Mietrecht bei Baumaßahmen, Bad mit anderen Mietern teilen erlaubt?

  • Mietrecht bei Baumaßahmen, Bad mit anderen Mietern teilen, erlaubt?

    Hallo. Zurzeit werden in den Mietshaus wo mein Freund und ich wohnen Sanierungsarbeiten vorgenommen. Am Donnerstag hatten wir ein Brief vom Bauherrn im Briefkasten das am Montag um 8 Uhr für 7-8 Werktage jemand kommt und in unserer Wohnung die leitungen neu macht. In der Zeit sollen wir in anderen Stock und uns dort in einer leeren Wohnung das Bad mit anderen Mietern teilen wo auch die leitungen neu gelegt werden. Noch dazu haben wir nur eine 1. 1/2 zimmer Wohnung und müssen vormittags schlafen weil wir beide nur im Nachtdienst arbeiten. Die Vermietung will uns für die zeit keine andere Wohnung stellen. Ist das rechtlich richtig ? Ich kann es mir nicht vorstellen.

    Lg Viviane

  • HH-Deern87:

    "Mietrecht bei Baumaßahmen, Bad mit anderen Mietern teilen, erlaubt?"
    - Jein... Von den Mietern wird jedoch zurecht eine gewisse Mitwirkungspflicht erwartet.

    "Am Donnerstag hatten wir ein Brief vom Bauherrn im Briefkasten"
    - Grundsätzlich ist der Vermieter der Ansprechpartner.

    "das am Montag ..."
    - Eine Vorlaufzeit von 4 Werktagen ist völlig unzureichend. Gab es bereits früher schon eine Ankündigung??

    "Die Vermietung will uns für die zeit keine andere Wohnung stellen. Ist das rechtlich richtig ? Ich kann es mir nicht vorstellen."
    - ich mir auch nicht. Schau' mal hier: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=mietrecht+ank%C3%BCndigungsfrist+bauarbeiten

  • Ja wir haben Anfang des Jahres ein schreiben erhalten das Bauarbeiten vorgenommen werden. Und letzte Woche ein schreiben das sich der Bauherr bei uns meldet wegen ein Termin.
    Das größte problem ist nur das wir Nachdienst haben und dann in der Wohnung nicht schlafen können.
    Oder was wäre wenn man dringt auf Toilette muss aber ein anderer Mieter gerade am duschen ist?
    Was könnte passieren wenn wir die Bausrbeiter nicht rein lassen?

    Lg

  • HH-Deern87:

    "wir haben Anfang des Jahres ein schreiben erhalten das Bauarbeiten vorgenommen werden. Und letzte Woche ein schreiben das sich der Bauherr bei uns meldet wegen ein Termin."
    - Das scheint ja dann wohl i.O. zu sein.

    "Das größte problem ist nur das wir Nachdienst haben und dann in der Wohnung nicht schlafen können."
    - Ich glaube kaum, dass hier auf persönliche Befindlichkeiten so sehr Rücksicht zu nehmen ist. Wer sollten dann wohl die Mehrkosten tragen?
    Es gibt eben keine Wohnwohlfühlflatrate.

    "Oder was wäre wenn man dringt auf Toilette muss aber ein anderer Mieter gerade am duschen ist?"
    - Nette Leute treffen...:o

    "Was könnte passieren wenn wir die Bausrbeiter nicht rein lassen?"
    - Frage sie das doch selbst.

  • Hallo,

    ich denke, dass weder der Vermieter, noch der Bauunternehmer darauf Rücksicht nehmen kann oder muss, dass einige Mieter tagsüber schlafen. Ebenso ist auch auch zumutbar, dass ihr euch für 7 bis 8 Tage Bad und Dusche mit anderen teilt. Schließlich werdet ihr mit einem sanierten Bad "entschädigt". Was erwartet ihr denn, Hotelunterbringung? Umzug für 7 Tage?

    Wegen der Toilette könntet ihr vielleicht ein Campingklo heraushandeln.

    Es ist immer interessant, dass auf der einen Seite Beschwerden kommen, die Vermieter täten nichts und wenn dann was gemacht wird, wollen die Leute für die Zeit am liebsten in den Urlaub geschickt werden.

    Gruss
    H H

    P.S. wenn es wirklich nicht geht, dann versucht bei Verwandten oder Freunden unterzuschlüfpen -ist ja nur eine Woche.
    Alternativ leiht ihr euch ein Schlauchboot und "flüchtet" über die Elbe. Dann kommt ihr in eines der Auffanglager und habt keine Bauarbeiten, müßt euch allerdings die Toilette auch teilen.


    Wenn ihr wirklich Angst habe in die Hose zu machen, dann

  • Teilweise würde es schon helfen, wenn man wenigstens versucht, sich in die Lage des Vermieters zu setzen:

    1. Es ist immer so, dass es Mieter gibt, die Nachts arbeiten. Ergo ist es egal, zu welcher Uhrzeit eine Sanierung durchgeführt wird. Es gibt immer mindestens einen Mieter, dem das nicht passt.

    2. Wie sollten denn alle Mieter eines Hauses in einem Hotel untergebracht werden? Wer soll das bezahlen?

    Zitat

    Was könnte passieren wenn wir die Bausrbeiter nicht rein lassen?

    Ich verweise auf § 555a BGB, also Eure Duldungspflicht. Eine dauerhafte und aktive Verhinderung der Baumaßnahme durch Euch, kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

    Grundsätzlich kann für den Zeitraum der Nichtnutzbarkeit des Badezimmers sicher über eine Mietminderung nachgedacht werden.

    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Maßnahme innerhalb Eurer Wohnung vermutlich keine 7 Werktage dauern wird. Vermutlich ist das der Zeitraum der gesamten Maßnahme, also des gesamten Hauses. Es ist durchaus denkbar, dass Ihr nach 2 Tagen wieder das Bad nutzen könnt.
    Habt Ihr denn schon einmal mit dem Vermieter gesprochen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.