Guten Morgen!
Ich wohne seit Mitte 2011 in einer Doppelhaushälfte (Neubau 2011) mit 140 qm Wohnfläche.
Am 09.04.2015 bekam ich vom Vermieter ein Mieterhöhungsschreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich die Miete ab 01.08.2015 um 90,00 € monatlich erhöht. Das Schreiben erhielt keine Begründung nach § 558a BGB und ich wurde auch nicht zur Zustimmung aufgefordert.
Ich antwortete im Rahmen der Überlegungsfrist am 30.06.2015 (fristgerechte Zustellung per Einschreiben mit Rückschein).
In meinem Schreiben wies ich auf die fehlende Begründung nach § 558a BGB hin und forderte den Vermieter auf, mir diese nachzureichen. Ich teilte ihm mit, dass ich davon ausgehe, dass der die Erhöhung mit dem vorhandenen qualifizierten Mietspiegel der Stadt begründen wird und wies in einer detaillierten Berechnung nach, dass ich bereits jetzt mehr als die maximale ortsübliche Miete bezahle und eine Erhöhung daher unter den Umständen ablehnen würde.
Ich machte dem Vermieter dann ein Vergleichsangebot: Beiderseitiger Ausschluss der Kündigung für weitere 5 Jahre und Verzicht auf eine erneute Mieterhöhung für die nächsten 5 Jahre. Im Gegenzug würde ich der Mieterhöhung dann zustimmen.
Der Vermieter reagierte nicht.
Am 01.08. überwies ich die ürsprüngliche Miete. Den Erhöhungbetrag überwies ich separat mit dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt".
Am 03.08.2015 schrieb ich den Vermieter erneut an (Zustellung erneut als Einschreiben mit Rückschein). Ich mahnte erneut die weiterhin fehlende und gesetzlich vorgeschriebene Begründung an und setzte ihm eine Frist bis 18.08.2015, mir diese endgültig nachzureichen. Ich teilte ihm mit, dass ich den Erhöhungsbetrag vorbehaltlich der Rückforderung überwiesen habe. Abschließend teilte ich ihm mit, dass mein Vergleichsangebot nach wie vor gültig sei.
Vermieter erscheint am 20.08.2015 und misst die Terrasse aus.
Am 25.08.2015 erhalte ich anwaltliche Post. Brief ist datiert auf den 21.08.2015, Poststempel vom 24.08.2015. Ein beauftragter Fachanwalt für Mietrecht teilt mir mit, man wolle auf Veranlassung des Vermieters die Sache vorerst außergerichtlich klären. Inhalt des Schreibens: Mein Vergleichsangebot wird abgelehnt. Mir wird im Gegenzug vorgeschlagen, einer Mieterhöhung von 70,- € monatlich ab 01.08.2015 zuzustimmen. Eine Begründung für die Erhöhung erhält das Schreiben nicht. Es wird um Zustimmung bis 27.08.2015 (!) gebeten. Sollte meine schriftliche Zustimmung nicht bis zum 25.08.2015 (!) (Tag der Zustellung) vorliegen, würde dem Mandaten empfohlen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Was nun?
Offensichtlich hat der Anwalt nicht viel in der Hand und blufft. Eine gesetzlich vorgeschriebene Begründung liegt nicht vor, trotz mehrmaliger Aufforderung, zu der ich gar nicht verpflichtet gewesen wäre. Auch das Vergleichsangebot des Anwaltes liegt über der maximalen ortsüblichen Miete laut dem qualifizierten Mietspiegel.
Ich neige dazu, das Schreiben der Gegenseite zu ignorieren und zum 01.09.2015 die vertraglich vereinbarte Miete ohne Erhöhung zu zahlen und damit meine "Nichtzustimmung" zu signalisieren.
Bereits jetzt vielen Dank für eure Hilfe!
Beste Grüße
Waldorf