Wasserschaden melden

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall. Bei Wohnung A in der 1. Etage ist die Badewanne undicht, was zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung B im Erdgeschoss führte und dort auch als erstes bemerkt wurde. Wohnung A und B haben unterschiedliche Vermieter. Die Beauftragung der Handwerker ging von Wohnung B aus. Mit dem Mieter der Wohnung A wurde ein Termin zur Beseitigung der Mängel vereinbart und ihm wurde versichert, dass sein Vermieter informiert wurde. Vermieter der Wohnung A wurde jedoch nicht informiert und erhielt nun die Rechnung. Vermieter der Wohnung A beschwert sich nun bei seinem Mieter, dass er nicht benachrichtigt wurde, da er aus Kostengründen gerne seine Handwerker beauftragt hätte. In wie weit ist diese Beschwerde gerechtfertigt? Wie ist der korrekte Ablauf bei solch einem Fall?

    Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen und bedanke mich schonmal im Voraus =)

    3 Mal editiert, zuletzt von mrosel (18. August 2015 um 14:30)

  • Zitat

    Die Beauftragung der Handwerker ging von Wohnung B aus.

    Wer hat denn den Auftrag ausgelöst?

    Zitat

    Mit dem Mieter der Wohnung A wurde ein Termin zur Beseitigung der Mängel vereinbart und ihm wurde versichert, dass sein Vermieter informiert wurde.

    Siehe oben: Wer hat denn eine Besichtigung durchgeführt, bzw. mitgeteilt, dass der Vermieter informiert wird?

    Zitat

    Vermieter der Wohnung A beschwert sich nun bei seinem Mieter, dass er nicht benachrichtigt wurde

    Zurecht! Der Mieter ist dazu verpflichtet, Schäden an seinen Vermieter zu melden.

    Zitat

    In wie weit ist diese Beschwerde gerechtfertigt?

    Wenn ich das richtig verstehe, wurde der Vermieter der Wohnung, in welcher der Schaden entstanden ist, völlig außen vor gelassen und über seinen Kopf hinweg ein Handwerker beauftragt?
    Dann darfst Du dreimal raten, wer die Rechnung zu zahlen hat. Richtig, derjenige, der den Handwerker beauftragt hat. Vermieter A muss demnach gar nichts zahlen.

    Zitat

    Wie ist der korrekte Ablauf bei solch einem Fall?

    Mieter A und Mieter B melden jeweils den Schaden an ihre Vermieter, die sich dann gemeinsam um eine Instandsetzung kümmern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Super, vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wer genau den Auftrag ausgelöst hat, ob Mieter oder Vermieter der Wohnung B, ist mir unklar.

    Wenn dem Mieter der Wohnung A versichert wird, dass sein Vermieter informiert wird, ist dann seiner Meldepflicht genüge getan?

    Wenn du sagst, dass derjenige, der die Handwerker beauftragt hat, zahlt, dann wäre es in diesem Fall Mieter oder Vermieter der Wohnung B.

    Was ich nicht verstehe ist, dass der Vermieter A nichts zahlen muss. Er hätte den Schaden beheben müssen, Beauftragung hin oder her. Wo ist ihm ein Schaden entstanden, außer, dass seine Handwerker möglicherweise günstiger wären? Vor einem Gericht hält das Argument, dass Vermieter A bei der Beauftragung übergangen wurde, meines Erachtens nicht stand (bin nur ein Laie, würde aber gerne verstehen warum).

  • Zitat

    Wenn dem Mieter der Wohnung A versichert wird, dass sein Vermieter informiert wird, ist dann seiner Meldepflicht genüge getan?

    Nein, das muss schon der Mieter erledigen. Wer auch immer das versichert hat, ist nicht Vertragspartner für das Mietverhältnis A.

    Zitat

    Wenn du sagst, dass derjenige, der die Handwerker beauftragt hat, zahlt, dann wäre es in diesem Fall Mieter oder Vermieter der Wohnung B.

    Korrekt.

    Zitat

    Was ich nicht verstehe ist, dass der Vermieter A nichts zahlen muss.

    Ganz einfach, weil er ihn nicht beauftragt hat.

    Zitat

    Er hätte den Schaden beheben müssen, Beauftragung hin oder her. Wo ist ihm ein Schaden entstanden, außer, dass seine Handwerker möglicherweise günstiger wären?

    Der letzte Satz ist der springende Punkt. Vielleicht sind seine Handwerker günstiger? Vielleicht ist der Vermieter selbst Handwerker und hätte den Schaden selbst reparieren können?
    Fakt ist, dass dem Vermieter A ein Schaden an seinem Eigentum entstanden ist. Da kann nicht einfach ein Dritter kommen (mit dem keinerlei Vertragsverhältnisse bestehen) und ein fremdes Eigentum instand setzen lassen.

    Wie willst Du dem Vermieter A überhaupt nachweisen, was genau repariert werden musste? Vielleicht hat der Auftraggeber B gleich noch ein paar andere Sachen zusätzlich gemacht, die gar nicht nötig gewesen sind?

    Oder überspitzt ausgedrückt: Wenn ich an einem Nachbarhaus einen Schaden am Dach entdecke, darf ich dann auch einfach einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen und dem Eigentümer dann die Rechnung schicken?

    Zitat

    Vor einem Gericht hält das Argument, dass Vermieter A bei der Beauftragung übergangen wurde, meines Erachtens nicht stand

    Doch, eindeutig. Es gibt klare Vorgaben für Auftraggeber und Auftragnehmer. Vermieter A ist hier aber nicht der Auftraggeber.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.