Breitbandkabelanschluss

  • Hallo ich habe da mal eine Frage und hoffe das mir da jemand behilflich sein kann.
    Ich zahle 11,10 Euro monatlich fuer einen Breitbandkabelanschluss dieser Betrag steht aber nicht im Mietvertrag und diesen muss ich meinem Vermieter seperat ueberweisen und ausserdem gibt es bei mir keinen Fernseher in der Wohnung.
    Ist das rechtskraeftig???
    Ich danke euch fuer hilfreiche Antworten!

  • Hallo ich habe da mal eine Frage und hoffe das mir da jemand behilflich sein kann.
    Ich zahle 11,10 Euro monatlich fuer einen Breitbandkabelanschluss dieser Betrag steht aber nicht im Mietvertrag und diesen muss ich meinem Vermieter seperat ueberweisen und ausserdem gibt es bei mir keinen Fernseher in der Wohnung.
    Ist das rechtskraeftig???


    Ein Betrag muss nicht im MV aufgeführt sein.
    Wenn bei Mietbeginn der Anschluss bereits in der Wohnung war, hast Du dafür anfallende Gebühren auch zu zahlen.
    Ob Du selbst Fernseher, Rundfunk, Telefon oder Internet daran betreibst, ist unerheblich.

  • Sie zahlen einfach mal so Geld für Dinge ohne eine vertragliche Vereinbarung.
    Im Mietrecht kann ich dazu nichts finden. Versuchen Sie es mal beim Psychiater.