nebenkosten noch nie bezahlt

  • Hallo,
    wohne seit september 2005 zur miete.
    eine neben- und betriebskostenabrechnung hab ich in all den jahren nie bekommen genauso wie die anderen mieter im haus.
    heute hab ich mit der mitarbeiterin meiner vermieterin telefoniert und so ganz nebenbei hat sie mir gesagt, das ab jetzt nebenkostenabrechnungen gemacht werden und das ich dieses jahr noch eine erhalte von 2009.

    nun meine frage: kann sie so plötzlich damit anfangen, ohne uns zu informieren,das ab jetzt abrechnungen gemacht werden und das wir in diesem jahr noch, fürs letzte zahlen müssen???:confused:
    es ist fast jahres ende und ich hab keinen cent für diese kosten bei seite gelegt.

    hoffe es gibt wen da draußen der mir helfen kann....

  • Hallo beniso,

    "nun meine frage: kann sie so plötzlich damit anfangen, ohne uns zu informieren,"
    Sie hat Dich ja informiert... - sie bräuchte es aber nicht.

    "das ab jetzt abrechnungen gemacht werden"
    Richtig, denn es gibt kein Gewonheitsrecht diesbezüglich.

    "und das wir in diesem jahr noch, fürs letzte zahlen müssen???:confused:"
    Richtig, jedoch kann sich auch durchaus eine Rückzahlung an die Mieter ergeben.

    "es ist fast jahres ende und ich hab keinen cent für diese kosten bei seite gelegt."
    Tja, dann fange mal an. Sollte die Forderung zu hoch sein, biete Ratenzahlung an.
    Du solltest auf jeden Fall im MV nachschauen, ob die aufgeführten Nebenkostenposten auch als auf den Mieter umlagefähig deklariet sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (12. November 2010 um 13:21)

  • Bitte etwas genauer lesen. Es ging darum, dass im Mietvertrag zwar Nebenkosten angekreuzt (also vereinbart) wurden, aber keine Abrechnung erfolgte. Und das bedeutet laut Gerichtsurteil, dass eine Verjährung einer nicht erfolgten Rechnung nicht eintritt.

    Also wurde der Fragesteller zur Zahlung verdonnert. Und kann dem User beniso genau so passieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (12. November 2010 um 12:50)

  • @ Mainschwimmer - ich wiederhole mal aus dem von Dir geposteten Thread:

    Zitat

    Das Gericht vertritt die Auffassung, das reicht so. Keine Vorauszahlung vereinbart, Abrechnung kann auch noch Jahre später zum Sankt-Nimmerleins-Tag erfolgen

    Dass in Mietverträgen keine Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart werden, ist eigentlich unüblich, da ja der Vermieter über den gesamten Zeitraum mit den Betriebskosten in Vorleistung geht. Sind im Mietvertrag Vorauszahlungen vereinbart so gilt auch nach diesem Urteil nach wie vor § 556 BGB mit den darin enthaltenen Fristen.

    Dennoch kann ich persönlich das Urteil des Amtsgerichts absolut nicht nachvollziehen und glaube auch kaum, dass es sich auf lange Sicht durchsetzen wird, denn dadurch werden Vermieter, die sich an die Bestimmungen des § 556 BGB halten, eindeutig benachteiligt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gruwo (12. November 2010 um 13:51)