Hallo ich habe da mal eine Frage und hoffe das mir da jemand behilflich sein kann.
Ich zahle 11,10 Euro monatlich fuer einen Breitbandkabelanschluss dieser Betrag steht aber nicht im Mietvertrag und diesen muss ich meinem Vermieter seperat ueberweisen und ausserdem gibt es bei mir keinen Fernseher in der Wohnung.
Ist das rechtskraeftig???
Ich danke euch fuer hilfreiche Antworten!
Breitbandkabelanschluss
-
Silvi -
19. August 2015 um 11:49 -
Erledigt
-
-
-
Hallo ich habe da mal eine Frage und hoffe das mir da jemand behilflich sein kann.
Ich zahle 11,10 Euro monatlich fuer einen Breitbandkabelanschluss dieser Betrag steht aber nicht im Mietvertrag und diesen muss ich meinem Vermieter seperat ueberweisen und ausserdem gibt es bei mir keinen Fernseher in der Wohnung.
Ist das rechtskraeftig???
Ein Betrag muss nicht im MV aufgeführt sein.
Wenn bei Mietbeginn der Anschluss bereits in der Wohnung war, hast Du dafür anfallende Gebühren auch zu zahlen.
Ob Du selbst Fernseher, Rundfunk, Telefon oder Internet daran betreibst, ist unerheblich. -
Da gebe ich Berny Recht!
-
Es stellt sich nun aber die frage ob der Anschluss auch schon in der Wohnung lag als er eingezogen ist.
Wohl #2 nicht gelesen...? -
Sie zahlen einfach mal so Geld für Dinge ohne eine vertragliche Vereinbarung.
Im Mietrecht kann ich dazu nichts finden. Versuchen Sie es mal beim Psychiater. -
Der Vermieter ist nicht mehr für TV anschluss oder Internet verantwortlich
-
Der Vermieter ist nicht mehr für TV anschluss oder Internet verantwortlich
Vorsichtig bei solchen "Äusserungen"!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!