Hallo liebe Forenleser,
ich zweifel an meiner Betriebskostenabrechnung von 2014. Die Kosten für den Hausmeister in diesem 8-Parteien-Haus (Reinigung + Gartenarbeit) übersteigen nach meinen Recherchen deutlich jegliche Wirtschaftlichkeit. Für meine 2-Zimmer-Wohnung mit 90qm (inkl. überdachte Terrasse, zur Hälfte eingerechnet) soll ich für 2014 einen Anteil von 563€ zahlen. Laut Mietrechtslexikon heißt es:
"Betriebskosten für den Hauswart sollten danach den Betrag von 0,50 € pro qm Wohnfläche monatlich nicht übersteigen! (LG Wuppertal WM 99, 342). Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Beauftragung eines Hauswartdienstes bestehen nach Ansicht des AG Wezlar bereits dann, wenn die Hauswartkosten pro Wohnung gemäß Betriebskostenabrechnung 0,25 € je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat erreichen. AG Wetzlar, Urteil vom 25. März 2004, Az: 39 C 2607/03 (39), 39 C 2607/03. Fundstelle: WuM 2004, 339-340." (Quelle: Mietrechtslexikon.de)
Da bin ich offenbar weit drüber (wenn ich geschätzte 7qm Terrasse abziehe). Bei der Verwaltungsgesellschaft für das Objekt habe ich mich beschwert. Zurück kommt lapidar:
"2. Bei den Kosten in der Nebenkostenabrechnung handelt es sich um die tatsächlich angefallenen Kosten. Diese sind regulär mit den Mietern abzurechnen. Die von Ihnen aufgeführten Auszüge aus einem "Mietrechtlexikon" beruhen auf Einzelfallentscheidungen von Gerichten und sind für Ihre Abrechnung nicht relevant."
Soso. Urteile eines Gerichts sind also "nicht relevant". Dann bemüht man sich um Ruhigstellung:
"Wie Sie bereits in Ihrer eMail erwähnt haben, hat unsere Frau XYZ Ihnen bereits mitgeteilt, dass die Hausmeisterkosten durch einen Dienstleisterwechsel gesenkt werden konnten, dies kommt Ihnen als Mieter selbstverständlich zu Gute."
Wie ich sehe, wurde in den letzten Jahren immer so viel für Hausmeistertätigkeiten abgerechnet. Mitunter auch für völlig überdimensionierte Gartenarbeiten, die in den allermeisten Fällen gar nicht notwendig sind. Hier wird wöchentlich der Rasen gemäht - auch wenn der gar nicht sichtbar gewachsen ist. Denn es ist fast eh nur eine reine Moosfläche. Es sieht so aus, als würden die Gärtner den Rasen mit dem Mäher nur "staubsaugen". Aber das ist vielleicht eine andere Geschichte.
1. Sind diese hohen Kosten vertretbar?
2. Sind diese Kosten im Zweifelsfall auch für die letzten Jahre beanstandbar?
Dann noch ein weiterer Punkt: Im letzten Jahr ist einfach mal so die Gebäudeversicherung auch zu meinen Lasten insgesamt um ca. 300 Euro kostspieliger worden. Die Verwaltung antwortet darauf wie folgt:
"1. Die Eigentümer haben auf der Eigentümerversammlung am 20.08.2013 den Einschluss von Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung beschlossen. Der erhöhte Versicherungsschutz verursacht die von Ihnen angesprochenen Mehrkosten."
Dazu ist zu sagen, dass hier im Haus überwiegend Mietparteien wohnen, nur 2 oder 3 sind Eigentümer. Ist das rechtens, dass die Eigentümer einfach so über die Köpfe anderer hinweg das entscheiden und ich diese Kosten mit zu tragen habe?
Vielen Dank für eure Hinweise!
Grüße
Tannhäuser