am 15.08.2015 die Wohnungsschlüssel erhalten.
    Es verging einige Zeit und der Vermieter rief an und teilte uns mit die Malerarbeiten seien fertig und wir könnten den 1. Schlüssel vorab bekommen (mündl. Vereinbarung damit wir schon mal einige Dinge dort unterbringen können und so). Wir trafen uns also am 31.07.2015, um schon mal vorab den ersten Schlüssel zu bekommen. In der Wohnung stellte sich heraus, dass die Grundierung (der Voranstrich fertig gestellt wurde, jedoch nicht gestrichen wurde. Als der Vermieter dann behauptete die Arbeiten seien fertig, wir könnten nun alles Weitere veranlassen, sprachen wir ihn darauf an, dass die Wände nicht gestrichen sind. Dieser erwiderte dann, die Arbeiten seien fertig und er habe eine Menge Geld dafür bezahlt und er würde kein Geld mehr in die Wohnung investieren. Nachdem man ihn darauf hinwies, dass die Wände nicht in weiß gestrichen wurden, sondern lediglich die Grundierung fertig gestellt wurde, hieß es die Wände seien doch weiß. Auch nachdem wir den Absatz im Mietvertrag mit ihm nochmals durchlasen blieb er bei seiner Meinung, dass die Wände weiß seien. Dabei war der Bauputz vorher weißer als die Grundierung. In diesem Gespräch wurde uns auch unter anderem mit einem Anwalt gedroht. Wir einigten uns, dass wir den Makler dazu am Montag kontaktieren würden und gingen.
    Nach Rücksprache mit dem Makler hieß es, die Vermieter würden doch noch streichen lassen, so wie es auch im Vertrag festgehalten wurde.


    HEUTE, sollte die Übergabe der Wohnung erfolgen. Die Wände waren in weiß gestrichen, jedoch waren 2 Wände sehr schlecht gestrichen (Schlieren, Flecken, weil teilweise übergestrichen wurde, dabei aber nur ein kleiner Bereich überstrichen wurde, was man natürlich deutlich sehen konnte). Der Makler war glücklicherweise auch im Gebäude und mein Partner sprach mit ihm draußen, während ich mit den Vermietern weiter das Übergabeprotokoll durch ging. Als mein Partner wieder da war und die Vermieter wollten, dass wir es unterschreiben, sprach mein Partner die 2 mangelhaft gestrichenen Wände an. Die Vermieter sagten nur, dass sie kein Geld mehr in die Wohnung stecken würden und sie ja sogar schon gestrichen hätten und das reichen müsste. Wir erklärten, dass dies Vertragsbestandteil war, sie damit einverstanden waren und im Vertrag doch deutlich drin steht, dass die Wohnung in weiß gestrichen übergeben wird und das so, dass diese bezugsfertig ist. Der Vermieter erwiderte z. B. nur, dass er diese Klausel so nicht kenne, ein Fehler wahrscheinlich im Maklerbüro passiert sei usw. Ich habe daraufhin gesagt, dass wir damals doch darüber mit ihnen und auch dem Makler mehrmals gesprochen hatten und wir davon ausgingen, dass es klar wäre, gerade weil der Vertrag auch zusätzlich abgeändert wurde und sie doch vorher auch hätten „Nein.“ sagen können, als wir nachfragten, ob sie es machen würden. Wir davon ausgingen, dass jetzt alles in Ordnung sein würde, nachdem geklärt wurde, dass der Vermieter wirklich noch streichen muss und das auch geschieht. Der Vermieter drohte auch dieses Mal wieder mit einem Anwalt und legte uns einen Mietaufhebungsvertrag vor, den er im Vorfeld verfasst und sogar schon unterzeichnet hatte – weil er nach seiner Aussage sowas schon kommen hätte sehen(!). Es hieß wir sollen entweder in die Wohnung wie sie jetzt ist einziehen oder diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ansonsten würde er zum Anwalt gehen. Wir sagten, wir würden den Aufhebungsvertrag mitnehmen und uns daraufhin bei ihm melden und gingen.


    Mein Partner sagte mir später, der Makler hätte gesagt, dass die Wände bezugsfertig zu sein haben und solche Mängel selbstverständlich nicht akzeptiert werden müssen. Er meinte wohl auch, was daran nicht zu verstehen sei, wenn es da heißt, die Wohnung würde bezugsfertig in weiß gestrichen vom Vermieter an den Mieter übergeben.


    Meine Frage ist, ob das alles so in Ordnung ist.
    Ist der eigentliche Mietvertrag sogar unwirksam, da der Vermieter seinen Pflichten als Vertragspartner nicht richtig nachgekommen ist? Die Übergabe der Wohnung sollte ja schließlich - auch lt. dem Mietvertrag - heute erfolgen, dies ist jedoch nicht geschehen.
    Wenn der Vertrag sogar unwirksam sein sollte, da man sich nicht an die Vereinbarungen gehalten hat seitens der Vermieter, was ist dann mit der Maklerprovision?


