Hallo,
ich habe folgenden Fall. Bei Wohnung A in der 1. Etage ist die Badewanne undicht, was zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung B im Erdgeschoss führte und dort auch als erstes bemerkt wurde. Wohnung A und B haben unterschiedliche Vermieter. Die Beauftragung der Handwerker ging von Wohnung B aus. Mit dem Mieter der Wohnung A wurde ein Termin zur Beseitigung der Mängel vereinbart und ihm wurde versichert, dass sein Vermieter informiert wurde. Vermieter der Wohnung A wurde jedoch nicht informiert und erhielt nun die Rechnung. Vermieter der Wohnung A beschwert sich nun bei seinem Mieter, dass er nicht benachrichtigt wurde, da er aus Kostengründen gerne seine Handwerker beauftragt hätte. In wie weit ist diese Beschwerde gerechtfertigt? Wie ist der korrekte Ablauf bei solch einem Fall?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen und bedanke mich schonmal im Voraus =)