Hausmeister-Kosten viel zu hoch - Verwaltung stellt sich stur

  • Hallo liebe Forenleser,

    ich zweifel an meiner Betriebskostenabrechnung von 2014. Die Kosten für den Hausmeister in diesem 8-Parteien-Haus (Reinigung + Gartenarbeit) übersteigen nach meinen Recherchen deutlich jegliche Wirtschaftlichkeit. Für meine 2-Zimmer-Wohnung mit 90qm (inkl. überdachte Terrasse, zur Hälfte eingerechnet) soll ich für 2014 einen Anteil von 563€ zahlen. Laut Mietrechtslexikon heißt es:
    "Betriebskosten für den Hauswart sollten danach den Betrag von 0,50 € pro qm Wohnfläche monatlich nicht übersteigen! (LG Wuppertal WM 99, 342). Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Beauftragung eines Hauswartdienstes bestehen nach Ansicht des AG Wezlar bereits dann, wenn die Hauswartkosten pro Wohnung gemäß Betriebskostenabrechnung 0,25 € je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat erreichen. AG Wetzlar, Urteil vom 25. März 2004, Az: 39 C 2607/03 (39), 39 C 2607/03. Fundstelle: WuM 2004, 339-340." (Quelle: Mietrechtslexikon.de)

    Da bin ich offenbar weit drüber (wenn ich geschätzte 7qm Terrasse abziehe). Bei der Verwaltungsgesellschaft für das Objekt habe ich mich beschwert. Zurück kommt lapidar:
    "2. Bei den Kosten in der Nebenkostenabrechnung handelt es sich um die tatsächlich angefallenen Kosten. Diese sind regulär mit den Mietern abzurechnen. Die von Ihnen aufgeführten Auszüge aus einem "Mietrechtlexikon" beruhen auf Einzelfallentscheidungen von Gerichten und sind für Ihre Abrechnung nicht relevant."

    Soso. Urteile eines Gerichts sind also "nicht relevant". :mad: Dann bemüht man sich um Ruhigstellung:
    "Wie Sie bereits in Ihrer eMail erwähnt haben, hat unsere Frau XYZ Ihnen bereits mitgeteilt, dass die Hausmeisterkosten durch einen Dienstleisterwechsel gesenkt werden konnten, dies kommt Ihnen als Mieter selbstverständlich zu Gute."

    Wie ich sehe, wurde in den letzten Jahren immer so viel für Hausmeistertätigkeiten abgerechnet. Mitunter auch für völlig überdimensionierte Gartenarbeiten, die in den allermeisten Fällen gar nicht notwendig sind. Hier wird wöchentlich der Rasen gemäht - auch wenn der gar nicht sichtbar gewachsen ist. Denn es ist fast eh nur eine reine Moosfläche. Es sieht so aus, als würden die Gärtner den Rasen mit dem Mäher nur "staubsaugen". Aber das ist vielleicht eine andere Geschichte.

    1. Sind diese hohen Kosten vertretbar?
    2. Sind diese Kosten im Zweifelsfall auch für die letzten Jahre beanstandbar?

    Dann noch ein weiterer Punkt: Im letzten Jahr ist einfach mal so die Gebäudeversicherung auch zu meinen Lasten insgesamt um ca. 300 Euro kostspieliger worden. Die Verwaltung antwortet darauf wie folgt:
    "1. Die Eigentümer haben auf der Eigentümerversammlung am 20.08.2013 den Einschluss von Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung beschlossen. Der erhöhte Versicherungsschutz verursacht die von Ihnen angesprochenen Mehrkosten."

    Dazu ist zu sagen, dass hier im Haus überwiegend Mietparteien wohnen, nur 2 oder 3 sind Eigentümer. Ist das rechtens, dass die Eigentümer einfach so über die Köpfe anderer hinweg das entscheiden und ich diese Kosten mit zu tragen habe?

    Vielen Dank für eure Hinweise! :)

    Grüße
    Tannhäuser

  • Hallo Tannhäuser,
    entscheidend ist, was in Deinem Mietvertrag an umlegbaren Kosten aufgeführt ist. Wird im MV auf die Betriebskostenverordnung verwiesen, sind fast alle regelmässig wiederkehrenden Kosten umlagefähig. https://www.google.de/search?q=betriebskostenverordnung+%C2%A7+2&oq=betriebskostenverordnung&aqs=chrome.1.69i57j0l2j69i65j0l2.10519j0j8&sourceid=chrome&es_sm=93&ie=UTF-8 Hierbei trifft den Eigentümer bzw. Verwalter das Wirtschaftlichkeitsgebot
    Wie hoch welche Kosten angemessen sind, müsste im Einzelfall geprüft werden.
    Wenn die Eigentümer in der EgtVersammlung etwas bzgl. BK rechtswirksam beschliessen, dürfte das auf Dich Auswirkungen haben.

  • Zitat

    Soso. Urteile eines Gerichts sind also "nicht relevant". Dann bemüht man sich um Ruhigstellung:


    Und da haben die völlig Recht. Die Entscheidung eines Amtsgerichts gilt nur für diesen Fall an diesem Gericht und hat für andere Fälle null Relevanz.