    Sollten wir den Aufhebungsvertrag vom Vermieter unterzeichnen oder sollte man ein eigenes Schreiben aufsetzen und wenn ja, welches? Aufhebungsvertrag/Rücktritt vom Mietvertrag oder gibt es da eine andere sinnvolle Alternative?
    Kann man Schadensersatz o. Ä. fordern, da mein Partner seine Wohnung zum 01.09.2015 kündigte und wir nun anscheinend doch nicht dort einziehen werden?


    Ich bitte um Verständnis, dass dieser Text so umfangreich geworden ist, aber ich hoffe, dass man unsere Verzweiflung jetzt versteht und man uns so besser weiterhelfen kann!

  • Der Makler macht nur rein die Vermittlung.


    Wenn im MV din steht, dass die Wohnung komplett neu gestrichen übergeben wird, habt ihr mE. gute Karten. Muss man sich auch fragen ob sich das alles rechnet wg. 1 Tag nachstreichen......

  • Ich bitte um Verständnis das ich mir den Roman nicht antue.


    Bitte das ganze in Kurzform bzw. nur die wichtigsten Fakten!



    Entschuldigung, hier die Kurzfassung:


    Mietvertrag wurde Ende Mai unterschrieben.
    15.08.2015 Übergabe der Wohnung (Neubau) lt. Mietvertrag in weiß gestrichen.
    31.07.2015 Malerarbeiten lt. Vermieter fertig, jedoch wurde nur grundiert, wir wiesen ihn auf den Mietvertrag hin. Man einigte sich darauf, dass man den Makler kontaktieren würde und klärt, ob noch gestrichen werden muss.
    Der Makler wurde kontaktiert. Vermieter wird auch noch streichen.
    15.08.2015 (Heute) Übergabe der Wohnung, Wände auch gestrichen, jedoch 2 Wände wirklich schlecht gestrichen. Makler vor Ort gefragt, dieser sagte, dass die Wände bezugsfertig gestrichen sein müssen und solche Mängel nicht in Ordnung seien. Daraufhin Vermieter auf die mangelhaft gestrichen Wände hingewiesen. Dieser drohte wie zuvor mit einem Anwalt. Aufhebungsvertrag wurde uns plötzlich ausgehändigt, welcher auch schon unterschrieben war.
    Diesen haben wir mitgenommen und wissen nicht, was wir jetzt am Besten tun sollen. Ob der Vertrag nun überhaupt wirksam ist, denn dann müsste man doch einen solchen aufhebungsvertrag nicht unterschreiben oder?

  • Wir wollen auch auf jeden Fall dort nicht mehr einziehen, weil eben so viele Probleme gewesen sind und vor allem man uns jetzt am Anfang schon zum 2. Mal mit einem Anwalt drohte. Jedoch fragen wir uns, ob der eigentlich abgeschlossene MV nicht wirksam ist, weil der Vermieter sich nicht an die Vereinbarungen hielt und was dann mit der Maklergebühr in so einem Fall wäre. Oder ob der MV trotz der Widrigkeiten wirksam ist und wir daher den aufhebungsvertrag unterschreiben sollten oder wir sogar einen eigenen Aufhebungsvertrag oder ein Anschreiben über den Rücktritt vom Vertrag z. B. verfassen sollten...

  • Dann sollte doch der AHV Ok sein oder wo siehst Du den Haken:confused:



    Muss Dir sagen also aus der gelesenen Sicht heraus, find ich eher ihr seid etwas pingelig. Wenn man sieht was sonst so passiert....

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 ()

  • es gibt zwar im BGB Klauseln ala Teilverletzung macht Vertrag insgesamt unwirksam etc.


    scheint mir hier aber mehr als fraglich :rolleyes: und was würde es gengenüber AHV bringen

  • es gibt zwar im BGB Klauseln ala Teilverletzung macht Vertrag insgesamt unwirksam etc.


    Quatsch! Genau das Gegenteil ist derFall. Nennt sich Salvatorische Klausel.


    Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich lieber ein anderes Hobby suchen.

  • mainschwimmer , alter Komplexbolzen



    deswegen hab ichgeschrieben ala....


    warum beantwortest du nicht die Frage des OT sondern mir, denn dann wüsstest du ja, DASS der Vertrag EBEN wirkam IST :cool:

  • binCE,
    wenn ich "Makler" höre/lese, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an. Wenn "ich" erst mein Honorar bekommen habe, interessiert mich mein dummes Gerede von gestern bestimmt nicht mehr.
    Natürlich gilt der Mietvertrag.
    An Eurer Stelle würde ich einen Aufhebungsvertrag abschliessen, notfalls sofort "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formel genügt) kündigen und alles unter Lebenserfahrung verbuchen.