    Zitat

    Dazu ist zu sagen, dass hier im Haus überwiegend Mietparteien wohnen, nur 2 oder 3 sind Eigentümer. Ist das rechtens, dass die Eigentümer einfach so über die Köpfe anderer hinweg das entscheiden und ich diese Kosten mit zu tragen habe?

    Entscheidend ist doch nicht, wieviele Eigentümer in dem Haus wohnen, entscheidend ist, dass die Mehrheit der Eigentümer die Entscheidungen für den Versicherungsschutz trifft.

    1. Sind diese hohen Kosten vertretbar?

    Nach deiner schwachen Argumentation zu urteilen auf jeden Fall.

    2. Sind diese Kosten im Zweifelsfall auch für die letzten Jahre beanstandbar?

    Für die letzten Jahre ist die Messe gelesen, der Drops gelutscht.

  • nach Deiner eigenen Berechnung kommst Du ja schon auf 45,- pro Monat, also ca. 540,. p.a.

    Wenn dafür alles ordentlich gemacht wird scheint es akzepabel

    nur mM.


    PS: wobei die 300,- für VS find ich heftig. Muss man immer überlegen, was besser ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (16. August 2015 um 18:05)

  • Zitat

    1. Sind diese hohen Kosten vertretbar?

    Kannst ja mal versuchen jemand zu finden der für 45 € im Monat Deinen Hausflur putzt und den Garten Pflegt.


    Zitat

    Ist das rechtens, dass die Eigentümer einfach so über die Köpfe anderer hinweg das entscheiden und ich diese Kosten mit zu tragen habe?

    Ob Du die Kosten zu tragen hast entscheidet der Mietvertrag bzw. die gesetzlichen Bestimmungen.


    Bist Du der Meinung die Kosten sind unwirtschaftlich hoch, belege dem Vermieter das es bei gleicher Leistung auch günstiger geht.

  • Zitat

    Laut Mietrechtslexikon heißt es:
    "Betriebskosten für den Hauswart sollten danach den Betrag von 0,50 € pro qm Wohnfläche monatlich nicht übersteigen!

    Solche pauschalen Urteile sind irrelevant und tatsächlich nur für den entsprechenden Einzelfall zu gebrauchen. Nicht jedes Gebäude nebst Außenanlagen sind vergleichbar. Das eine Gebäude hat vielleicht 1.000 m² Gartenfläche, dass nächste vielleicht nur 10m².
    Weiterhin unterscheiden sich die Hausmeisterkosten von Region zu Region.

    Zitat

    Hier wird wöchentlich der Rasen gemäht - auch wenn der gar nicht sichtbar gewachsen ist. Denn es ist fast eh nur eine reine Moosfläche. Es sieht so aus, als würden die Gärtner den Rasen mit dem Mäher nur "staubsaugen". Aber das ist vielleicht eine andere Geschichte.

    Und das wurde zu dem Zeitpunkt auch an die Verwaltung gemeldet? Ansonsten hilft hier erst einmal die Belegeinsicht beim Vermieter. Es kann ja durchaus sein, dass nicht jede Arbeit separat abgerechnet wird, sondern, dass es einen Pauschalbetrag gibt.

    Zitat

    1. Sind diese hohen Kosten vertretbar?

    Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot musst Du nachweisen. Da müsstest Du ggfs. Angebote anderer Dienstleister einholen und dem Vermieter vorlegen.

    Zitat

    2. Sind diese Kosten im Zweifelsfall auch für die letzten Jahre beanstandbar?

    Nur,wenn die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen sind und die Kosten tatsächlich unwirtschaftlich sind.

    Zitat

    Ist das rechtens, dass die Eigentümer einfach so über die Köpfe anderer hinweg das entscheiden und ich diese Kosten mit zu tragen habe?

    Ein Mieter kann niemals über solche Dinge mit entscheiden. Das ist Sache der Eigentümer.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    es ist doch klar, dass sich die Veraltung sturr stellt. Die Berechnung der Verwaltung werden immer mit Gewinn verrechnet. Doch in der Regel gibt es dann auch eine Haftungsklausel bei Schlechtleistung. Aber 300 Euro steht tatsächlich nicht im Verhältnis für die Tätigkeit eines Hausmeisters. Die Frage nach den Kosten stellt sich genauso bei den Versicherungen ( Quelle: Geb ).

    Alle Makler und Assekuranzen warnen vor zu preiswerten Policen. Doch der Preis einer Versicherung sagt nichts über die Leistungsfähigkeit der Versicherung aus. Leider verhält sich das bei der Hausmeistertätigkeit ähnlich.

  • Ich bezog das nicht auf die Nebenkosten sondern auf die Berechnung der Hausmeisterkosten, wenn diese bereit gestellt werden.


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  • Ich bezog das nicht auf die Nebenkosten sondern auf die Berechnung der Hausmeisterkosten, wenn diese bereit gestellt werden.

    Hausmeisterkosten werden mit Gewinn berechnet? Wie soll das denn gehen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.